Jobcenter Trennungsunterhalt?
Hallo, meine Frau und ich haben uns getrennt. Jetzt bekam ich ein schreiben zum Unterhalt. Meine Frau hat wohl schon Mitte Dezember Bürgergeld beantragt.. Ende Januar bekomm ich aber erst eine Aufforderung zur Mitarbeit um den Trennungsunterhalt zu bestimmen.
Meine Frage ist jetzt, muss ich den Unterhalt auch für Dezember und Januar nachträglich bezahlen?
Falls ja wie soll das denn gehen, das Geld ist ja schon ausgegeben..
3 Antworten
Wenn dich deine Ex - Frau nicht schon vorher nachweislich zur Zahlung von Unterhalt aufgefordert hat oder die Zahlung gerichtlich festgelegt wurde, kann meiner Ansicht nach nur ab dem Monat der schriftlichen Aufforderung vom Jobcenter eine rückwirkende Zahlung gefordert werden.
In deinem Fall dann für den Januar 2024.
Natürlich musst Du auch entsprechend leistungsfähig sein.
Für den Januar kann rückwirkend verlangt werden. Für den Dezember allerdings nicht.
Falls ja wie soll das denn gehen, das Geld ist ja schon ausgegeben..
Ansprüche erlöschen nicht nur weil der Zahlungspflichtige das Geld bereits anderweitig ausgegeben hat.
Meine Frage ist jetzt, muss ich den Unterhalt auch für Dezember und Januar nachträglich bezahlen?
Davon kann man ausgehen.
Das werden andere z.B. Anwalt / Gericht usw. mit Dir klären.
Ich hab gelesen, der Artikel war allerdings schon älter, das man ab Forderung zahlen muss. Das wär dann Ende Januar, oder vielleicht noch der ganze Januar, aber auch den Dezember?!