Darf man fake Sachen weiterverkaufen?

1 Antwort

Grundregel. Man informiert sich erst einmal auf der Plattform. Lesen der AGB

https://www.ebay.de/help/policies/prohibited-restricted-items/grundsatz-zu-repliken-und-flschungen?id=4276

Der Handel mit Fälschungen ist bei eBay verboten. Die Betreiber der Plattform haben kein gesteigertes Interesse daran von betroffenen Markenrechtsinhabern bis in die Steinzeit auf Schadensersatz verklagt zu werden.

Das Riskio wälzt man dann durch solche AGB auf Nutzer ab, die sich das Lesen (er)sparen.

Daneben gibt es auch noch in Deutschland Gesetze

https://dejure.org/gesetze/MarkenG/143.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Gutachtertätigkeit (Zollbeschlagnahmen)