Ebay Kleinanzeigen Gewerbepflicht?

1 Antwort

Also grundsätzlich kommt es auf folgende Punkte an:

  • Nachhaltigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

Nachhaltigkeit bedeutet du willst es mehr als einmal machen, aber auch einmalige Tätigkeiten können den Tatbestand der Nachhaltigkeit erfüllen. Es ist nicht nachhaltig deinen gebrauchten Sachen auf EK oder dem Flohmarkt zu verkaufen.

Gewinnerzielungsabsicht bedeutet das du Gewinn damit erzielen willst, sprich verkaufte Wäre soll grundsätzlich teurer verkauft werden als das sie hergestellt wird. Somit musst du verkaufte Ware billiger einkaufen als das du diese verkaufst.

Das Tatbestandsmerkmal der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfordert, dass eine Tätigkeit am Markt gegen Entgelt und für Dritte äußerlich erkennbar angeboten wird. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt, Betteln wäre demnach keine Gewerbliche Einkunft.

Und ich würde jetzt einfach mal behaupten das du schon längst ein Gewerbe hättest anmelden müssen.

Chrissyyyx 
Fragesteller
 31.10.2023, 21:02

Danke für den ausgefüllten Kommentar

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digo1  31.01.2024, 14:17

Ich kenne Menschen , die "nachhaltig" auf Flohmärkten verkaufen. Denn der Verkauf gebrauchter Dinge gilt als nachhaltig. -- Seit 1.1.2023 gilt: Wer mehr als 30 Verkäufe pro Jahr abwickelt (nicht Anzahl der verkauften Teile) ODER pro Jahr mehr als 2000 Euro GEWINN erzielt, ist Gewerbetreibender, mind. § 19 UStG. Im übrigen gilt die Einschätzung des Einzelfalls: Wurde Ware gekauft, nur um Sie mit Gewinn zu verkaufen? Dienen die Verkäufe dem ausschließlichen Erwerb von Einkommen für den Lebensunterhalt? usw. Rechtlich bindende Auskünfte ihre Situation betreffend, kann nur ein Steuerberatender erteilen. Steuerhinterziehung ist strafbar, teuer und schadet der Gesellschaft.

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anTTraXX  31.01.2024, 14:23
@digo1
Ich kenne Menschen , die "nachhaltig" auf Flohmärkten verkaufen. Denn der Verkauf gebrauchter Dinge gilt als nachhaltig.

Nein, nachhaltig definiert sich etwas anders.

-- Seit 1.1.2023 gilt: Wer mehr als 30 Verkäufe pro Jahr abwickelt (nicht Anzahl der verkauften Teile) ODER pro Jahr mehr als 2000 Euro GEWINN erzielt, ist Gewerbetreibender,

Nein, das galt noch nie und gilt auch seit 2023 nicht.

mind. § 19 UStG.

Definitiv nein

Im übrigen gilt die Einschätzung des Einzelfalls: Wurde Ware gekauft, nur um Sie mit Gewinn zu verkaufen?

Endlich mal was richtiges

Dienen die Verkäufe dem ausschließlichen Erwerb von Einkommen für den Lebensunterhalt?

Vollkommen unerheblich

usw. Rechtlich bindende Auskünfte ihre Situation betreffend, kann nur ein Steuerberatender erteilen.

Hat mit der Frage nun was zu tun?

Steuerhinterziehung ist strafbar, teuer und schadet der Gesellschaft.

Aha

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