Muss man das Paypalkonto beim Jobcenter angeben?
6 Antworten
Sicher muss das angegeben werden, sollte auch so aus dem Antrag bzw. Anlage VM - ( Vermögen ) des Jobcenters zu entnehmen sein, alleine die Angabe reicht dann aber auch nicht aus, es müssen dann auch entsprechende Nachweise erbracht werden.
Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten
Ja, sind auf jeden Fall anzugeben! Anlage Vermögen unter
3.1 Konten zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs (z. B. Girokonto, PayPal)
Du musst Konten angeben, die dem Bankrecht unterliegen, weil diese durch die BaFin kontrolliert werden und bei entsprechende Anfragen des JC auftauchen.
Solltest du darauf nicht regelmässige und oder höhere Geldeinnahmen verzeichnen- nein. Ansonstgen musst du auch ausserhalb Paypals regelmässige höhere Geldeinahmen ausserhalb des Jobcenters offenlegen.
Man muss so oder so das Konto angeben, gleichwohl welche Aktivität dort herrscht. Siehe hierzu auch Anlage VM Punkt 2. Dort wird PP explizit erwähnt.
Ja muss man. Man muss auch Kontoauszüge vom Paypal Konto vorlegen.