Motorrad Führerschein A mit 21?

Hallo,

ich bin momentan 21 Jahre alt und würde gerne große Motorräder fahren.

Für den A Führerschein muss man aber bei Direkteinstieg 24 Jahre alt sein, während der A2 Führerschein mit 18 schon machbar ist.

Was mir auf meiner Recherche auffiel ist, dass man für den A Führerschein 21 Jahre alt sein muss, wenn man dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW fahren möchte.
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/voraussetzungen-fuer-die-fahrerlaubnis-und-geltungsdauer.html

Könnte ich jetzt bei der Fahrschule "angeben" ich möchte dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren, um letztendlich den A Führerschein vor 24 zu machen und dann die großen Motorräder zu fahren? (Soweit ich weiß werden die Übungsstunden und sogar Prüfungen auch auf großen Motorrädern gemacht)

Es ist anzumerken, dass es den Führerscheinvermerk 79.03 (= Nur dreirädrige Fahrzeuge) gibt. Würde dieser dann bei mir drinnen stehen? Grundsätzlich habe ich dann ja einen "A" Führerschein, aber mit Vermerk heißt das ich darf dann auch keine kleiner Maschinen (A1/A2) fahren? Muss ich später eine weitere Prüfung trotz A Führerscheins machen, um den Vermerk entfernt zu bekommen? Oder darf ich einfach gedrosselte große Motorräder fahren bis ich 24 Jahre alt bin, da ich ja den A Führerschein habe?

Irgendwie steht dazu nirgends was... Habe ich ein Schlupfloch gefunden oder bilde ich mir das nur ein?

Motorrad, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Motorradführerschein
Bekomme ich meinen Führerschein ohne MPU?

Hey,

bevor dazu geraten wird, mich doch beim Landratsamt zu informieren, ich habe den Brief heute Morgen bekommen und einen Termin erst in einem Monat. Eine Einschätzung von jemandem der sich auskennt/ Erfahrung hat, würde mir sehr helfen, da ich es nicht abwarten kann und mich nicht zu früh freuen will.

Folgendes (so dumm es klingt und auch ist)

Ich wurde in der Probezeit mit über 21 km/h geblitzt -> Aufbauseminar + Probezeitverlängerung -> noch mal über 21 geblitzt -> „Freischuss“ verbraucht -> noch mal geblitzt.
musste den Führerschein März letzten Jahres abgeben -> 3 Monate Sperre für Abtrag auf Wiedererteilung

Habe dann auf Rat eines Freundes ein wenig gewartet mit dem Antrag da die Chancen dann besser sein sollten. Habe im November 23 den Antrag gestellt und nun diesen Brief bekommen.

An sich ist es klar, dass angegeben ist, dass ich keine dieser Dinge (siehe Bild) einreichen/ machen muss da nichts angekreuzt ist.
Ich will mich aber nicht zu früh freuen, denn unser lieber Staat schreibt ja gerne Dinge die sich auf den ersten Blick anders anhören als es die Sachlage eigentlich bietet.

Könnte mir bitte jemand, der die Situation bereits due ch gemacht hat, Erfahrung in dem Gebiet hat, oder ebenfalls genau solch einen Brief bekommen hat sagen, ob es stimmt, dass wenn nichts angekreuzt ist, ich die 200€ auf der 2. Seite (nicht verlinkt) einfach zahlen muss und meinen Führerschein wiederbekomme?

vielen Dank

Bild zum Beitrag
Nur weil nichts angekreuzt ist bedeutet das nichts n 80%
Geldstrafe only 20%
Die haben versehentlich nichts angekreuzt 0%
Auto, Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Blitzer, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Führerscheinstelle
Rückerstattung der Anmeldegebühr bei nicht abgeschlossener Fahrschulausbildung möglich?

Hallo liebe Community,

im Januar letzten Jahres habe ich mit meiner Fahrschulausbildung begonnen, jedoch aufgrund meiner Studien- und Arbeitssituation nicht genug Zeit gefunden, um den Führerschein zu vollenden. Ich habe lediglich an den Theoriestunden teilgenommen und dafür 400 Euro bezahlt. Nach den Stunden habe ich etwa 100 Euro für die Anmeldung beim TÜV (i guess?) an Fahrschule bezahlt und weitere erforderliche Unterlagen wie Passbild, Sehtest und das Erste-Hilfe-Zertifikat abgegeben. Bisher habe ich mich jedoch nie für eine Prüfung angemeldet.

Nun frage ich mich, ob es möglich ist, die bereits bezahlten 100 Euro für die Anmeldung zurückzuerhalten. Ich muss zugeben, dass ich in diesem Bereich nicht besonders bewandert bin, da meine Schwester zeitgleich mit mir begonnen hat und mich in der Vergangenheit bei den organisatorischen Abläufen unterstützt hat. Sie steht kurz vor dem Abschluss ihrer Fahrschulausbildung.

Habt ihr Erfahrungen oder Kenntnisse darüber, ob eine Rückerstattung in solch einer Situation möglich ist? Vielleicht hat jemand von euch bereits eine ähnliche Situation erlebt oder kann aus der Perspektive eines Fahrschulinhabers Licht ins Dunkel bringen.

Motorrad, Auto, Prüfung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrlehrer, Fahrprüfung, Fahrschüler, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Theorie, Theorieprüfung, TÜV, Fahrschule Praxis, Fahrschule Theorie, Führerscheinklasse B, Führerscheinstelle, Theorieunterricht

Meistgelesene Fragen zum Thema Fahrerlaubnis