Kann das dauerhafte auswirkungen auf staatliche unterstützung wie bafög,wohngeld bildung oder renten und pansionen geben?

2 Antworten

BAföG

Bei einem geregelten Brexit (Deal-Brexit) ändert sich bis 31. Dezember 2020 nichts. Es wird also weiterhin BAföG bezahlt.

Bei einem ungeregelten Brexit kommt es darauf an, wann das Studium begonnen wurde. Wurde das Studium vor dem Austrittstag begonnen (ein Tag vorher genügt), dann wird das BAföG bis zum Abschluss des Ausbildungsabschnitts bezahlt. Wurde das Studium nach dem Austrittstag aufgenommen, wird das BAföG nur für die Dauer eines Jahres bezahlt. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite BAföG.

Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales findest Du ausführliche Informationen:

https://www.bmas.de/DE/Themen/Soziales-Europa-und-Internationales/Europa/Brexit/Fragen-und-Antworten/faq-brexit.html

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung