Gewährleistung und Rückgaberecht bei gewerblichen Anbieter über Kleinanzeigen?
Moin, ich bin grad am überlegen mir einen Artikel über Kleinanzeigen zu kaufen. Der Anbieter ist hierbei gewerblich und hat auch alle Infos (Steuernummer, etc.) in der Artikelbeschreibung stehen. Der Artikel ist jedoch nur per Abholung und Barzahlung inseriert.
Meine Frage:
Hab ich jetzt bei diesem Anbieter auch Gewährleistung und 14 Tägiges Rückgaberecht?
PS: Es handelt sich bei dem Artikel um ein Elektrogerät (Lenkrad für den Computer).
Danke im Voraus!
3 Antworten
Sofern der Kauf über Kleinanzeigen schon abgeschlossen ist, und im Shop nur noch Abholung und Bezahlung erfolgen, steht Dir auch dabei das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Im Umkehrschluss hast Du kein Widerrufsrecht, wenn Du sagst, ich schau mal vorbei ob ich das Zeugs nehme, und entscheide mich vor Ort.
Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, hast du zumindest ein Gewährleistungsrecht.
In wie weit bei einer Abholung+Barzahlung vor Ort ein Widerrufsrecht noch zusteht, wäre im Einzelfall zu prüfen.
Nicht unbedingt. Nur wenn es ein Fall der Gewährleistung ist.
Gewährleistung (besser gesagt: Sachmängelhaftung) kann von einem Gewerbetreibenden grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Beim Widerrufsrecht (nicht Rückgaberecht ... das ist rechtlich was anderes) kommt es hauptsächlich auf die "Anbahnung" (und Beiläufig auf den Abschlussort) des Kaufs an. Wie bezahlt wird oder die Wäre übergeben wird, ist egal. Das Widerrufsrecht hat aber nur ein Verbraucher gegenüber einem Gewerblichen. Zudem achte auf die Details. Es gibt Produkte, auf die muss kein solches Recht gewährt werden. Die Steuernummer muss zudem aus einem EU-Land stammen.
Danke schonmal!
Bei diesen Geräten ist es typisch, dass die nach intensiver Nutzung überhitzungsprobleme bekommen oder dass mal ein Zahnrad bricht. Würde das der Fall werden, wäre ich also auf der sicheren Seite?