Haben Rollstuhlfahrer den selben Vorrang, wie Fußgänger an Zebrastreifen?

Tiffanylegtlos  24.12.2023, 15:40

Also sollen Rollstuhlfahrer absteigen?

Mrxdr 
Fragesteller
 24.12.2023, 15:41

Natürlich nicht, aber es ist eben ein Fahrzeug.

BenMo32  24.12.2023, 15:47

Meinst du das ernst?😂

Mrxdr 
Fragesteller
 24.12.2023, 17:48

Ich meine es ernst, mein Bruder hat mir die Frage aus Witz gestellt, aber es hat mich jetzt sehr interessiert.

2 Antworten

Siehe §26 StVO

(1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

aber es ist eben ein Fahrzeug.

Nein, laut §24 Abs 1 StVO ist ein Schiebe- oder Greifreifenrollstuhl kein Fahrzeug.