Ja, du hast es richtig verstanden. Jedoch können für den Schießsport und für Jäger Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Zivildienstleistende haben den Wehrdienst verweigert oder abgelehnt. Da es eine Wehrpflicht gibt, braucht man gute Gründe. Da man dabei den Dienst an der Waffe verweigert, ist es doch paradox privat selbst Waffen anzuschaffen.
Wer jedoch wehrdienstuntauglich ist, der hat von dich selbst aus nicht den Dienst an der Waffe verweigert. Somit darf er auch welche Erwerben.