Wieso werden die Steuern für Reiche nicht erhöht?

5 Antworten

Weil es was bringt? keinen Cent.

Wer sein Einkommen legal durch Steuertricks verringert oder sogar ins Ausland abwandern lassen kann, handelt durchaus im Sinne des Gesetzgebers, der dies ja so will. Was nutzt hier also eine höhere Einkommenssteuer, wenn diese nicht durch Steuerschlupflöcher (in der Größe von Scheunentoren) ad absurdum geführt wird. Das ist alles nur politisches Gejammer.

Das gilt übrigens auch für Millionen und Milliarden Erben.

Wenn eine Mutter abends putzen gehen muss, weil das Familieneinkommen einfach nicht mehr ausreicht und dabei für den Minijob durch den Arbeitgeber 30 % an Sozialabgaben abgeführt werden müssen, muss auch eine Mindeststeuer für Einkommen her, keine Phantasie-Höchstgrenzen. Das nennt sich Steuergerechtigkeit.

Die Reichen werden doch schon durch den progressiven Steuersatz (Steuerprogression) mit 45% Reichensteuer stärker besteuert als ein Geringverdiener laut der Steuertabelle hier: https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Waterfight 
Fragesteller
 06.05.2024, 15:33

Die obersten 10 % sollten noch viel mehr zahlen!!! Der Spitzensteuersatz lag vor 40 Jahren bei 56%!!!

0

Weil die reichen dann einfach in ein anderes Land gehen würden. Die aktuellen Steuereinnahmen bei reichen sind immer noch besser als keine.

Daniel551980  06.05.2024, 14:01

Nein, wenn du auswandern willst und finanziell relevant bist, musst du eine Exit Tax/Auswanderungssteuer bezahlen.

https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/wegzugsbesteuerung/

Das Argument zieht also nur sehr bedingt.

0
anTTraXX  06.05.2024, 14:05
@Daniel551980

Weil du als normaler Bürger, egal wie hoch dein Einkommen ist, nicht steuerlich zur Kasse gebeten wirst.

Die Wegzugsbesteuerung kommt dann zum Tragen, wenn eine Privatperson eine Beteiligung an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft zu mind. 1 Prozent im Privatvermögen hält, seit mind. zehn Jahren in Deutsch­­land unbeschränkt steuerpflichtig war und ihre unbeschränkte Steuerpflicht durch Aufgabe des Wohn­sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts beendet. In dem Fall sind im Wegzugszeitpunkt sämtliche stille Reserven in den Anteilen an der Kapitalgesellschaft per gesetzlicher Fiktion aufzulösen und der deutschen Weg­zugs­be­steu­erung zu unter­werfen.

1
Daniel551980  06.05.2024, 14:08
@anTTraXX

Ein Normalbürger und ein sehr hohes Einkommen schließt sich gegenseitig in der Regel aus.

Meist sind es Unternehmer oder selbstständige, alleine schon wegen der Steuerschlupflöcher und die sind dann von der Exit Tax sehr wohl betroffen.

0
anTTraXX  06.05.2024, 14:15
@Daniel551980
Ein Normalbürger und ein sehr hohes Einkommen schließt sich gegenseitig in der Regel aus.

Aus beruflicher Erfahrung kann ich dir sagen das dies sich nicht ausschließt!

Meist sind es Unternehmer oder selbstständige, alleine schon wegen der Steuerschlupflöcher und die sind dann von der Exit Tax sehr wohl betroffen

Sehr viel Geschwurbel und Blödsinn.

1
Daniel551980  06.05.2024, 14:18
@anTTraXX

Für deine "Berufliche Erfahrung" schreibst du ziemlich einfallslos, naiv und ohne konkrete Argumente.

Scheint nichts dickes zu sein, für was du da so gut bezahlt wirst...

0
Giota210  06.05.2024, 14:23
@Daniel551980

Nein, schließt sich nicht zwingend aus.

Es gibt da nur gewisse Fallgruppen, die unter das Außensteuergesetz fallen (Das ist nicht automatisch jeder gut Verdienende):

  • Beu Leuten, die zu Beginn des Veranlagungszeitraums Unternehmer/Mitunternehmer eines Gewerbebetriebs sind oder, sofern sie Kommanditist ist, mehr als 25 Prozent der Einkünfte aus der Gesellschaft auf sie entfallen ODER
  • Beteiligung im Sinne des § 17 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes an einer inländischen Kapitalgesellschaft gehört (Das ist das mit dem 1 %) ODER
  • Die Einkünfte, die bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht keine ausländ. Einkünfte sind, betragen im Veranlagungszeitraum mehr als 30 Prozent ihrer sämtlichen Einkünfte oder übersteigen 62 000 € ODER
  • Zu Beginn des Veranlagungszeitraums bei Vermögen, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht keine ausländische Einkünfte wären, mehr als 30 Prozent des Gesamtvermögens beträgt oder 154 000 Euro übersteigt.

Und es muss ein Niedrigsteuerland sein.

2
Giota210  06.05.2024, 14:24
@Daniel551980

Achja?

Das kannst du ja auch so gut beurteilen, wenn du jemanden nicht kennst, nicht wahr?

Du bist derjeniege, der hier falsch liegt und sich mit derartige Aussagen in keinem guten Licht darstellt.

2
Daniel551980  06.05.2024, 14:28
@Giota210

Passt doch sehr gut zu meiner Aussage und das es ein Niedrigsteuerland ist, suggeriert ja die Antwort oben, die ich kommentiert habe. Das ist ja der Grund warum die Leute ins Ausland ziehen.

0
Giota210  06.05.2024, 14:30
@Daniel551980

Dem stimme ich jetzt nur bedingt zu.

anTTraXX lag jetzt nicht falsch mit dem, was er schrieb.

Und es sind nicht unbedingt immer nur meistens Unternehmee, die davon betroffen sind.

1
Daniel551980  06.05.2024, 14:32
@Giota210

Naja ab 62.000 € Einkommen unter bestimmten Bedingungen bist du dabei. also Unternehmer oder Selbständiger ist die Gefahr auch groß von der Exit Tax betroffen zu sein.

0
Knochi1972  06.05.2024, 14:58
@Daniel551980

Es dürfte immer noch billiger sein, einmal Steuern zu zahlen, als regelmäßig.

0
Giota210  06.05.2024, 14:58
@Daniel551980

Es kommt halt drauf an, ob einer der o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Aber ja.

Aber ich finde es halt inakzeptabel, dass du solche Aussagen und Schlüsse ziehst über jemanden, den du nicht kennst.

0
Daniel551980  06.05.2024, 15:00
@Giota210

Genau diese Voraussetzungen habe ich mit dem Ausdruck "finanziell relevant" gemeint. Also was war gleich nochmal an meiner Antwort falsch?

Du hast mich ja mehr oder weniger nochmal genau darin bestätigt. Während von anderen keinerlei Argumente kamen.

0
Daniel551980  06.05.2024, 15:02
@Knochi1972

Das kann gut sein. Dafür gibt es ja Steuerberater oder Unternehmensberatung. Aber ob man dann nur wegen dem Wegfallen der Steuer oder deutlich weniger zahlen glücklich(er) wird, ist die andere Frage...

0
anTTraXX  06.05.2024, 15:19
@Daniel551980

Sorry ich habe neben GF auch noch ein echtes Leben.
Aber da du jetzt weißt was die sog nachlaufende Besteuerung gem §2 AStG können wir ja festhalten das § 6 AStG (die sog. Wegzugsbesteuerung) was ganz anderes ist!

0
Daniel551980  06.05.2024, 15:20
@anTTraXX

Ja und an welcher Stelle soll das jetzt ein Argument sein. Ich schreib ja bereits von Exit Tax also der Wegzugsbesteuerung.

0
anTTraXX  06.05.2024, 15:22
@Daniel551980

Diese greift nur unter den von mir genannten Voraussetzungen, das was Giota210 erläutert hat ist nunmal nicht die Wegzugsbesteuerung gem §6 AStG sondern die nachlaufende Besteuerung gem §2 AStG

Und daher bleibt meine Aussage bestehen das eben in den wenigsten Fällen diese Besteuerung zum tragen kommt.

0
Giota210  06.05.2024, 15:27
@Daniel551980

Er hat Recht. Ich bezog mich mit der Aussage vielmehr auch die nachlaufende Besteuerung, nachdem man weggezogen ist (In der Zeit wäre man dann weiterhin beschränkt steuerpflichtig mit den o.g. Punkten). Das ist § 2 AStG.

§ 6 AStG dagegen ist die Wegzugsbesteuerung und möchte sicherstellen, dass bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (Beteiligung mind. 1%) sämtliche stille Reserven noch zu besteuern sind, und das bevor Deutschland kein Besteuerungsrecht mehr hat.

Deswegen war seine Aussage auch richtig.

0
Knochi1972  06.05.2024, 16:38
@Daniel551980

Auch wieder richtig. Deshalb sollte man Steuern, wo sie nichts bringen, abschaffen.

0

Was nutzt es Steuern zu erhöhen, wenn der Staat seine Einnahmen ohnehin hauptsächlich verschwendet.

Daniel551980  06.05.2024, 13:55

Naja das ist immer Ansichtssache. Wüsste nicht das jemand beschwert hat weil er oder sie einen Kitaplatz hatte, eine kostenlose schulische Ausbildung bekommen hat, Straßen und Schienen usw. usw.

0
Waterfight 
Fragesteller
 06.05.2024, 13:44

Die obersten 10 % sollten noch viel mehr zahlen!!! Der Spitzensteuersatz lag vor 40 Jahren bei 56%!!!

1
lesterb42  06.05.2024, 13:46
@Waterfight
Der Spitzensteuersatz lag vor 40 Jahren bei 56%!!!

Was das BVerfG dann auch beanstandet hat.

Die obersten 10 % sollten noch viel mehr zahlen!!!

Warum, für selenskis Firmengeflcht in der Karibik?

Meine links hat du dir nicht angesehen.

1
lesterb42  06.05.2024, 13:52
@Waterfight

Ich teile diese Meinung nicht. Was soll mit den zusätzlichen Einnahmen passieren?

1
Waterfight 
Fragesteller
 06.05.2024, 13:55
@lesterb42

Investieren in die Infrastrauktur. Schulen, Brücken, Straßen, Schiene

0
Daniel551980  06.05.2024, 13:59

Was für ein Unfug dort geschrieben wird. Selbst wenn man 42% Einkommenssteuer zahlt, wird man jede Menge über den Steuerberater absetzen und zurück bekommen.

Die REALE Steuerlast der oberen 10% ist sehr gering, im Gegensatz zum Einkommen. Und das Vermögen was bereits wie auch immer aufgebaut wurde, kommt hier gar nicht in Betracht.

Zu denken sollte einem eher die Zahl der Leute geben, die keine einkommenssteuerzahlen. Das ist die Ausbeutung auf der die oberen 10% ihre Zinsen, Rendite, Dividenden usw. einfahren.

1
lesterb42  06.05.2024, 16:31
@Daniel551980
Die REALE Steuerlast der oberen 10% ist sehr gering.

Nein, nein, das hast du falsch verstanden. Wir reden schon von der Zahllast, nach Abzug aller möglichen Vergünstigungen, nicht vom Einkommen.

Zitat aus dem link:

Die 10 Prozent der Haushalte mit den höchsten Einkommen zahlen fast die Hälfte des gesamten Aufkommens der Einkommensteuer. 
Und das Vermögen was bereits wie auch immer aufgebaut wurde, kommt hier gar nicht in Betracht.

Die Vermögensteuer ist 1996 ausgelaufen, nicht ohne die damit verbundenen Steuerausfälle auszugleichen. So wurde die Grunderwerbsteuer von 2 auf 3,5% fast verdoppelt. Zwischenzeitlich genehmigen sich einige Länder einen Satz von 6,5 % und liegen damit fast beim ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % allerdings ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit.

Zu denken sollte einem eher die Zahl der Leute geben, die keine einkommenssteuerzahlen. Das ist die Ausbeutung auf der die oberen 10% ihre Zinsen, Rendite, Dividenden usw. einfahren.

Andersrum wird ein Schuh daraus:

https://www.arm-und-reich.de/umverteilung/transfers/

0
Daniel551980  06.05.2024, 17:04
@lesterb42

Nein sorry, hier geht es um den Einkommenssteuertarif. Wie gesagt die reale Steuerbelastung ist zum einen deutlich niedriger und zum anderen steigt sie ab einem gewissen Einkommen viel weniger stark an. Das heißt hohe Einkommen leisten im Verhältnis ein deutlich geringen Anteil als niedrige und teilweise mittlere.

Sieht man z. B. hier gut:
https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/abbIII21a.pdf

https://www.wirtschaftsdienst.eu/inhalt/jahr/2021/heft/4/beitrag/die-verteilung-der-steuer-und-abgabenlast.html

0
lesterb42  06.05.2024, 19:02
@Daniel551980
Nein sorry, hier geht es um den Einkommenssteuertarif.

was hast du an zahlen nicht verstanden, was nicht an dem Tarif (§ 32a EStG)?

Das heißt hohe Einkommen leisten im Verhältnis ein deutlich geringen Anteil als niedrige und teilweise mittlere.

Das ist in jeder Hinsicht Unsinn. Sieh dir bitte die Vorschrift dazu an.

0
Daniel551980  06.05.2024, 19:56
@lesterb42

Das mag auf dem Papier gut klingen. Von der Realität und der Praxis bist du leider meilenweit entfernt. Wie schon erwähnt wird erstmal das zu versteuernde Einkommen klein gerechnet. Da hat mal als Unternehmer oder Selbstständiger viel bessere möglichkeiten als ein Angestellter. Und bei Angestellten mit höherem Einkommen lohnt sich dann ein guter Steuerberater, der noch was rausholt. Sieh dir einfach die Grafiken an. Alleine an den Verläufen der Kurven sieht man ganz leicht, dass die Steuerlast weitaus weniger steigt, als das Einkommen.

Das ist halt die Realtiät. Wer das nicht schnallt, hat entweder Kapitalismus nicht verstanden und glaubt immer noch, dass er es mit Fleiß und harter Arbeit noch oben schaffen kann oder ist selbst teil des System höherer Einkommen.

0
lesterb42  06.05.2024, 20:45
@Daniel551980
Wer das nicht schnallt,

ist einfach nicht in der Lage einen Text zu lesen. Nochmal für dich. Wenn du beim zvE bist gibt es 0 Spielraum und das ist der Tarif.

Einkommensteuergesetz (EStG)§ 32a Einkommensteuertarif

(1) 1Die tarifliche Einkommensteuer bemisst sich nach dem auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Einkommen. 2Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen

1.

bis 11 604 Euro (Grundfreibetrag):

0;

2.

von 11 605 Euro bis 17 005 Euro:

(922,98 · y + 1 400) · y;

3.

von 17 006 Euro bis 66 760 Euro:

(181,19 · z + 2 397) · z + 1 025,38;

4.

von 66 761 Euro bis 277 825 Euro:

0,42 · x – 10 602,13;

5.

von 277 826 Euro an:

0,45 · x – 18 936,88.

0
Daniel551980  08.05.2024, 16:12
@lesterb42

Puh heftig wenn man selbstständiger Immobilienhändler ist aber nur Copy & Paste aus dem Gesetzbuch hinbekommt und nichts aus der wirklichen Welt mitbekommt.

Das "zu versteuernden Einkommen" muss nicht zwingend das reale Einkommen sein. Es gibt jede Menge Schlupflöcher und Möglichkeiten dieses fürs Finanzamt zu senken.

Dienstwagenprivileg, Handy, Laptop, PC, Arbeitszimmer, Dienstreisen, Verpflegung usw. usw.

Dazu beträgt die Gewerbesteuer meist deutlich weniger als die Einkommenssteuer. Das heißt zahle ich mir selbst weniger aus und lasse die Gewinne im Unternehmen, kann sich das rechnen. Und dazu gibt es noch viele weitere Tricks die ein Arbeitnehmer/Angestellter halt nicht hat und mit der man seine reale Steuerbelastung deutlich und nachhaltig senken kann.

0
lesterb42  09.05.2024, 13:25
@Daniel551980
nur Copy & Paste aus dem Gesetzbuch hinbekommt

Du bist frech, arrogant und weigerst dich, die Sache zu verstehen.

Es gibt jede Menge Schlupflöcher und Möglichkeiten dieses fürs Finanzamt zu senken.

Es gibt Möglichkeiten bei der Gewinnermittung Ausgaben zu optimieren. Beim zvE ist das bereits berücksichtigt.

Dazu beträgt die Gewerbesteuer meist deutlich weniger als die Einkommenssteuer.

Als wenn man sich das aussuchen könnte. Die Gewerbesteuer wird auch auf die Einkommensteuer angerechnet.

Das heißt zahle ich mir selbst weniger aus und lasse die Gewinne im Unternehmen, kann sich das rechnen.

Warum? Entnahmen sind bei der Einkommensteuer gewinnneutral.

0