Schule verklagen wegen 1 tag weniger lernzeit?
Guten Abend, ich hätte da eine Frage und zwar bin ich Abiturient im 12.Jahrgang(Gymnasium) und bin momentan in der Prüfungszeit. Unsere Mündlichen Prüfungen sind fast gegen ende Mai und wurden auf 2 hintereinander liegenden tagen aufgeteilt, gerade habe ich die Nachricht erhalten das genau mein Prüfungstag aufgrund eines STREIKS um ein Tag vorgezogen worden ist, somit habe ich ein Tag weniger Zeit zum Lernen obwohl ich einen Perfekten Lernplan für mich erstellt habe, inklusive dem einen Tag der mir jetzt „weggenommen“ worden ist. Außerdem haben die Schüler die ein Tag nach mir die mdl Prüfung hätten jetzt 2 Tage mehr Zeit um zu Lernen.
Kann man die Schule jetzt deshalb Verklagen falls man nicht bestehen sollte aufgrund des fehlenden Tages zum Lernen?
ich bitte um ernst gemeinte Antworten
6 Antworten
Ich glaube daran kannst du gar nichts ändern. Bei uns gibt es zwei Wochen für die Kolloquien, eine für das eine, die andere für das andere Prüfungsfach, wobei die einzelnen Schüler auf die Tage Montag bis Mittwoch aufgeteilt wurden. Da ist es ganz normal, dass einige mehr Zeit zum lernen und andere weniger haben, wobei ein Tag nicht allzu viel ist. Ich verstehe dass dich das total ärgert, aber sowas gibt es leider und solange der Streik nicht von den Lehrern ausgeht kannst du da rein gar nichts machen...
Viel Erfolg dir trotzdem!
Was hättest du denn mit deinem „perfekten“ Lernplan gemacht, wenn du einen Tag krank geworden wärst?
Siehst du? So perfekt ist er dann doch nicht.
Du hattest deine gesamte Schulzeit Zeit, ordentlich zu lernen und jetzt soll es an einem Tag scheitern?
Ich habe da starke Zweifel.
Ganz ehrlich: wenn es an einem Tag scheitert, hast du etwas ziemlich falsch gemacht.
Einen Rechtsanspruch wirst du da nicht haben. Verklagen wird dir also nichts bringen.
Ist irgendwie wie mit Weihnachten... Kommt auch immer so plötzlich.
Genauso ist es natürlich mit den Abiprüfungen. Und da muss man dann bis Zappenduster warten um zu lernen. Und wenn dann noch ein Tag fehlt, dann bricht das Kartenhaus komplett zusammen, oder?
Und also Abiturient fehlt einem ja ohnehin so was wie kluges Zeitmanagement oder die Fähigkeit sich RECHTZEITIG mit den Themen die dran kommen (könnten) zu beschäftigen.
Verklagen kannst du die Schule selbstverständlich, wenn dir danach ist. Wundere dich aber nicht, wenn die Klage nicht durchgeht.
Schule verklagen wegen 1 tag weniger lernzeit?
Auf jeden Fall ...
... schließlich hängt alles an diesem "EINEN" Tag. Die 10 Jahre oder auch nur das letzte Jahr war ja keine Gelegenheit zum Lernen.
Wenn du nach vermasselter Prüfung beweisen kannst, dass du mit einem Tag mehr die Prüfung bestanden hättest, kannst du es versuchen ja.