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Beim Thema Einreise gilt folgendes:

Wer bisher aus einem anderen EU-Land nach Großbritannien einreisen wollte, benötigte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und musste durch die Grenzkontrolle. Grund: Das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied des Schengener Abkommens, das unter anderem die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen regelt. Daran wird sich bis zum endgültigen Austritt Großbritanniens aus der EU auch nichts ändern.

Egal, ob No-Deal- oder Deal-Brexit: Bis 31.12.2020 genügt für EU-Bürger zur Einreise ein bis zum Reiseende gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Die Einführung einer Visumpflicht für kurzfristige Aufenthalte von bis zu drei Monaten ist derzeit nicht geplant.

Beim Roaming gilt folgendes:

Die Europäische Union hat die Roaming-Gebühren für mobiles Telefonieren und Surfen innerhalb der EU abgeschafft. Telefonieren, SMS versenden und Surfen kostet im EU-Ausland normalerweise genau so viel wie zu Hause (Roam like at home).

Somit gilt Roam like at home auch für Großbritannien. Die EU-Roaming-Verordnung gilt nicht nur für die EU-Mitgliedstaaten. Auch die Nicht-EU-Länder Norwegen, Island und Liechtenstein nehmen an dieser Verordnung teil. Es ist also durchaus möglich, dass Großbritannien nach dem Brexit die EU-Verordnung beibehält. Und mir ihr die verringerten Gebühren. Deutsche Netzbetreiber haben zur Zeit laufende Roaming-Verträge mit britischen Netzbetreibern. Bislang gibt es keine Anzeichen dafür, dass diese Verträge nach einem Brexit aufgelöst werden. Somit stellt sich die Frage nach dem Brexit zur Zeit nicht.

Achtung: Roam like at home gilt aber nur, wenn Sie Ihr Mobiltelefon innerhalb von 4 Monaten öfter in Deutschland als im EU-Ausland nutzen. Wenn Sie eine befristete Zeit ins EU-Ausland gehen, z. B. für ein Studium, dann sprechen Sie mit Ihrem Provider. Denn: Ein befristetes Auslandsstudium kann mitunter sogar ein mehrkostenfreies Dauerroaming rechtfertigen. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Europäischen Kommission.

Wenn Großbritannien allerdings die EU-Roaming-Verordnung ablehnt und die bestehenden Verträge kündigt, könnten für Reisende aus anderen EU-Ländern, die sich in Großbritannien aufhalten wieder Roaming-Gebühren anfallen. Bleibt die Frage, wie sich die deutschen Telefongesellschaften entscheiden. Denn es gibt auch die Möglichkeit, Großbritannien wie das Nicht-EU-Land Schweiz zu behandeln. Die Schweiz wurde von einigen, allerdings nicht allen, Telefongesellschaften nämlich in den Euro-Tarif eingestuft.

Was sich sonst noch alles für Verbraucher bei einem Brexit ändert, findest Du auf unserer Internetseite:

https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung