Bei eBay gemeldet werden wegen überteuert?


28.04.2020, 20:06

Meine eBay Kleinanzeigen!!

4 Antworten

In Deutschland gilt Vertragsfreiheit!

Wenn der Verkäufer einen Preis verlangt, den der Verkäufer bereit ist zu zahlen, ist das Geschäft rechtskräftig!

Der Käufer kann den Vertrag nicht wirksam anfechten, weil er das Produkt später z.B. woanders günstiger gesehen hat.


Jack334 
Fragesteller
 28.04.2020, 20:12

Also brauch ich mir keine Sorgen machen?? Soll es ihn die Situation schildern kurz ?

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Angebote die Mundschutz oder Desinfiktionsmittel betreffen werden von Ebay gelöscht. Bei Ebay-Kleinanzeigen bestimmt auch.

Alles andere ist theoretisch frei Marktwirtschaft und endet nur bei "Wucher".

Was für einen Artikel verkauft Ihr zu welchen Preis und was ist der normale Preis?


Jack334 
Fragesteller
 28.04.2020, 20:10

Es geht um eBay Kleinanzeigen..verkaufen ein Grill Ofen der ungefähr 30-50 kostet aber Bei 100euro aber verhandelbar rein getan wurde

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Christiangt  28.04.2020, 20:44
@Jack334

Ja wenn Ihr den Privat und gebraucht verkauft, ist das kein Grund euch bei Ebay anzuschwärzen. Wenn er neu ist , kann man euch allerdings Gewerbliche Absichten unterstellen da Ihr ja einen Gewinn erzielen würdet. Dafür müßtet Ihr aber euer Benutzerkonto entsprechend einstellen.

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Grundsätzlich gilt Angebot und Nachfrage. Wenn du den Artikel zu teuer anbietest, muss ihn ja niemand kaufen.

Ja geht.

ist auch gesetzlich zum Teil geregelt. Nennt sich Wucherparagraph


Jack334 
Fragesteller
 28.04.2020, 20:06

In inwiefern??

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Anonymus528371  28.04.2020, 20:12
@Jack334 In den AGB‘s wird beschrieben dass sie sich natürlich an die gesetzte des Landes halten. Und wenn du etwas viel viel zu teuer anbietest, kann dieser Artikel gelöscht werden, und du gesperrt werden.
paragraph 138 bürgerliches Gesetzbuch
Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

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Jack334 
Fragesteller
 28.04.2020, 20:14
@Anonymus528371

Naja von 50 Euro normal preis

100 Euro angesetzt auf Verhandelbar ist nicht viel viel...

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heurekaforyou  28.04.2020, 20:24

Was du da schreibst trifft so nicht zu!

ist auch gesetzlich zum Teil geregelt.

Die gesetzlichen Bestimmungen sind vollständig und unmissverständlich im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt!

Nennt sich Wucherparagraph

Wucher ist eine Straftat.

Wann der Gesetzgeber von Wucher spricht, kann du hier nachlesen.

§ 291 StGB Wucher

https://dejure.org/gesetze/StGB/291.html

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heurekaforyou  28.04.2020, 21:20
@Anonymus528371
Ich habe genau das in den Kommentaren genauer erläutert

Tatsächlich? Habe nichts weiter gefunden.

Die Frage:

Kann man belangt werden ,wenn ein erstelltes Angebot teurer reingestellt als es ist ??

Deine Antwort:

Ja geht. ist auch gesetzlich zum Teil geregelt. Nennt sich Wucherparagraph

Und diese Antwort ist falsch.

Warum das so ist habe ich hinreichend beschieben.

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