Werde ich Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen müssen?

4 Antworten

Kindergeld muß dann zurückgezahlt werden, wenn kein Anspruch mehr darauf bestand.

Dieser muß zunächst geklärt werden.

Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder besteht grundsätzlich nur, solange diese sich in Ausbildung befinden bzw. ausbildungssuchend sind.

Eine Ausbildungsunterbrechnung bitte mit der Familienkasse klären.


idontknowwhy99 
Fragesteller
 02.01.2024, 11:40

Ist doch schon längst geklärt! Meine Frage ist nur, ob ich das bewilligte Kindergeld für die unterbrochene Zeit zurückzahlen muss.

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Agamemnon712  02.01.2024, 11:45
@idontknowwhy99

Das wird Dir hier niemand beantworten können. Insbesondere nicht, wenn die Sache geklärt scheint.

Solange keine papierschriftliche Rückforderung vorliegt, muß auch nicht zurückgezahlt werden :)

Lange wurde geprüft ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe. Nach einigen Monaten habe ich eine Nachzahlung erhalten und mir wurde es weiterhin genehmigt

Ich verstehe Dein Problem nicht.

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idontknowwhy99 
Fragesteller
 02.01.2024, 11:49
@Agamemnon712

Also vermute ich mal, dass ich die unterbrochenen (nicht abgebrochen!) Monate nicht zurückzahlen muss🤔 ...nur halt dann den Abbruch melden, damit es eingestellt wird und es nicht zur Rückforderung kommt oder?

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Agamemnon712  02.01.2024, 11:51
@idontknowwhy99

Wenn Du die Ausbildung abbrichst, mußt Du dies der Familienkasse natürlich mitteilen.

Ich gehe jedoch aufgrund Deiner Beschreibung nicht davon aus, daß es dann zu einere Rückforderung kommt.

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idontknowwhy99 
Fragesteller
 02.01.2024, 11:53
@Agamemnon712

Ja genau, das mache ich ja auch. Möchte ja auch nicht, dass es zu einer Rückforderung kommt oderso.

Danke für deine Antworten!

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Wenn das Kindergeld auf Grund deiner Erkrankung weiter bewilligt und gezahlt wird, dann darf es auch zu keiner Rückforderung der Familienkasse kommen.

Der Abbruch der Ausbildung muss der Familienkasse dann nur umgehend gemeldet und nachgewiesen werden, wenn Du dann gesundheitlich wieder in der Lage wärst die Ausbildung wieder aufzunehmen, damit es dann zu keiner Überzahlung und Rückforderung kommt.

Könntest dich dann ja wieder ausbildungssuchend melden, wenn Du wieder auf der ernsthaften Suche nach einer neuen Ausbildung bist, dann kann wieder Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.

Aber irgend eine Arbeit musst du doch machen.

Willst du etwa Umschulung machen oder neue Ausbildung?

Ohne etwas tu tun kannst du natürlich kein Geld bekommen.

Und wenn man feststellt dass du gar nicht mehr Lust hast deine Ausbildung zu machen wird man sicherlich das lillegal bekommene Geld zurückfordern.

Du kannst nicht einfach nur kassieren

Das dürfte doch selbstverständlich sein


idontknowwhy99 
Fragesteller
 02.01.2024, 11:38

Ja, ich möchte mir einen Job suchen sobald meine krankheit zur Ruhe gekommen ist. Ich weiß selber, dass man ohne was zu tun kein Geld hat lol. Und kassieren tue ich nicht!:) Es kann sich ja immer etwas ändern im Leben, meine Frage war nur, ob ich das bewilligte Kindergeld zurückzahlen muss für die unterbrochenen Monate, ..wenn ich mir dann eben doch einen Job suche und nicht mehr in die Ausbildung zurückkehre.

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NackterGerd  03.01.2024, 07:56
@idontknowwhy99
Und kassieren tue ich nicht!:)

Es geht aber doch in der Frage dass du Geld vom Amt bekommst

Und zwar eigentlich für die Zeit deiner Ausbildung

Die machst du ja wohl nicht und willst sie auch nicht beenden

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Such dir bis August einen Therapieplatz, um die Ausbildung mental durchzustehen. Es klingt nämlich so, als hättest du mentale Probleme, die dich am Fortsetzen der Ausbildung hindern würden.


idontknowwhy99 
Fragesteller
 02.01.2024, 11:38

Ja auch, ist auch in Arbeit. Man weiß aber auch nie ob meine Colitis Ulcerosa bis dahin in Remission ist.

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