Beerdigungskosten auf Geschwister aufteilen?


28.04.2024, 12:06

Ich wollte noch dazu sagen, dass beide das Erbe ausgeschlagen haben da der Vater verschuldet war.

Es gab lediglich eine Summe aus einer Versicherung die für die Beerdigung benutzt werden konnte (trotz Erbausschlagung).

6 Antworten

Also erstmal muss derjenige, der das Bestattungsinstitut beauftragt hat und auf wem die Rechnung ausgestellt ist, sämtliche Kosten übernehmen.

Anschließend können den Geschwistern ihre Pflichtanteile zur Beteiligung der Bestattungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine Zahlungspflicht der Bestattungskosten gibt es immer - und die Ausschlagung hat hier keine Bedeutung -> Siehe § 1615 Abs. 2 BGB.

Ich würde nun so vorgehen: Ihr informiert alle Kinder des Vaters, dass ihr die Bestattungskosten in Vorleistung bezahlt habt und dass sie pflichtgemäß ihren Anteil zu zahlen haben. Schick dann per Brief Kopien aller Kosten und ein Papier mit einer gerechten Kostenaufstellung, sodass alle Kosten für alle Teilnehmer transparent sind.

Wenn sich nach 2-3 Wochen keine Reaktion zeigt, schickt eine Mahnung mit Drohung auf Verzugszinsen. Nach abermals 2-3 Wochen nochmal eine 2. Mahnung mit Verzugszinsen und Drohung zur Beauftragung eines Inkassounternehmens.


LexiMausi531 
Fragesteller
 28.04.2024, 12:14

Vielen dank für deinen Tipp

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Die Versicherung musst du von der Rechnung abziehen. Der Rest -sendet ihm die Rechnung, die Police der Versicherung und eure Forderung.

Wenn er nicht bezahlt - bleibt nur der Mahnbescheid.

Hilfreich wäre es wenn ihr vor Beauftragung seine Meinung abgefragt habt - dass er eine Möglichkeit hatte auf die Kosten Einfluss zu nehmen.

Wie hoch ist denn die Restsumme, die noch offen ist, nachdem ihr das Geld aus der Versicherung für die Bestattung eingesetzt habt? Davon 50 % muss der Bruder tragen, wenn es eine "normale" Bestattung war, also nichts luxuriöses.

Ihr habt schon gefordert, nun könnt ihr entweder einen Anwalt einschalten oder kostengünstiger einen Online-Mahnbescheid erlassen.

Kinder müssen für die Bestattungskosten der Eltern aufkommen.

Verbliebene Ehepartner oder Kinder. In dieser Reihenfolge.

Eine Erbausschlagung ist irrelevant; den Rest müssen die Kinder des Verstorbenen unter sich klären.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

LexiMausi531 
Fragesteller
 28.04.2024, 12:13

Danke, genau, jedoch ist der Ehepartner auch schon bereits seit vielen Jahren verstorben ;(

Es gibt nur noch die beiden Geschwister

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In der Regel wird das dann von der Erbmasse abgezogen


LexiMausi531 
Fragesteller
 28.04.2024, 12:02

Danke für deine schnelle Antwort

Der verstorbene war verschuldet, daher haben wir alle das Erbe ausgeschlagen. Habe ich vergessen zu erwähnen

Es gab lediglich eine Versicherungasumme die wir für die Beerdigung einsetzen konnten.

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