Habe mit meinem Auto eine Probefahrt machen lassen und derjenige hat geparkt ohne Parkschein, muss ich jetzt bezahlen oder der der geparkt hat?

Ich habe mein Auto zum Verkauf ausgeschrieben und da soll ein Strafzettel an der Windschutzscheibe gewesen sein, habe ich natürlich nicht bekommen weil der Fahrer den mir nicht gab.

Ich habe dann die Verwarnungsbehörde angeschrieben dass ich das nicht bekommen habe und ich mich nicht erinnern kann dass ich was an der Scheibe gehabt hätte. Das wären ursprünglich 10 Euro gewesen.

Dann hat es 38,50€ gekostet und ging vor Gericht. Ich hatte die Fahrerdaten nicht mehr gefunden. Jetzt habe ich sie gefunden und den Fahrer, bzw. Parker angeschrieben. Er schreibt zurück dass es richtig ist, dass er mit meinem Auto eine Probefahrt gemacht hat, Strasse kann er sich nicht mehr genau erinnern. Er hat aber in einer Kneipe was gegessen und als er zurück zum Auto ging, hing ein Zettel an der Windschutzscheibe. Den er allerdings mit mir hat besprechen wollen und hat ihn nicht weggemacht von der Windschutzscheibe. Bei der Rückfahrt zu mir ging das Kühlersymbol an und er ist erschrocken und kam auf den Scheibenwischer und dann ist der Zettel von der Windschutzscheibe weg geflogen.

Er schreibt dann weiter, dass es schon vom 1.9.23 ist und er eigentlich die 38,50€ nicht bezahlen möchte weil es zulange her ist.

Bringt es etwas das an das Gericht zu schreiben oder ist es besser es zurück zunehmen, weil ich nicht weiß wie es aus geht.

Oder hat jemand Erfahrung wie sowas ausgehen kann. D.h. muss immer der Halter haften oder wie ist das in diesem Fall?

Bitte nicht schreiben frag einen RA. Ich bin nicht Rechtschutz versichert. Wollte nur fragen, ob sich jemand hier auskennt.

Auto, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Gesetz, Gericht, parken, Rechtslage, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, TÜV
Bei Kreuzung drübergefahren, obwohl kein Platz vorne?

Hey also ich fuhr bei einer dicht befahrenen Straße, es ging so mit 5-10 km/h so dahin. Auf einmal kamen wir dann zu einer Kreuzung, wo wir grün hatten. Ich blieb hinter dem Vordermann und fuhr eben in nem passende Tempo nach ... es ging ja weiter.

Doch auf einmal, als der Vordermann über die Kreuzung ist, geriet der Verkehr ins stocken, da bei der nächsten Kreuzung vorne rot war (ampel). tja, das hab ich gemerkt als wir zum Stillstand gekommen sind. Ich stand sogesehen mitten in der Kreuzung und hab die, für den Gegenverkehr verstellt (die eben da links, von mir rechts gesehen, einbiegen wollten). es wollte dann tatsächlich jemand dort rein, also bin ich ein Stück nach hinten gefahren, sodass das Auto eben reinfahren konnte. Der Fahrer hinter mir hat irgendwie das Ganze schon besser vorausgedacht, und ist schon vor der Kreuzung stehengeblieben (vielleicht hat er die rote Ampel vorne schon von der weiten gesehen, ich wegen den höheren Autos vor mir nicht).

Nach so 10 Sek ging es dann weiter, bin dann weitergefahren und aus dem Gebiet raus ... dann war die Sache gegessen.

Meine Frage jetzt eigentlich: Habe ich da irgendwie gegen eine Regel verstoßen bzw. kann man mich irgendwie dazu anzeigen was weiß ich? Ich war noch nie in der Situation, diese Strecke fahre ich sehr sehr selten und bin so gut wie noch Fahranfänger, da in Probezeit.

Auto, Verkehr, Ampel, Straßenverkehrsordnung
Polizei hat mich im wheelie gesehen jedoch nicht anhalten können?

Gute Tag miteinander,

meine Frage ist rein fiktiv und und dient nur der Interessen bzw. der Neugierde.

Wie läuft das ab? Sollte man auf dem Motorrad mit einem wheelie oder mit erhöhter Geschwindigkeit von der Polizei gesehen werden, jedoch konnten die aufgrund der Geschwindigkeit oder des Verkehrsaufkommen den Motorradfahrer nicht anhalten. Einige Stunden oder Tage später sehen Sie diesen Motorradfahrer wieder und erkennen das es der von von vorher sein könnte.
Jetzt kommt die Frage. Darf die Polizei den Motorrad Fahrer nun anhalten und den vorher dargestellten vergehen, zur Rechenschaft ziehen?

Zu beachten ist.

Das Motorrad ist sehr auffällig vom Dekor, also ziemlich einzigartig

Zum tatzeitpunkt war kein Kennzeichen( wir sagen mal es ist zwar montiert gewesen aber runter geklappt so das es nicht erkennbar war) und kein Gesicht zu erkennen

Kennzeichen und alles andere am Motorrad ist zum Zeitpunkt wo die Polizei den Motorrad Fahrer dann später anhält StvO gerecht

Im Endeeffekt ist die Frage ob die Polizei den Motorradfahrer hinterher noch zu Rechenschaft ziehen kann obwohl sie nur wissen was für ein Motorrad es war und wie das Motorrad, die Kleidung des Fahrers ausgehen hat, auch ohne Kennzeichen und das Gesicht gesehen zu haben.

Danke im Voraus für die ganzen Antworten

Motorrad, Verkehr, Polizei, Verkehrsrecht, Bußgeld, Polizeikontrolle, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Wheelie

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