Werde ich Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen müssen?
Hallo:))
Ich bin aufgrund meiner chronischen Krankheit (seit Mai 2023 aktiver, schwerer Schub) seit Ende August krank geschrieben und erhalte zurzeit noch Bürgergeld, da ich in einer schulischen Ausbildung bin und das Bafög eingestellt wurde. Kurz gesagt: ich befinde mich seit Ende August 2023 in einer Ausbildungsunterbrechung, bin also noch angemeldet und würde im August 2024 ins neue Jahr wieder mit einsteigen.
Nun zur Familienkasse: Lange wurde geprüft ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe. Nach einigen Monaten habe ich eine Nachzahlung erhalten und mir wurde es weiterhin genehmigt (wie gesagt: ich befinde mich ja in einer Unterbrechung, und habe nicht abgebrochen).
Nun ist allerdings mein Problem, dass ich einfach so unheimlich viel über mich und meinen Körper dazu gelernt habe.. Ich muss einfach mehr auf mich achten, das habe ich extrem vernachlässigt. Und in mir sträubt sich alles diese Ausbildung ab August wieder aufzunehmen. Zumal man ja auch nicht weiß, ob bis dahin meine Krankheit in Remission ist... Allein der Gedanke macht mir Stress... Die Schule betreten, neue Klasse, neue Menschen, Prüfungsstress, Facharbeit... ich fühle mich dazu nicht (mehr) gewachsen... 😔
Nun ist meine Frage: Müsste ich das ganze Kindergeld zurückzahlen? Ich würde ja natürlich sofort den Abbruch der Ausbildung dort melden. Nur ich wüsste auch nicht wie ich das machen sollte, wenn es so wäre....
4 Antworten
Kindergeld muß dann zurückgezahlt werden, wenn kein Anspruch mehr darauf bestand.
Dieser muß zunächst geklärt werden.
Anspruch auf Kindergeld für volljährige Kinder besteht grundsätzlich nur, solange diese sich in Ausbildung befinden bzw. ausbildungssuchend sind.
Eine Ausbildungsunterbrechnung bitte mit der Familienkasse klären.
Das wird Dir hier niemand beantworten können. Insbesondere nicht, wenn die Sache geklärt scheint.
Solange keine papierschriftliche Rückforderung vorliegt, muß auch nicht zurückgezahlt werden :)
Lange wurde geprüft ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe. Nach einigen Monaten habe ich eine Nachzahlung erhalten und mir wurde es weiterhin genehmigt
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Also vermute ich mal, dass ich die unterbrochenen (nicht abgebrochen!) Monate nicht zurückzahlen muss🤔 ...nur halt dann den Abbruch melden, damit es eingestellt wird und es nicht zur Rückforderung kommt oder?
Wenn Du die Ausbildung abbrichst, mußt Du dies der Familienkasse natürlich mitteilen.
Ich gehe jedoch aufgrund Deiner Beschreibung nicht davon aus, daß es dann zu einere Rückforderung kommt.
Ja genau, das mache ich ja auch. Möchte ja auch nicht, dass es zu einer Rückforderung kommt oderso.
Danke für deine Antworten!
Wenn das Kindergeld auf Grund deiner Erkrankung weiter bewilligt und gezahlt wird, dann darf es auch zu keiner Rückforderung der Familienkasse kommen.
Der Abbruch der Ausbildung muss der Familienkasse dann nur umgehend gemeldet und nachgewiesen werden, wenn Du dann gesundheitlich wieder in der Lage wärst die Ausbildung wieder aufzunehmen, damit es dann zu keiner Überzahlung und Rückforderung kommt.
Könntest dich dann ja wieder ausbildungssuchend melden, wenn Du wieder auf der ernsthaften Suche nach einer neuen Ausbildung bist, dann kann wieder Anspruch auf Kindergeld bis längstens Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.
Aber irgend eine Arbeit musst du doch machen.
Willst du etwa Umschulung machen oder neue Ausbildung?
Ohne etwas tu tun kannst du natürlich kein Geld bekommen.
Und wenn man feststellt dass du gar nicht mehr Lust hast deine Ausbildung zu machen wird man sicherlich das lillegal bekommene Geld zurückfordern.
Du kannst nicht einfach nur kassieren
Das dürfte doch selbstverständlich sein
Ja, ich möchte mir einen Job suchen sobald meine krankheit zur Ruhe gekommen ist. Ich weiß selber, dass man ohne was zu tun kein Geld hat lol. Und kassieren tue ich nicht!:) Es kann sich ja immer etwas ändern im Leben, meine Frage war nur, ob ich das bewilligte Kindergeld zurückzahlen muss für die unterbrochenen Monate, ..wenn ich mir dann eben doch einen Job suche und nicht mehr in die Ausbildung zurückkehre.
Und kassieren tue ich nicht!:)
Es geht aber doch in der Frage dass du Geld vom Amt bekommst
Und zwar eigentlich für die Zeit deiner Ausbildung
Die machst du ja wohl nicht und willst sie auch nicht beenden
Such dir bis August einen Therapieplatz, um die Ausbildung mental durchzustehen. Es klingt nämlich so, als hättest du mentale Probleme, die dich am Fortsetzen der Ausbildung hindern würden.
Ja auch, ist auch in Arbeit. Man weiß aber auch nie ob meine Colitis Ulcerosa bis dahin in Remission ist.
Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir gute Besserung.
Ist doch schon längst geklärt! Meine Frage ist nur, ob ich das bewilligte Kindergeld für die unterbrochene Zeit zurückzahlen muss.