Betrug bei staatlicher Förderung - Gaspreisbremse?
Wir haben die Jahresabrechnung Gas für 2023/2024 erhalten. Dort wird ein Entlastungsbetrag von 2300€ angegeben, aber nicht vom Gesamtbetrag abgezogen. Nach intensiver Suche in der Rechnung ist uns aufgefallen, dass man diesen Betrag auf einen viel zu hoch geschätzten Jahresverbrauch berechnet hat, nicht aber auf den tatsächlichen Verbrauch, denn danach ist unser Entlastungsbetrag nur 574€. Unsere Rechnung ist letztendlich richtig, doch betrügt der Energieversorger damit nicht den Staat, weil er ja durch die Gaspreisbremse das zurück bekommt, was er dem Kunden als Entlastungsbetrag angibt? Oder wie rechnet der Versorger mit dem Staat ab?
3 Antworten
Der Versorger wird schon nur den Betrag abrechnen, den er Dir auch erstattet hat. Aufgeführt ist zu Deiner Information die mögliche Erstattung.
Was allerdings tatsächlich nicht zusammenpasst: Der mögliche Betrag muss auf dem Verbrauch der Vorjahre basieren und nicht auf einer Schätzung. Dies ist allerdings auch möglich, wenn in der Vergangenheit nicht regelmäßig abgelesen wurde.
Keine Sorge, das passt schon so und wird garantiert auch kontrolliert.
In der Rechnung steht "Energiepreisbremse: 2264€ Entlastungsbetrag (EWPBG/StromPBG) wird zur Kostensenkung weitergegeben". Da es nicht an mich weitergegeben wurde, frage ich mich, an wen?
Und meine bisherigen Erfahrungen mit stätdtischen Versorgern und das Einhalten von Gesetzen - z.B. beim Wechsel zu einem neuen Versorger, sind sehr schlecht. Deshalb meine Skepsis.
Die Berechnung der Bremse war auch bei mir völlig unverständlich und - wie ich es auch versucht habe - in keiner Weise nachvollziehbar.
Auf den Zielwert von 12 Ct wird überhaupt nicht eingegangen. Auf den übers Jahr schwankenden tatsächlichen Gaspreis auch nicht.
Rückwärts gerechnet betrug mein Gaspreis 2,9 Ct (!) zuzgl. Grundgebühr..
Bin mal sehr auf die nächste Rechnung gespannt, da der Gaspreis durchgängig unter 12 Ct lag, aber dennoch ein Erstattungsbetrag angekündigt ist.