Gewährleistung und Rückgaberecht bei gewerblichen Anbieter über Kleinanzeigen?

3 Antworten

Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, hast du zumindest ein Gewährleistungsrecht.

In wie weit bei einer Abholung+Barzahlung vor Ort ein Widerrufsrecht noch zusteht, wäre im Einzelfall zu prüfen.

Hummer5935 
Fragesteller
 02.05.2024, 16:41

Danke schonmal!

Bei diesen Geräten ist es typisch, dass die nach intensiver Nutzung überhitzungsprobleme bekommen oder dass mal ein Zahnrad bricht. Würde das der Fall werden, wäre ich also auf der sicheren Seite?

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Gewährleistung (besser gesagt: Sachmängelhaftung) kann von einem Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.

Beim Widerrufsrecht (nicht Rückgaberecht ... das ist rechtlich was anderes) kommt es hauptsächlich auf die "Anbahnung" (und Beiläufig auf den Abschlussort) des Kaufs an. Wie bezahlt wird oder die Wäre übergeben wird, ist egal. Das Widerrufsrecht hat aber nur ein Verbraucher gegenüber einem Gewerblichen. Zudem achte auf die Details. Es gibt Produkte, auf die muss kein solches Recht gewährt werden. Die Steuernummer muss zudem aus einem EU-Land stammen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung