Welche Folgen wird es haben mit, wenn die Polizei 0.3 Gramm Cannabis in Bayern auffindet?

Hallo,

ich wurde vor ca. 1 Woche von Zivilpolizisten in Bayern kontrolliert und es wurden 0.3 Gramm Cannabis und ein leererer Grinder mit minimal Anhaftungen aufgefunden. Es wurde kein Drogentest gemacht. In der Hektik und Aufregung habe ich leider angegeben, dass ich es vor langer Zeit einmal probiert habe und es bis zu diesem Tag nicht mehr gemacht habe bzw. es an diesem Tag ein zweites mal in meinem Leben probieren wollte und es sehr bereue dies getan zu haben.

Ich bin 18 Jahre alt, besitze bereits seit 2 Jahren einen Führerschein der Klasse A1 und bin gerade dabei meinen Autoführerschein zu machen. Ich habe bisher keinerlei Vorstrafen oder ähnliche Probleme mit der Polizei gehabt und habe seit diesem Tag auch nicht wieder gekifft.

Um das Verfahren ansich mache ich mir weniger Sorgen, sondern mehr um meine Fahrerlaubnis. Der Polizist meinte, dass ich bei einem Erstdelikt in dieser geringen Menge mir nicht allzu viele Sorgen um meinen Führerschein machen muss.

Jetzt würde ich gerne mir noch ein paar anderweitige Meinungen einholen was das betrifft.

Mich würde jetzt Interessieren mit welchen Folgen ich rechnen muss und ob ich meinen Führerschein (sobald durch Corona wieder möglich) trotzdem weiter machen kann.

Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten!

Bleibt gesund und Liebe Grüße!

theAnonymouz

Bayern, Cannabis, Polizeikontrolle, Führerscheinstelle
Edeka Bueno Packung geklaut und erwischt (2€)?

Hey ein Kumpel (18 Jahre) wurde Dummer Weise bei Edeka erwischt als er sich eine Bueno packung im Wert von 2€ in die Tasche gesteckt hat und gehen wollte. Der Ladendetektiv hat ihn dann gebeten mit ihm ins Büro zu gehen.

das war aber kein Büro sondern der Raum wo man die Brötchen usw. aufbackt. Der Detektiv war ein Türke oder so (nichts gegen Ausländer). Er konnte nicht Mals richtig deutsch. Er hat meinen Kumpel dann die ganze Zeit mit dem Handy gefilmt und wollte alle Personalien wissen und in seine Tasche gucken. Der andere Typ der die Daten aufgenommen hat war ein ungepflegter ebenfalls kaum deutsch sprechender Ausländer. Dann hat er halt so einen Zettel ausgefüllt und mein Freund musste unterschrieben. Man konnte ihn kaum versehen. Das war wirklich gruselig wie im Film ... das war alles dreckig und unseriös.. er hat Dann gesagt dass mein Kumpel von der Polizei hört oder so. Wie gesagt man konnte den kaum versehen. die anderen Mitarbeiter haben meinen Kumpel dann auch die ganze Zeit ausgelacht.

ich fände das alle ziemlich unseriös und komisch.

meint ihr da kommt noch was von der Polizei wegen einem Diebstahl im Wert von 2€ ??

ich denke mir halt so die Polizei hat doch viel besseres zutun oder ? Er hat jetzt echt schiss..

habe von einem ,,Geringfügigkeits verfahren“ gehört kann das jemand irgendwie in Verbindung setzen ?

Polizei, Diebstahl, Ladendiebstahl, Polizeikontrolle, Klauen erwischt
Dürfen Minderjährige Tabakwaren mitführen?

Dürfte ich als 17 jährige bzw. damals 16 jährige und somit minderjährige, Tabakwaren mit mir führen, ohne dass ich diese benutze?

Ich wurde schonmal wegen Alkoholkonsum nach meinen Personalien gefragt und anschließend wurde meine Tasche durchsucht, da ich versucht habe den Reißverschluss zu schließen und bei der Durchsuchung wurden meine Tabakwaren, also Zigaretten bzw. Tabak, Filterhülsen, Stopfmaschine usw. weggenommen und meine Freundin (W/16), die dabei war wurde ebenso kontrolliert und ihre fast volle Zigarettenschachtel eingezogen. Wir mussten beide mitkommen auf das Polizeirevier und unsere Eltern bzw. Erziehungsberechtigten wurden kontaktiert und mussten uns dort abholen.

Jetzt ist meine Frage, dürfen Polizeibeamte mich und meine Freundin einfach so kontrollieren, nur weil ich versuche meine Handtasche zu schließen?

Und dürfen die Beamten die Tabakwaren wegnehmen obwohl wir dort in diesem Moment nicht mal geraucht haben?

Ich weiß inzwischen, dass man in der Öffentlichkeit nicht unter 18 Jahren Tabakwaren konsumieren darf, aber Mitführen ist nochmal eine andere Sache, da dies nicht ausdrücklich verboten ist sondern nur der Kauf und der Konsum. Die Beamten kamen immerhin weil sie unseren Alkohol (den ich kaufen durfte ab 16) gesehen haben und dachten wir wären zu jung, also was hat dies mit den Zigaretten meiner Freundin zutun und mit dem Zubehör + Tabak in meiner Tasche?

Weder ich, noch meine Freundin wurden beim Rauchen gesehen und die Zigarettenschachtel meiner Freundin war die ganze Zeit in ihrer Jackentasche und meine Sachen waren alle in meiner Handtasche. Dürfen die Beamten mir und meiner Freundin also einfach so das ganze Zeug wegnehmen, ohne Beweis, dass ich wirklich geraucht habe? (Wir hätten ja auch die Tabakwaren für jemand anderen dabei haben können oder nur an privaten Orten wie z.B. zuhause geraucht haben, was ja laut Gesetz nicht verboten ist, da nur das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt wird). Wenn das Mitführen also eigentlich erlaubt ist, woher hatten die Beamten dann das Recht mich und meine Freundin zu kontrollieren und uns alle Tabakwaren abzunehmen ohne jedlichen Beweis?

Polizei, Alkohol, Rauchen, Recht, Rechte, Jugendschutzgesetz, Kontrolle, Polizeikontrolle

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