Wird jetzt Cathy Hummels auch bestraft weil sie alles für Deutschland gepostet hat?

2 Antworten

In dem Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde, ist für mich kein dolus eventualis erkennbar, insofern ist m. E. auch nicht damit zu rechnen, dass ein Strafverfahren hier zum Erlass eines Strafbefehls oder einem Urteil führen würde.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Familiengerd  19.05.2024, 17:02

@Familiengerd

dolus eventualis

Wow - da kehrt aber jemand seine "Gelahrtheit" heraus.

Hast Du das nötig?

ruhrgur

@Familiengerd

Was genau stört dich an einem sehr geläufigen Fachbegriff? Unsinniger Kommentar.

Familiengerd

@ruhrgur

sehr geläufigen Fachbegriff

Nein.

Von "sehr geläufig" kann bei diesem Terminus überhaupt keine Rede sein, allenfalls unter Fachleuten (also Juristen), wovon in diesem Forum aber ebenfalls überhaupt keine Rede sein kann!

Unsinniger Kommentar.

Darum: Nein - Begründung siehe oben.

... zumal Du dem (ich bin absolut sicher: juristisch unbedarften) Fragesteller nicht einmal ansatzweise erklärst, was das bezüglich dessen Frage konkret zu bedeuten hat.

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ruhrgur  19.05.2024, 17:04
@Familiengerd

Wenn der FS eine Nachfrage hat, kann er dafür gerne die Kommentarfunktion nutzen. Ich habe die Frage vollumfänglich beantwortet und keinerlei Rückfrage vom FS erhalten, insofern finde ich deinen Kommentar wie bereits gesagt unsinnig.

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Meines Erachtens nach war das in dem Kontext nicht strafbar.
Insofern würde ich hier Frau Hummels unterstützen.

Der Fall bei Höcke lag anders und ist nicht vergleichbar.