Wieviel Unterhalt muss ich zahlen ex frau ist arbeitslos?
Meine Kinder sind 2 und 6 Jahre beide leben bei der Mutter und wir haben das Sorgerecht und ich habe umgangsrecht alle 14 Tage ich würde gerne arbeiten weiß aber nicht ob diese Berechnung stimmen 1450€ netto habe ich als Beispiel eingetragen
Meine nächste Frage ist ich war seit 2 jahre arbeitslos weil ich arbeitsunfähig geworden bin und ich muss alles zurück zahlen muss man das auf einen Schlag zahlen oder Ratenzahlung
2 Antworten
Vom Nettoeinkommen können pauschal nochmal 5% abgezogen werden als Arbeitnehmerpauschale. Oder aber z.B. die tatsächlichen Kilometer, wenn man anders nicht zum Job hinkommt.
Was abzuziehen wäre, kann man den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Die aktuelle Leitliniensind dort noch nicht veröffentlicht, aber je nach Bundesland bereits online.
Als Grundlage zur Berechnung des Kindesunterhaltes wird das bereinigte Netto genommen.
Allerdings ist man aber auch verpflichtet ALLES zu unternehmen den Mindestunterhalt zu erbringen.
Der würde bei den Kindern bei 312 Euro und 377 Euro liegen.
Der Selbstbehalt liegt (in der Theorie) bei 1370 Euro beim Unterhaltsverpflichteten.
Und dann kommt das große ABER: lebt man mit einem leistungsfähigen Partner zusammen, kann neben dem regulären Job ggf. noch ein Minijob gemacht werden usw.
Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft. Sie dient als Richtlinie, genau wie die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und somit ist jede Berechnung individuell vorzunehmen. Diese Onlinerechner berücksichtigen dies allerdings nicht und sind daher mit Vorsicht zu genießen.
Erster Teil wurde ja schon ausführlich beantwortet !
Wenn Du nicht leistungsfähig warst und auch nichts dazu konntest, dann muss man im Normalfall den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt den die Kindsmutter für die Kinder erhalten hat auch nicht erstatten.
Eine Ratenzahlung wäre aber im Regelfall auf Antrag möglich, wenn es nicht anders gehen würde.