Urlaub bei Bürgergeld?
Meine Frau bezieht Bürgergeld seit kurzem, da sie noch Deutsch lernt und noch nicht arbeitet. Nun muss sie aber für 4 Wochen zurück in ihre Heimat in die Philippinen wegen Familienangelegenheiten.
Man darf ja im Jahr maximal 21 Tage ins Ausland. Bis dahin werden die Leistungen weiter gezahlt.
Wenn sie aber 28 Tage im Ausland ist, bekommt sie dann für die ersten 21 Tage Geld und die letzten 7 Tage dann nicht mehr?
Oder gibt es für die gesamte Dauer im Ausland kein Geld mehr, weil von Anfang an klar ist, dass sie 28 Tage weg sein wird?
Wie gesagt, derzeit kann sie eh nicht nicht vermittelt werden im Arbeitsmarkt. Von daher muss sie noch keine Bewerbungen schreiben.
3 Antworten
Erst einmal muss die Ortsabwesenheit beim SB - beantragt werden.
Diese kann jährlich bis zu 42 Tage bewilligt werden, bezahlt werden aber nur die ersten 21 Tage, Wochenende und Feiertage mitgerechnet.
Würde man länger als 42 Tage ortsabwesend sein, dann würde es nicht einmal für die ersten 21 Tage Leistungen geben und sollten diese schon gezahlt worden sein, würden sie im nachhinein zurück gefordert oder mit dem zukünftigen Leistungen verrechnet.
Beim Jobcenter würde ich fragen. Die wissen das genau.
Sie kann bis zu 3 Wochen "Ortsabwesenheit beantragen. Das muss aber jeweils kurzfristig mit dem JobCenter abgestimmt werden. Diese Ortsabwesenheit kann auf 6 Wochen ausgedehnt werden, dann entfällt aber die Leistung.
Wird die Ortsabwesenheit unberechtigt ausgedehnt, wird die Leistung eingestellt und setzt erst nach einem Neuantrag wieder ein.