Gewährleistungsansprüche wenn Mangel durch Preisnachlass ausbezahlt wurde?

3 Antworten

Das stimmt so nicht direkt. Du "verlierst" die Gewährleistungsansprüche für diesen Fehler, d. h. nur weil in einem halben Jahr einige LED Punkte mehr nicht mehr funktionieren, kannst du nicht noch mehr geltend machen.

Aber für andere Ansprüche bestehen die Gewährleistungsregelungen natürlich trotzdem.

Fragt sich, was an einem Spiegel mit LED sonst noch kaputt gehen kann, außer die Beleuchtung?

Verlangt einen fehlerfreien Spiegel, und gut ist. Der Versand ist ja nicht euer Problem, ihr gebt den kaputten Spiegel ab, und erwartet einen fehlerfreien zurück.

Für die 20€ bekommt ihr einen Ausgleich für den Mangel "LED kaputt", alle weiteren Mängel könntet ihr dann noch reklamieren, sofern der Händler nicht auf die Idee kommt was anderes daraus zu machen.

und vor allem mit Risiko verbunden den Spiegel einzuschicken.

Das Risiko ist aber nicht deins.

Ich würde eine mängelfreie Sache verlangen und keine 20,-€. Wenn der Spiegelschrank natürlich nur 25,-€ kostet ist dies was anderes.