Wird wohl stark auf die Behörde ankommen. Wir müssen immer erreichbar sein, sobald länger wie 30 Minuten abwesend ( Besprechung, Außendienst) - Telefon auf Kollegen oder Zentrale umstellen.

Bzw. die entgangenen Anrufe später zurück rufen.

Wenn's nicht funktioniert- hagelt es direkt Beschwerden, die dann per Mail bei der Öffentlichkeitsarbeit landet.

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Dein Arzt will dich nicht mehr krank schreiben, dein Arbeitsvertrag läuft bis Ende des Monats - also gehst du nach Ende der AU wieder dorthin arbeiten. Wo liegt das Problem?

Der AG ist deinem Wunsch nachgekommen und hat dir gekündigt, eine Verkürzung der Frist - geht nur über Aufhebung.

Und wenn der AG deinem Wunsch nachkommt - er riskiert unter Umständen immer noch eine Kündigungsschutzklage von dir... Sei froh, dass er deiner Bitte nachgekommen ist.

Mit dem Krankengeld und der fehlenden Verdienstbescheinigung - anderes Thema. Wenn dem so ist - kommst du ja bereits seit mindestens zwei Monaten ohne Einkommen aus...

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Wenn du der Bekannten helfen willst - erkundigst du dich, ob sie keinen Betreuer hat. Der kann ihr auch bei diesen Dingen helfen.

Ansonsten hilft ein Sozialverband.

Solche Dinge erledigen sich selten durch Liegenlassen und Aussitzen.

Warum deine Bekannte dieses Formular nun auch noch bekommen hat - wird dir niemand beantworten können, der ihre komplette Akte kennt. Vermutlich waren diese Dinge noch nicht abgefragt, vielleicht wurde ihr GdB erhöht, vielleicht hat sie ein weiteres Merkzeichen erhalten ....

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https://reglementierterbeauftragter.com/wer-erhaelt-keine-zuverlaessigkeitsueberpruefung/#:~:text=Eine%20Zuverl%C3%A4ssigkeits%C3%BCberpr%C3%BCfung%20erh%C3%A4lt%20nur%2C%20wer,so%20wird%20der%20Antrag%20abgelehnt.

Sind Ergebniss welche ich in Verbindung mit deiner Ergänzung gefunden habe.

https://www.fliegermagazin.de/wissen/zuverlaessigkeitsueberpruefung-die-zuep-kann-schnell-weg-sein/

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Na die richtige Antwort hängt doch sehr stark von deiner Aufgabe und deinem AG ab.

Es gibt Gesetze und Vorschriften die erlauben das Betreten ,zB zur Abwendung von Gefahr, ohne explizite Zustimmung des Eigentümers/Besitzer.

Manchmal genügt auch eine Veröffentlichung im Amtsblatt - damit ist der Informationspflicht auch genüge getan.

Ohne Kenntnis des Hintergrundes - bewegst du dich im Bereich der Arbeitsverweigerung, im Zweifel lass.es dir von deinem Chef schriftlich geben.

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Für Dinge, die in deinem Nachbarschaftsrecht bereits erlaubt sind, bedarf es keiner Vereinbarung. Möglicherweise benutzt Makler die Vereinbarung nur zur Vermarktung.

Wenn neuer Nachbar sich darauf stützt und abweichend von kommunalen Vorschriften baut- wird dies letztendlich ein Gericht klären müssen.

Ist evtl noch von Interesse, ob deine Verkäufer gekauft oder geerbt hatten- als Erben wären sie hier evtl noch in der Mitverantwortung . Aber wenn es soweit kommt, benötigst du ohnehin einen Anwalt.

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Bei Barzahlung und ohne Zeugen gleich Null. Du müsstest einen Mahnbescheid beantragen, er legt Widerspruch ein und dann fehlen dir vor Gericht sämtliche Beweise .

Allein die Tatsache, dass du mit dem Voreigentümer das Honorar Architekt vereinbart hast - dass dies aufgeht ist dann eher unter Glück zu verbuchen.

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Die Schwestern miteinander zu vergleichen oder neidisch zu sein- bringt überhaupt nichts.

Wie sagt meine Mutter immer - sie haben das gut aufgeteilt: eine Tochter übernimmt das gesundheitlich, medizinische, die andere das bürokratische und die Enkel das Handwerkliche bzw Technische - Hilfe wird angeboten, muss aber pro Einzelfall eingefordert werden.

Garten - ist ein Hobby - hier würde meine Mutter zB nie Hilfe wollen. Wenn sie es irgendwann nicht mehr schafft, wird er entweder verkleinert, vereinfacht oder ein Gärtner bezahlt. Nach einer Schicht würde meine Mutter auch nie Hilfe verlangen - größere Arbeiten kann man gemeinsam fürs Wochenende planen.

Wenn einem der Beiden im Zusammenleben etwa nicht passt oder nicht der Erwartungen entspricht - kann man darüber reden, aber kein Grund sich im Moment schlecht zu fühlen.

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1) Ja

2). Als Bruder sollte er Frank auf die erforderliche Baugenehmigung hinweisen, die Vorschriften sollten ihm bekannt sein. Als Bruder wird er dies nicht weiter prüfen, als Unternehmer wird er die genehmigten Pläne vermutlich sehen wollen - danach richtet sich meiner Meinung nach seine Kalkulation.

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Dein Vater finanziert dein Auto. Du interpretierst eine Schenkung deines Vaters, dein Vater ist der Meinung es es war geliehen und hat dich zur Rückzahlung aufgefordert. Schriftlich gibt es zwischen euch,.außer die Mail deines Vaters vermutlich nichts.

Solange dein Vater keinen Mahnbescheid beantragt - verjährt seine Forderung nach drei Jahren. Kommt so ein Teil musst du Widerspruch einlegen - dann kommt es darauf an, ob dein Vater die Angelegenheit weiter verfolgen will.

Solange er noch laufende Zahlungen betätigt - hindert ihn natürlich niemand diese Zahlungen einzustellen - was dann geschieht, musst du im Leasingvertrag nachlesen.

Fragt sich nur was du geleistet hast, dass deine Eltern so reagieren....

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Weil dein Vater Suppe bestellt hat, da er selbst gerne Suppe isst. Aus dem Grund wird auch beim Buffet in der Regel eine bestellte Vorspeisen- Suppe serviert- dann lehnen die wenigsten Gäste die Suppe ab. Zumindest kenne ich es so. Kommt natürlich darauf an welche Suppe.

Bei einem bestellten Drei Gänge Menü ist das Buffet ohnehin ungewöhnlich. Warum wurde nicht insgesamt serviert?

Wenn Buffet bestellt wird, besteht bei uns die Vorspeise überwiegend aus Antipasti und Fisch. Hauptgang aus zwei bis drei Sorten Fleisch, Gemüse, Salat, Beilage. - wobei hierfür 16 Personen etwas wenig sind. Hier hätte man die Gäste eher a la carte bestellen lassen können.

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Nein - solange die dritte Unterschrift nicht vorliegt, geht der Vertrag überhaupt nicht zum Grundbuch da der Vertrag noch schwebend unwirksam ist.

Dass Nr 3 sich erbarmt zu einem Notar seiner Wahl zu gehen um seine Zustimmung zu erteilen - kannst du nicht erzwingen. Beeinflussen vielleicht mit einer Aufwandsentschädigung....

Parallel kannst du den Notar fragen, ob alle anderen zur Eintragung der Auflassungsvormerkung erforderlichen Unterlagen bereits vorliegen.

Wenn denn die Unterlagen beim Grundbuch eingereicht wurden - hilft nach 14 Tagen vielleicht EIN höflicher Anruf.

Mehr kannst du nicht machen.

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Ist schwierig einzuschätzen ohne die Person zu kennen und wer ihn innerhalb seiner eigenen Familie unterstützt.

Ein Todesfall bringt neben dem Verlust auch viel Bürokratie mit sich - die meistens nicht darauf wartet bis man die Trauer verarbeitet hat.

Ich würde ihn zumindest wieder anrufen und meine Hilfe anbieten.

Eine Tante - eine Schwester eines Elternteil von dir. Sofern es noch weitere Geschwister gibt - würde ich mit denen auf jeden Fall reden.

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Sofern der erste GdB unbefristet war - frage ich mich warum man hier einen neuen Antrag Verschlimmerung gestellt hat? Zumal Merkzeichen H -

https://www.betanet.de/merkzeichen-h.html

eher keinen HNO benötigt.

Ein Amt für Senioren - was soll das sein?

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Person B konnte das Grundstück nicht verkaufen/verschenken, da sie nie Eigentümer wurde. Die zwei Zeugen sind hier uninteressant, die können höchstens den schuldrechtlichen Teil zwischen A und B bezeugen. Es fehlt die Formerfordernis der notariellen Beurkundung.

Von daher hätte der Notar den Kaufvertrag von B an C bereits nicht beurkundet. Fehler im Konstrukt. Der Vertrag wäre nie beim Grundbuch angekommen.

Die Situation lässt sich nur heilen, wenn A das Grundstück nun an C per notarielle Urkunde verkauft und A und B das finanzielle unter sich klären.

Für den Verkauf eines Grundstücks fallen Notarkosten, Grundbuchkosten an, der Betrag von 2000,00 Euro liegt unter Fälligkeit Grunderwerbsteuer.

Hätte A auffallen können, da er noch in der Abgabepflicht Erklärung Grundsteuer war.

Was das nun mit Urkundenfälschung zu tun haben soll? Ggfs Steuerbetrug oder für A die Unterschlagung von Vermögen, wenn er Sozialleistungen bezieht.

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Ja die Forderung ist richtig, wäre zB zwischen 2019 und 2023 eins deiner Geschwister ebenfalls gestorben - würdest du noch einen weiteren Erbschein benötigen.

Deine Mutter wurde beerbt vom Vater zur Hälfte und die Kinder haben sich die andere Hälfte geteilt.

Hoffentlich hattet ihr beim Nachlasswert Vater nicht ein ganzes Haus angegeben ...

Mutter und Vater hatten ein unterschiedliches, jeweils eigenes Nachlassvermögen.

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Musst du im Nachbarrecht deines Landes nachlesen oder dich bei der Gemeinde erkundigen.

Auch wenn es Nachbar früher noch nicht gab - gibt es manche Länder die vorschreiben wer für welche Grundstücksseite zuständig ist. Bist du dann auf der "falschen" Seite geht dies nur im Einvernehmen. Was natürlich nicht bedeutet, dass er das selbst regulieren darf, läuft dann entweder über Schiedsmann oder Gericht.

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Kommt drauf an. Auch das Gefängnis ist eine Wohnanschrift, die ich über eine Auskunft beim Melderegister erfahre. Jedoch nicht immer - wann nicht, habe ich noch nicht heraus gefunden.

Dass er tätig werden muss und die Beantragung auf Null stellen sollte - weiß er ja offensichtlich. Allein der Aufenthalt im Gefängnis befreit nicht vom Unterhalt.

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Weil es für den AG bequemer ist, wenn AN dies macht und er dies nicht mühsam an Hand der Unterlagen selbst zusammen suchen muss ;)

Der AG hat dann bei jedem AN alle relevanten Daten auf einen Blick.

Der AN trägt mit seiner Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und der AG kann noch prüfen.

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Wenn sie vermögend war - gibt es eher keinen Nachlassverwalter. Maximal bei Menschen mit Wohnsitz in Bayern.

Wende dich ans Nachlassgericht - die Erben sind erst mit Erbschein oder eröffnetem notariellen Testament handlungsberechtigt. Ab diesem Zeitpunkt wird eine Frist von 14 Tagen für angemessen erachtet, jedoch auch abhängig vom Wohnort der Erben.

Ob du bei Verzug der Räumung eine Nutzungsentschädigung gegen die festgestellten Erben geltend machen kannst - wird dein Anwalt für dich prüfen.

Ein Anspruch auf Miete - kann nicht entstehen, da es keinen Mietvertrag gibt.

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