Jugendamt Auszug Schreiben -> WBS/§5 Schein?
Schönen guten Tag,
Ich möchte zuhause ausziehen, wegen meiner Lage zuhause. Ich habe dies auch alles mit Jugendamt abgeklärt und nun ein Auszug Schreiben von denen erhalten, dass es dringend nötig ist, dass ich zuhause ausziehe.
Ich bin nun aktuell auf der Wohnungssuche und meine Frage ist:
Da die Miete vom Jobcenter übernommen wird und das Jugendamt mir den Auszug genehmigt hat, Steht mir dann ein WBS zu?
Ich bin mir sehr unsicher, deswegen vermeide ich es aktuell nach Wohnungen mit benötigtem WBS zu gucken, weil ich halt nicht weiß, ob mir der zu steht.
würde mich sehr über antworten freuen!
2 Antworten
Das Jugendamt kann dir keinen Auszug genehmigen, sie können dir nur ein Schreiben fürs Jobcenter erstellen, was sie auch gemacht haben, dass dein Auszug durch einen wichtigen Grund notwendig ist.
Nur das Jobcenter kann dann auf Antrag den Auszug bzw. die Kostenübernahme und Leistungen für den Lebensunterhalt bewilligen.
Einen WBS - musst Du selber bei der Stadt beantragen, dass meist im Bürgerbüro, Landratsamt oder Rathaus, es müssen dann entsprechende Nachweise über Einkommen erbracht werden.
Dann müsste bei Bewilligung des Antrags erst einmal das Jobcenter den Lebensunterhalt und Miete zahlen, evtl.eigene Einkommen würden entsprechend auf den Bedarf angerechnet.
Es würde dann im nachhinein sicher geprüft werden, ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern besteht und wenn ja, ob diese auch leistungsfähig sind.
So könnte es dann unter Umständen zur Rückforderung von Leistungen von den Eltern kommen.
Einen WBS bekommt man meines Wissens nach bei entsprechend niedrigem Einkommen.
Einfach mal danach googeln.
Was wenn man noch kein Einkommen hat ? Wenn man grad mal 18 ist und oder grad mal angefangen hat zu arbeiten