Ware defekt geliefert, Annahme verweigert, Händler will nicht neu liefern?
Hallo, ich habe einen Artikel günstig bei Ebay ersteigert. Der Händer hat die Ware versendet, die hier in einem zerlöcherten und völlig demolierten Karton angekommen ist. Durch die Löcher konnte ich bereits sehen, dass der Artikel beschädigt ist.
Daraufhin habe ich die Annahme verweigert.
Der Artikel wird weiter fröhlich fast täglich auf Ebay versteigert, ist also beim Händler am Lager. Der Händler hat mir mein Geld erstattet ( Ohne das ich danach gefragt hätte) und mir mitgeteilt, dass eine Neulieferung aus"logistischen Gründen" nicht mnöglich sein und man das Geld ja zurückerstattet hätte.
Das habe ich aber garnicht gewollt. Ich will die Ware, nicht das Geld.
Wie sind hier meine Rechte? Kann der Händler wirklich verlangen das ich den Artike neu ersteiger ( und wohlmöglich zu höheren Kosten) ?
4 Antworten
Dadurch, dass du die Annahme verweigert hast, bist du nicht im Gewährleistungsrecht. Entsprechend kannst du weder Nachbesserung noch Neulieferung verlangen.
Verstehe schon was Du meinst. Aber ich muss keine defekte Ware annehmen und ich muss mich nicht mit dem Transportunternehmen rumärgern. Bin ja auch nicht der Auftraggeber. Wenn ich ein völlig defektes Paket erhalte, in dem die Ware eindeutig beschädigt ist, schuldet mir der Händeler eine erneute Lieferung.
Dazu muss ich das nicht erst annehmen, beim Versender reklamieren, zurückschicken und dann Neulieferung verlangen.
Aber wir sind und einig, dass du mit deinem Vorgehen nicht im Gewährleistungsrecht landest, sondern die Primärleistung des Vertrages weiter geschuldet ist.
Dann hast du mit deiner Aussage recht. Aber der Händler kann halt nachweisen, dass er Lieferung angeboten hat. Dann hat der FS halt ein Problem auf seine Rechte zu bestehen, weil er in der Beweispflicht wäre, eben nachzuweisen, dass er berechtigt verweigert hat.
Würde er die Ware annehmen, dann würde ihm die Beweislastumkehr helfen und er hätte es wesentlich einfacher.
Sagt doch, dass ich Dich verstanden hätte ;-) Natürlich hast Du da recht.
Würde er die Ware annehmen, dann würde ihm die Beweislastumkehr helfen und er hätte es wesentlich einfacher.
Genau so ist es. Insbesondere dann, wenn es sich um einen gewerblichen Verkäufer und beim Erwerber um einen Verbraucher handelt (Risikoübergang!), ist die Annahmeverweigerung für den Verbraucher IMHO die schlechteste Lösung.
Völlig richtig. Aber es gibt ja nun auch noch die Praxis.
Mit wurde neulich etwas geliefert. Ca. 150*40*40cm. Zustand so, dass es unmöglich unbeschädigt sein konnte. Gewicht ca. 35 kg.
Das hätte ich annehmen sollen, dann die 4 Kilimeter zum Versanddienstleister zu Fuß schleppen sollen? Dort bestätigt bekommen, dass die Verpackung unzureichend war. Dann das neu verpacken. Dann das (erstmal) auf meine Kosten zurück schicken? Dann mit dem Versender rumstreiten, dass meine Verpackung ggf. unzureichend war. Im Leben nicht ;-)
Ja, das Leben ist nicht immer so eindeutig. Hier hätte ich zum Beispiel das Paket trotzdem angenommen, fotografiert, dann den Händler kontaktiert mit den Fotos, und das weitere Procedere abgeklärt. Notfalls Rücksendung mit Abholung (geht ja).
...dann bekommt man die Antwort, man möge das beim Versanddienstleister reklamieren. Rechtstheorie und Lebenspraxis.
Nein, denn das Transportrisiko trägt der Händler. Schriftlich reklamieren mit Fristsetzung, ansonsten Anwalt übergeben.
Ja. Aber der Versender möchte die Bestätigung des Versanddienstleister, dass der Schaden auf mangelhafte Verpackung zurück zu führen ist. Also müsste ich dahin und das da bestätigen lassen.
Und das Ganze umgehe ich, wenn ich offensichtlich beschädigte Ware gar nicht erst annehme. Theorie und Praxis.
habe ich nicht bei einem gewerblichen Händler überhaupt erstmal das Recht auf eine einwandfreie Lieferung?
Siehe Fragestellung. Im Karton waren Grosse Löcher. Da könnte man bereits sehen das da etwas abgebrochenen war
Infolge der Annahmeverweigerung mit anschließender Erstattung liegt hier gar kein Kaufvertrag mehr vor, aus dem heraus irgendwelchen Ansprüche als Verbraucher geltend gemacht werden könnten. Der Verkäufer ist daher völlig im Recht. Es steht nur die Option offen, denselben Artikel erneut zu kaufen.
eigtl wurde alles richtig gemacht. du verlangst eine neulieferung von der ware, die aus "logistischen Gründen" nun mal nicht möglich ist. das bedeutet, dass er wohl keinen ersatz hat. und ändern kannst du es nicht. was hast du denn erwartet, was deine rechte sind? :D dass er das produkt klonen soll, oder wie? wenn etwas nicht an lager ist, dann ist es eben so. dann wartet man, bis wieder mehr verfügbar ist oder man bestellt woanders.
Der hat Ersatz genug. Er versteigert den Artikel jeden Tag, zum Beispiel auch heute. Das steht übrigens auch alles für des Lesens mächtige menschen in der Fragestellung. Dazu muss man niemanden und nichts "klonen" du Schlaumeier
Frage gelesen? Ich habe den Artikel günstig ERSTEIGERT. Eine erneute Versteigerung wird aller Vorraussicht nach teurer
Wenn eine Lieferung "unmöglich" geworden ist, kann sie eben nicht mehr ausgeführt werden. Eine Versteigerung bezieht sich ja immer nur auf einen bestimmten Gegenstand. Ist dieser auf dem Transport "untergegangen," ist die Lieferung eben nicht mehr möglich. Du hast dein Geld zurück bekommen und damit ist der Fall erledigt.
Die Lieferung ist nicht unmöglich. der Händler hat davon noch reichlich am Lager, sonst würde er sie nicht jeden Tag neu als Versteigerung verkaufen. In meinem Rechtsverständnis habe ich ein Anrecht auf LIeferung einer einwandfreien Ware. Diese war hier nicht gegeben. Die Ware war offensichtlich beschädigt, was man durch die Löcher im Karton bereits sehen konnte.
Das sehe ich deutlich anders. Wenn meine Ware in einem Zustand geliefert wird, dass sie unmöglich noch intakt sein kann, würde ich die Annahme verweigern. Dann den Händler darüber in Kenntnis setzen und eine Neulieferung verlangen.