Wie hoch ist die Strafe für sowas?


09.05.2024, 21:40

Und ich bin fein raus weil ich als Beifahrer nicht dafür bestraft werde sondern nur sie? Also wäre es allein ihr Risiko?

neamoun  09.05.2024, 21:40

Wer ist sie?

maxundmogli 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:41

Eine Freundin

neamoun  09.05.2024, 21:41

Alter?

maxundmogli 
Fragesteller
 09.05.2024, 21:42

Ist doch egal

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sie wird vermutlich eine Weile keinen Führerschein machen dürfen und eine Geldstrafe bekommen. Du bist nicht fein raus, weil du wusstest, dass sie keinen Führerschein hat.

Ich hätte da aber eine ganz einfache Lösung: Du fährst sie zu einem Verkehrsübungsplatz. Dann kann sie mit dir als Beifahrer üben ohne, dass es rechtliche Konsequenzen für euch hat. Es gibt auch kostenlose Verkehrsübungsplätze, aber die kostenpflichtigen sind meistens besser ausgestattet. Außerdem gefährdet das den Straßenverkehr nicht.

Also, sofern sie einen Lehrfahrausweis hat und du genügend alt bist, um danebenzusitzen, ist es kein Problem.

Weil du meintest, ja, sie ist dabei, einen zu machen, also darf sie ja evtl. in Begleitung fahren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo,

Du darfst nicht jemanden ohne Führerschein als Steuer lassen. Natürlich würdest Du auch bestraft werden.

Herzliche Grüße,

Willy

Von Experte Willy1729 bestätigt

Du wirst genauso bestraft wie sie, wenn du sie wissentlich ohne Fahrerlaubnis fahren lässt. Ich würde es nicht tun. Es sei denn, es handelt sich um ein Privatgelände. Zum Beispiel ein Supermarktparkplatz an einem Sonntag.

Aber sobald die StVO gilt bist du am Arsch. Und ich meine am Arsch. Und sie sowieso.

Und ich bin fein raus weil ich als Beifahrer nicht dafür bestraft werde

Nein. Lies mal bitte nach: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.