Frage unten?

2 Antworten

Dann eröffnest Du einen Käuferschutzfall, über den alleine eBay entscheidet.

Es kann allerdings sein, dass die dafür ein Gutachten und/ oder einen Ausweisscan von Dir haben wollen.

Dann eröffnest Du einen Käuferschutzfall bei eBay und eBay wird entscheiden, wie es weitergeht. Die Entscheidung von eBay ist aber nicht bindend, dh wenn Dir daran etwas nicht passt, kannst Du den Verkäufer auch privatrechtlich belangen.