Du kannst wahrscheinlich lediglich den Vertrag umziehen. Ein Sonderkündigungsrecht steht Dir nicht zu.

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Kannst Du machen, es ist für die Funktion nicht zwingend erforderlich.

Persönlich würde ich die einrastenden Teile dünn mit Klebeband umwickeln, damit beim Durchqueren der Wand nichts abbrechen kann.

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Wie bereits beschrieben, sollet ihr Kontakt mit Vattenfall aufnehmen und versuchen, die Sache so zu korrigieren.

Was mir nicht ganz klar ist: Ihr habt die ganze Zeit den falschen Zähler abgelesen? Also auch diese falsche Zählernummer bei Vattenfall bei der Anmeldung des Vertrags angegeben?

Auf einer Zählernummer kann es nur einen Vertrag geben. Für wen habt ihr also irrtümlich einen Vertrag abgeschlossen und den Strom bezahlt (der selbst aufgrund fehlender Anmeldung nichts bezahlt hat)?

Ich glaube, so einfach wird das nicht. Möglicherweise müsst ihr sogar den Strom auf dem richtigen Zähler komplett nachzahlen und versuchen, euch das bislang gezahlte Geld von der anderen Partei wiederzuholen.

Eventuell bekommt ihr auch den Messstellenbetreiber dazu, dass es selbst zum Ablesen vorbeikommt. Dieser ist i.d.R. gleich dem lokalen Netzbetreiber.

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Ich würde das einfach bezahlen.

Steuerlich ist das sicherlich nicht 100%ig korrekt, aber da Du die Steuer nicht zurückholen wirst/kannst, kann es Dir eigentlich egal sein. Der Betrag bleibt also für Dich gleich.

Weiterhin würde ich es mir schon überlegen, ob ich mich wegen so einer Sache mit meinem zukünftigen Vermieter anlegen würde - die streng genommen nur sein Problem ist.

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So wie ich das verstehe, hast Du zum 01.04.2024 den Stromanbieter gewechselt.

Allerdings hast Du den Zählerstand zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich nicht abgelesen, sondern dieser wurde geschätzt. Und zwar offensichtlich höher als der eigentliche Stand gewesen wäre. Auf dieser Basis wurde dann wahrscheinlich eine Abrechnung erstellt. Alles soweit in Ordnung - und übrigens auch nicht anfechtbar, da kein Zählerstand übermittelt wurde.

Nun reichst Du einen Zählerstand nach, der kleiner als der geschätzte Stand ist. Folglich geht der Anbieter aufgrund des Zählwerks davon aus, dass das Zählwerk einmal ungeschlagen ist und nimmt eine Million Kilowattstunden als Monatsverbrauch aus. Das solltest Du über deren Hotline korrigieren lassen.

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Die FritzBox 7430 wird Deine Anforderungen abdecken. Die Einstellung "internet über LAN1" ist auch richtig.

Allerdings stellt sich die Frage, was das für Zugangsdaten sind und wo diese eingetragen werden müssen. Mögliche wären PPPoE-Daten, diese können sowohl in die FritzBox als auch in die LWL-Box gehören. Das müsste aber auf dem Zettel stehen. Denkbar wäre auch noch eine direkte Eingabe beim Provider, ist aber eher unüblich.

Vielleicht teilst Du den Zettel mit uns, aber bitte die Zugangsdaten (also jeweils den zweiten Teil nach der Feldbezeichnung) und eventuelle Kundennummern o.ä. unkenntlich machen.

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Ja, das ist natürlich zulässig. Der Anbieter darf nach seinem internen Rechnungszyklus abrechnen.

Große Anbieter wie EON haben sehr viele Kunden und rechnen dann natürlich nicht alle zum gleichen Zeitpunkt im Jahr ab. Sonst hatte die entsprechende Abteilung in einem Monat sehr viel zu tun und den Rest des Jahres quasi überhaupt nichts. Also wird die Rechnungsstellung über den Kundenstamm verteilt. Wo Du dabei landest, ist Zufall.

Es ändert aber nichts: Du hast vorher bereits Abschläge (in hoffentlich richtiger Höhe) bezahlt, jetzt werden diese eben verrechnet.

Deine Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ändern sich dadurch nicht. Wenn Dein Vertrag z.B. also ein Jahr läuft und Du auf Vertragsende kündigst, erhältst Du eben nochmals eine Rechnung. Bei längerer Laufzeit kommt die nächste Rechnung erst wieder in einem Jahr.

Solltest der Zähler abgelesen worden sein, ist das sogar von Vorteil: Die zukünftigen Abschläge werden damit passgenauer festgelegt.

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Du hast gekündigt, also war der Termin für die Ablesung bekannt, den Du nicht eingehalten hast.

Die Schätzung ist rechtlich zulässig, ebenso die Erstellung der Schlussabrechnung auf dieser Basis. Du musst also die Nachzahlung innerhalb der Zahlungsfrist leisten, eine Kürzung der Rechnung ist einseitig nicht zulässig.

Du kannst allerdings versuchen - wie Du es bereits getan hast - über eine Kontaktaufnahme beim Anbieter um eine neue Rechnung bitten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

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Der Versorger wird schon nur den Betrag abrechnen, den er Dir auch erstattet hat. Aufgeführt ist zu Deiner Information die mögliche Erstattung.

Was allerdings tatsächlich nicht zusammenpasst: Der mögliche Betrag muss auf dem Verbrauch der Vorjahre basieren und nicht auf einer Schätzung. Dies ist allerdings auch möglich, wenn in der Vergangenheit nicht regelmäßig abgelesen wurde.

Keine Sorge, das passt schon so und wird garantiert auch kontrolliert.

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Das ist ein "D" auf dem Ausweis, also oberes Mittelfeld, weder gut noch schlecht.

Du kannst damit die pro Jahr zu erwartenden Heizkosten schätzen:
Wohnungsgröße in m² mal 117 kWh/m²a mal Kosten pro kWh für den eingesetzten Energieträger.

Es kommt natürlich auch auf Dein Heizverhalten und die sonstigen Kosten der Anlage an.

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Wenn es Dir um die Kühlung geht: Hier wirst Du mit den echten Klimageräten natürlich mehr erreichen als nur mit einem kalten Fussboden.

I.d.R. können eigentlich alle Wärmepumpen umgekehrt werden, das ist sowieso notwendig, um abtauen zu können.

Von den Kosten liegt die Klimaanlage wahrscheinlich nur leicht über dem Wärmepumpentausch.

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Im einfachsten Fall werden die Ventile jeweils direkt geschaltet und die Pumpe mit jeweils einem Relais dazugeschaltet.

Alternativ könnten die Relais auf einem zweiten Ausgang auch noch die Ventile übernehmen.

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Die Nachzahlungsforderung aufgrund des geschätzten Zählerstandes ist legitim und kann nicht angefochten werden. Lediglich Kulanz wäre möglich, also nachfragen.

Du hast den tatsächlichen Zählerstand nicht rechtzeitig geliefert. Der Termin dürfte ja vorher bekannt gewesen sein.

Tipp für die Zukunft: Zählerstände können üblicherweise auch online übermittelt werden. Das geht auch aus dem Urlaub als entsprechende Schätzung.

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DSL zu den Gebäuden soll bis 2030 tatsächlich Geschichte sein. Das ist aber möglicherweise noch nicht das Ende für die alte Verkabelung im Haus.

Dann gibt es eben nur FTTB und per Inhouse-DSL in die Wohnungen. Vodafone hat derartige Konstruktionen schon jetzt in Neubaugebieten mit Inhouse-Koax gebaut.

Aber keine Panik: Die Abschaltung passiert erst, wenn im jeweiligen Gebiet tatsächlich eine Alternative verlegt wurde. Und das kann und wird tatsächlich länger dauern.

Die schlechte Nachricht: Wer beim Erstausbau nicht zugeschlagen hat oder zumindest einen Übergabepunkt legen lassen hat, bleibt später wahrscheinlich auf den Kosten für den erneuten Tiefbau sitzen. Oder muss bis in alle Ewigkeit mit dem hoffentlich auch vorhandenen Kabelanschluss leben.

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Theoretisch korrekt, der Button ist nicht korrekt umgesetzt, weil man sich vorher anmelden muss.

Versuche Dein Glück schriftlich mit Verweis aufs BGB.

Ich würde jedoch vermuten, dass das so nicht klappt: Die Rechtsabteilung dürfte dafür zu groß sein. Denn Recht haben und bekommen sind zwei Paar Stiefel.

Alternativ über die Verbraucherzentrale. Die wollen aber auch eine Mitgliedschaft und bis das dann alles durch ist, hast Du auch schon längst regulär gekündigt.

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Die Ankündigung hast Du bestimmt erhalten, möglicherweise war sie bereits Vertragsbestandteil. Leider eine bekannte Vorgehensweise. Deshalb gibt es in diesem Fall wahrscheinlich auch kein Sonderkündigungsrecht.

Wenn ein Wechsel möglich ist, solltest Du das tun. Ansonsten die neuen Bedingungen annehmen und danach baldmöglichst einen seriösen Anbieter auswählen.

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