Rechnet Jobcenter erholungsbeihilfe an?
Rechnet das Jobcenter Erholhungsbeihilfe vom Arbeitgeber an ?
3 Antworten
Die Erholungsbeihilfe darf nicht auf die Leistung angerechnet werden.
Die durch den Arbeitgeber gezahlte Erholungsbeihilfe (gem. § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG) ist zweckgebunden.
Die Zweckbindung ergibt sich aus den Lohnsteuerrichtlinien des Bundesfinanzministeriums zu § 40 EStG (siehe dort R 40.2).
Zweckgebundene Leistungen sind grundsätzlich nicht anzurechnen.
Leitfaden SGB II - für den Landkreis Göttingen - Stand 22.11.2022
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Jobcenter, Bürgergeld, Beruf & Ausbildung
Zweckgebundene Leistungen sind kein anrechenbares Einkommen !
Das regelt Paragraf 11 a SGB - ll, findest Du im Internet zum nachlesen.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Jobcenter, Bürgergeld, Beruf & Ausbildung
Ich fürchte, daß einige Jobcenter nicht mal wissen, was das ist.
Gegen eine Anrechung sollte Widerspruch eingelegt werden.