1 Antwort

Meinst Du Garantie oder gesetzliche Gewährleistung?

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers, die über die gesetzliche Gewährleistungsfrist hinaus geht. Dafür musst Du meist extra bezahlen.

Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter Anspruch, den Du gegenüber einem Händler hast.

Wenn Du z. B. in Deutschland einen Fernseher gekauft hast und dieser innerhalb von 2 Jahren kaputt geht, kannst Du vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Allerdings musst Du ab dem 7 Monat nach dem Kauf beweisen, dass der Fernseher von Anfang an defekt war. Hast Du aber eine Garantie über 3 Jahre abgeschlossen, kannst Du den Fernseher 5 Jahre lang reklamieren. 2 Jahre auf gesetzliche Gewährleistung und 3 Jahre auf Garantie.

Soweit klar? Reden wir jetzt über die Kleidung, die Du in Großbritannien gekauft hast. Ich gehe davon aus, Du hast sie ordnungsgemäß gewaschen und kannst nichts dafür, dass sie eingegangen ist.

Wenn Du in Großbritannien im Laden etwas kaufst, kaufst Du nach britischem Recht. Daran wird sich nach dem Brexit, egal ob mit oder ohne Deal, auch nichts ändern. Du kannst vom Händler Ersatz (reparieren lässt sich die Bekleidung ja nicht) verlangen. Bei Neuwaren: In England, Wales und Nordirland 6 Jahre lang. In Schottland 5 Jahre lang.

In Großbritannien gilt die gleiche Beweislastumkehr wie in Deutschland. Das heißt, Du musst in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf nicht nachweisen, dass die Bekleidung von Anfang an fehlerhaft war. Hinterher schon. Die Fristen zur Beweislastumkehr könnten sich ändern, wenn Großbritannien bei einem No-Deal-Brexit zum Drittland würde. Denn die Regelungen zur Beweislastumkehr beruhen auf EU-Recht. Ob der britische Gesetzgeber eines Tages von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, lässt sich zur Zeit nicht sagen. Bei einem Deal-Brexit gilt während der Übergangsphase die Beweislastumkehr wie bisher.

Weitere Infos zum Thema Gewährleistung und Garantie findest Du auf unserer Internetseite:

https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/einkaufen/gewaehrleistung-und-garantie-in-europa-meine-rechte/gewaehrleistung-oder-garantie-was-ist-der-unterschied/

Hier gibt es auch unsere Gewährleistungs-App, die genau erklärt, wie Du bei einer Reklamation vorgehen kannst:

https://www.evz.de/de/apps-und-publikationen/apps/mit-erfolg-reklamieren/

Und hier gibt es weitere Informationen zum Brexit:

https://www.evz.de/de/verbraucherthemen/der-brexit-und-seine-folgen-fuer-verbraucher/

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
EVZDeutschland  29.10.2019, 13:44

Ich hätte mich genauer ausdrücken sollen. Das mit den 5 Jahren insgesamt funktioniert natürlich nur, wenn Deine Garantie nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu laufen beginnt. Beginnt sie beim Kauf des Fernsehers, dann sind es insgesamt nur 3 Jahre.

1