Wie viel Geld zieht das Jobcenter mir ab?

4 Antworten

Auf Erwerbseinkommen gelten ab der Vollendung des 15 Lebensjahres die Freibeträge nach § 11 b SGB - ll, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreiberag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 950 € Brutto würdest du also auf 100 € Grundfreibetrag + 20 % Freibetrag = 170 € von den übersteigenden 850 € Brutto kommen, gesamt würdest du dann auf 270 € Freibetrag kommen.

Als Single mit Steuerklasse 1 solltest du nach einem kostenlosen Brutto / Netto Rechner aus dem Internet um die 759 € auf dein Konto bekommen und davon würden dir dann deine 270 € Freibetrag theoretisch abgezogen und ergeben dann dein voraussichtliches anrechenbares Nettoeinkommen.

Es blieben dann also angenommen max. um die 489 € anrechenbares Netto übrig, wenn es sich also bei deinem Einkommen nicht um eine Azubi Vergütung handelt und dann unter 25 noch Kindergeld von derzeit 204 € ( ab 2021 dann von 219 € ) dazu kämen, könntest du mit diesen ca. max. 489 € anrechenbares Netto deinen Bedarf nach dem SGB - ll noch nicht selber decken.

Du würdest dann als unter 25 jähriges Kind weiterhin zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Mutter gehören und sie bekäme dann noch eine ALG - 2 Aufstockung für dich, müsstest ihr dann entsprechend weniger von deinem Nettoeinkommen selber zahlen.

Denn würdest du angenommen mit deiner Mutter alleine wohnen und die angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne dem monatlichen Abschlag für Haushaltsstrom läge bei 500 €, dann würden diese durch 2 Personen geteilt und würde ein KDU - Kopfanteil von jeweils 250 € ergeben.

Zu diesen 250 € kämen derzeit für dich min. noch 345 € Regelbedarf für deinen Lebensunterhalt, dein Bedarf würde dann bei angenommen min. 595 € pro Monat liegen.

Dann würde deine Mutter für dich angenommen monatlich noch min. um die 106 € an Aufstockung für dich bekommen, wenn dein Bedarf bei diesen min. 595 € liegen würde, denn du kämst dann nur auf diese max. ca. 489 € anrechenbares Nettoeinkommen.

Du hättest dann deine angenommenen um die 759 € Netto, deine Mutter könnte dann diese angenommenen 106 € Aufstockung auf deinen KDU - Kopfanteil von angenommen 250 € anrechnen, du müsstest ihr dann angenommen nur noch um die 144 € zahlen und dazu käme dann dein Kopfanteil vom Abschlag für normalen Haushaltsstrom, da musst du deine Mutter fragen was sie dafür zahlt.

Dann müsstest du dich mit deiner Mutter auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen, oder das dann selber übernehmen, was du dann noch hast ist deine und steht dir zur freien Verfügung.

Dir wird nichts abgezogen !

Nur fällt die Leistung für dich weg !

Das Heist du zahlst selber deinen miet anteil und versorgst dich selber!

Oder Du zahlst davon auch Kostgeld an deine mutter!

So ist das wen du in der Ausbildung bist!

Weil deine mutter alg2 bekommt wird sonst das meiste deines verdinstenst bei ihr abgezogen ! Aber alles vom netto Betrag das gilt aber nur bei einer Arbeit zb 450€ verdienst du Dan werden bei deiner mutter 280€ abgezogen die musst du ihr dan geben und die 170€ sind Dan deine !

Du kriegst dein volles Gehalt.

Dieses wird aber auf das Alg2 angerechnet.

Das mit den 20% stimmt nur zur Hälfte. Du hast zusätzlich einen Grundfeibetrag von 100 €.

Bei 950 € brutto hast Du einen Freibetrag von insgesamt 270 € (100 € plus 20% vom Rest)

Diese 270 € werden vom Netto abgezogen und der dann verbleibende Betrag wird auf Dein ALG 2 angerechnet.

Die 270 € darfst Du quasi "behalten".