Einladung vom Jobcenter nicht erhalten, dürfen sie nun kürzen?
Hallo zusammen,
ich habe ein Problem.
Und zwar hätte ich am 18.01 einen Termin beim Jobcenter gehabt, allerdings habe ich keine Einladung per Post erhalten.
Die Terminerinnerung per SMS, dass ich mich am 18.01 im Jobcenter melden soll, die kam erst am 21.01 bei mir an! Sonst kommt diese einen Tag vor dem Termin. Erst da wurde mir auch klar, dass ich einen Termin verpasst haben muss. Ich rief beim Jobcenter an, erklärte, dass ich keine Post erhalten habe und dass die Terminerinnerung per SMS auch noch drei Tage zu spät bei mir ankam.
Es hieß dann, dass ein Termin per Post losgeschickt worden wäre und dass ich nun mit einer Kürzung rechnen muss, mit sich reden lassen haben sie natürlich nicht.
Ich habe die Post auch bis heute noch nicht erhalten.
Wie kann ich nun am besten vorgehen? Darf das Jobcenter so einfach kürzen?
4 Antworten
"Darf das Jobcenter so einfach kürzen?"
Nein. Insbesondere, da die SMS erst am 21. erhalten wurde, könntest du dies bei einem möglichen Prozess belegen. Das Jobcenter muss die Ankunft des Briefes belegen.
Insofern, bitte um einen erneuten Termin, und erkläre die Situation, was passiert ist dem Jobcenter.
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, kürzen die Jobcenter nicht mehr so schnell. Falls doch, kannst du natürlich gegen einen Sanktionsbescheid Widerspruch einlegen und klagen vor dem Sozialgericht.
Vor einer Leistungsminderung mußt Du angehört werden, und das Jobcenter muß Dir nachweisen können, daß die postalisch verschickte Einladung Dich erreicht hat.
Falls Deine Leistungen gemindet werden, solltest Du vor dem Sozialgericht problemlos Recht bekommen, wenn Dir das Jobcenter nicht nachweisen kann, Dich rechtzeitig postalisch eingeladen zu haben.
Eine "Einladung" erhältst du grundsätzlich schriftlich. Und das JobCenter hat diese Versendung auch dokumentiert. Briefe der Arbeitsagentur dürfen grundsätzlich nicht weiter geleitet werden, Das weiß jeder Briefträger (ist auch noch auf jedem Umschlag vermerkt)
Vor der Kürzung wird dir noch Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Versendung ist aber irrelevant, das Jobcenter muss den Erhalt nachweisen. Es gibt keine Zugangsfiktion im Sozialrecht.
Gehe zum Amt und kläre das. Das Datum steht ja dabei und logischerweise kannst Du ja nicht am 18. dort gewesen sein, wenn Du die SMS erst am 21. bekommen hast. DAS werden die auch verstehen! Also: Morgen um 8 Uhr beim Amt auf der Matte stehen und das klären! :-)