Wird jetzt Cathy Hummels auch bestraft weil sie alles für Deutschland gepostet hat?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Gesetz, Strafrecht
In dem Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde, ist für mich kein dolus eventualis erkennbar, insofern ist m. E. auch nicht damit zu rechnen, dass ein Strafverfahren hier zum Erlass eines Strafbefehls oder einem Urteil führen würde.
LG
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)
ruhrgur
19.05.2024, 17:04
@Familiengerd
Wenn der FS eine Nachfrage hat, kann er dafür gerne die Kommentarfunktion nutzen. Ich habe die Frage vollumfänglich beantwortet und keinerlei Rückfrage vom FS erhalten, insofern finde ich deinen Kommentar wie bereits gesagt unsinnig.
Meines Erachtens nach war das in dem Kontext nicht strafbar.
Insofern würde ich hier Frau Hummels unterstützen.
Der Fall bei Höcke lag anders und ist nicht vergleichbar.
@Familiengerd
Wow - da kehrt aber jemand seine "Gelahrtheit" heraus.
Hast Du das nötig?
ruhrgur
@Familiengerd
Was genau stört dich an einem sehr geläufigen Fachbegriff? Unsinniger Kommentar.
Familiengerd
@ruhrgur
Nein.
Von "sehr geläufig" kann bei diesem Terminus überhaupt keine Rede sein, allenfalls unter Fachleuten (also Juristen), wovon in diesem Forum aber ebenfalls überhaupt keine Rede sein kann!
Darum: Nein - Begründung siehe oben.
... zumal Du dem (ich bin absolut sicher: juristisch unbedarften) Fragesteller nicht einmal ansatzweise erklärst, was das bezüglich dessen Frage konkret zu bedeuten hat.