Da bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommen immer alles betrachtet wird was du so verdient hast, kannst du folglich natürlich nicht nur das angeben was du möchtest.

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Die Grundsteuer wird normalerweise in vierteljährlichen Raten gezahlt (§ 28 Abs. 1 GrStG), Fälligkeitszeitpunkte sind der

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August
  • 15. November

Aktuell wird die Grundsteuer wie folgt berechnet

Grundsteuer=Einheitswert×Steuermesszahl×Hebesatz.

Ab 2025:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

Beim Hauskauf fällt jedoch die Grunderwerbsteuer an, diese solltet ihr nicht mit der Grundsteuer verwechseln!

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Nein keine Schenkungssteuer, ganz Ertrag und Umsatzsteuer.

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Glaubt ihr aus dem Sylt Video wird eine große Copyright Klage?

Nein

Ich bin mir sehr sicher das die Frau (und die anderen) auf dem Video nicht geglaubt hätten das das Video ins Internet gestellt werden würde.

Denn hätte man es wohl besser nicht ins Netz gestellt.

Außerdem wird das Video über lange Zeit ihren Ruf schädigen und im Arbeitsleben schaden.

Ich kenne da einen Trick:

Einfach kein rassistisches A-Loch sein

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Das Zauberwort heißt Steuererklärung.

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Ich benutze seit Jahren im privaten kein MS Produkt mehr.

Wobei das natürlich immer so ne Sache ist wenn man dann ein Apple/Google Smartphone hat

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Der bei der Attacke schwer verletzte Polizist befinde sich »weiter in akuter Lebensgefahr«, sagte ein Sprecher des baden-württembergischen Landeskriminalamts am Samstag. Der Beamte wurde in ein künstliches Koma versetzt.

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Die von ehrenamtlichen Bürgermeistern bezogenen Aufwandsentschädigungen nach dem Aufwandsentschädigungsgesetz dürfen in Höhe von 1/3, mindestens 250€ im Monat, steuerfrei behandelt werden (§ 3 Nr. 12 EStG und R 3.12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LStR).

In deinem Fall heißt das, das du von deinen 800€ bereits 266€ pro Monat pauschal als Betriebsausgaben abziehen kannst ohne diese Nachweisen zu müssen. Das Ganze wird natürlich aufs Jahr hochgerechnet. Liegen deine tatsächlichen Betriebsausgaben über dem steuerfreien Wert, so werden diese angesetzt.

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Wovor haben eigentlich immer alle Angst?!

Gegenstände des täglichen Gebrauchs (Laptop, Smartphone, whatever) mussten sowieso nie versteuert werden und auch so sind private Veräußerungsgeschäfte nach einem Jahr besitzen i.d.R. ebenfalls steuerfrei. Beim unwahrscheinlichen Fall dass man keinen Gegenstand des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres mit Gewinnabsicht zu verkaufen möchte gibt's eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr. Und wenn man mehrere Artikel mit Gewinnabsicht verkauft hat(te) dann muss(te) sowieso ein Gewerbe her.

Um es kurz zu fassen:

Für die wenigsten Privatverkäufer dürfte das PStTG von Relevanz sein.

Man will mit dem PStTG die "Scheinprivaten" Verkäufer auf eBay und Co austrocknen. Also Leute die gewerblich handeln aber kein Gewerbe angemeldet haben - sondern schwarz ein und verkaufen. Aber man will dadurch nicht den Prvatverkauf von Gebrauchten auf einmal versteuern

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