Beerdigungskosten auf Geschwister aufteilen?
Hallo zusammen,
Vor kurzem ist mein Schwiegervater verstorben. Mein Mann und ich haben die Beerdigung geplant und kommen vorerst dafür auf, möchten allerdings die Beerdigungskosten unter den Geschwistern aufteilen.
Leider bestand schon lange kein Kontakt zwischen den beiden Geschwistern. Mein Mann informierte zwar seinen Bruder, dass es mit dem gemeinsamen Vater langsam nach schwerer Krankheit zuende geht aber dieser zeigte nur wenig Interesse.
Als wir nun die Rechnungen zum aufteilen der Kosten zuschickten kam erst gar keine Antwort. Erst nach geraumer Zeit und mehrmaligen anschreiben erhielten wir eine Rückmeldung, jedoch wirkt es nicht so, als wäre er bereit seinen Anteil zu zahlen.
Im Netz heißt es jedoch, egal wie zerrüttet das Familienverhälrnis auch gewesen sein mag, Kinder müssen für die Bestattungskosten der Eltern aufkommen.
Ich wollte noch dazu sagen, dass beide das Erbe ausgeschlagen haben da der Vater verschuldet war.
Es gab lediglich eine Summe aus einer Versicherung die für die Beerdigung benutzt werden konnte (trotz Erbausschlagung).
6 Antworten
Also erstmal muss derjenige, der das Bestattungsinstitut beauftragt hat und auf wem die Rechnung ausgestellt ist, sämtliche Kosten übernehmen.
Anschließend können den Geschwistern ihre Pflichtanteile zur Beteiligung der Bestattungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlungspflicht der Bestattungskosten gibt es immer - und die Ausschlagung hat hier keine Bedeutung -> Siehe § 1615 Abs. 2 BGB.
Ich würde nun so vorgehen: Ihr informiert alle Kinder des Vaters, dass ihr die Bestattungskosten in Vorleistung bezahlt habt und dass sie pflichtgemäß ihren Anteil zu zahlen haben. Schick dann per Brief Kopien aller Kosten und ein Papier mit einer gerechten Kostenaufstellung, sodass alle Kosten für alle Teilnehmer transparent sind.
Wenn sich nach 2-3 Wochen keine Reaktion zeigt, schickt eine Mahnung mit Drohung auf Verzugszinsen. Nach abermals 2-3 Wochen nochmal eine 2. Mahnung mit Verzugszinsen und Drohung zur Beauftragung eines Inkassounternehmens.
Dieser "Tipp" bzw. die ganze Antwort ist aus meiner Sicht Quatsch.
Die Versicherung musst du von der Rechnung abziehen. Der Rest -sendet ihm die Rechnung, die Police der Versicherung und eure Forderung.
Wenn er nicht bezahlt - bleibt nur der Mahnbescheid.
Hilfreich wäre es wenn ihr vor Beauftragung seine Meinung abgefragt habt - dass er eine Möglichkeit hatte auf die Kosten Einfluss zu nehmen.
Wie hoch ist denn die Restsumme, die noch offen ist, nachdem ihr das Geld aus der Versicherung für die Bestattung eingesetzt habt? Davon 50 % muss der Bruder tragen, wenn es eine "normale" Bestattung war, also nichts luxuriöses.
Ihr habt schon gefordert, nun könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten oder kostengünstiger einen Online-Mahnbescheid erlassen.
Kinder müssen für die Bestattungskosten der Eltern aufkommen.
Verbliebene Ehepartner oder Kinder. In dieser Reihenfolge.
Eine Erbausschlagung ist irrelevant; den Rest müssen die Kinder des Verstorbenen unter sich klären.
Danke, genau, jedoch ist der Ehepartner auch schon bereits seit vielen Jahren verstorben ;(
Es gibt nur noch die beiden Geschwister
In der Regel wird das dann von der Erbmasse abgezogen
Danke für deine schnelle Antwort
Der verstorbene war verschuldet, daher haben wir alle das Erbe ausgeschlagen. Habe ich vergessen zu erwähnen
Es gab lediglich eine Versicherungasumme die wir für die Beerdigung einsetzen konnten.
Vielen dank für deinen Tipp