Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter bewerben?
Hallo Ich habe heute per Post 2 jobvorschläge vom Jobcenter bekommen allerdings war keine rechtsfolgenbehlerung dabei nur ein antwortbogen wo ich das Ergebnis mitteilen soll.
Muss ich mich jetzt auf die Vorschläge bewerben oder nicht?
Lg
Warum tust Du es nicht einfach? Willst Du denn gar nicht arbeiten?
Auf dass eine angebot habe ich mich ja beworben dass 2 ist leider sehr weit weg von meinen Wohnort und ist auch nur ein minijob
9 Antworten
Jobcenter vermitteln normalerweise keine Minijobs.
Vermutlich fehlt deshalb die Rechtsfolgenbelehrung.
Muss ich mich auf Vermittlungsvorschläge vom Jobcenter bewerben?
Wenn Du auf das Bürgergeld verzichtest, dann ab Verzichtsdatum: NEIN
ansonsten
verstehe ich Deine Frage nicht.
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§ 2 Grundsatz des Forderns SGB II
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen
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Wenn ich mich nicht irre, gehören Bewerbungen - auch auf Stellenangebote vom JobCenter - dazu.
Nur wenn sie eine RFB enthalten
Wenn Du es ohne wichtigen Grund nicht machst, darf es ohne eine schriftlich enthaltene Rechtsfolgenbelehrung zumindest keine Sanktion geben.
Auch aus eigenem Minijob kann ja unter Umständen später eine versicherungspflichtige Beschäftigung werden, aber das steht dann wieder auf einem anderen Blatt.
Das wäre dann ja ggf.ein wichtiger Grund, aber wie erklärt, ohne entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung brauchst Du auch keinen.
Mann kann ja im ausfüllbogen angeben warum mann sich nicht beworben hat soll ich dann als Grund einfach angeben das es sich bei der Stelle nicht um eine Sozialversicherungsplichtige Tätigkeit sprich teilzeit oder vollzeit sondern um einen Minijob handelt?
Muss ich mich jetzt auf die Vorschläge bewerben oder nicht?
Was glaubst du, wofür du die Vorschläge erhalten hast?
Einrahmen und übers Bett hängen sollst du die bestimmt nicht.
Der Betrieb, der dir hier vorgeschlagen wird, bekommt ebenfalls eine Info, dass du dich dort bewerben sollst. Schickst du keine Bewerbung hin, wird der Betrieb das entsprechend an das Jobcenter zurück melden. (Und wenn sie eine Bewerbung erhalten, wird eben zurückgemeldet, ob es zu einer Anstellung kommt oder aus welchen Gründen nicht.....)
Bei solchen Vorschlägen ist es immer ratsam eine Bewerbung abzugeben, selbst wenn es nicht zu einer Anstellung kommt. Dann kann dir zumindest niemand vorwerfen, du hättest keine Bewerbungen verschickt.
Habe mich auf den einem Vorschlag beworben der andere Vorschlag ist halt nur ein Minijob weswegen ich nicht ganz verstehe warum mir das vorgeschlagen wird