Unterhalt der Eltern bei krankem Kind Ü25 - erwerbsunfähig?
Es geht hierbei um meine chronisch kranke Schwester.
Zuerst die Frage in kurz, dann den Hintergrund:
Müssen Eltern
1. für ein erkranktes Kind Alter: 27 Jahre welches Sozialgeld - Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung - erhält, Unterhalt zahlen?
2. Zweiter Fall: müssen die Eltern Unterhalt bezahlen wenn die deutsche Rentenversicherung die 27 Jährige voll Erwerbsminderung eingestuft wurde und Rentengeld + Aufstockend Sozialgeld, erhält?
Es geht um folgendes. Meine Schwester ist von Kindheitstagen an erkrankt. Schon zur Schulzeit würde sie von der Schule befreit und ab 18 hatte sie die volle Erwerbsminderung Zeitraum über 6 Jahre. Sie beendete die Erwerbsminderung selbstständig, gegen jeglichen Rat und wollte versuchen zu Arbeiten, ohne Erfolg, Krankheit machte es unmöglich.. Erhielt dann ALG2. Diese schickten sie nun zur ärztlichen Unterssuchung mit Ergebnis - arbeitsunfähig weniger als 3 Stunden und zwangen sie nun Erwerbsminderungs-Rente zu beantragen und einen Antrag beim Sozialamt zu stellen.
Nun als wir gemeinsam den Antrag ausfüllten, musste sie unsere Eltern eintragen und deren Beruf und Gehalt.
Keiner dort gab ihr dann Auskunft ob die Eltern bei kranken Kinder Alter:27 Unterhalt zahlen müssen.
Sie wussten es schlicht weg nicht. Man solle abwarten.
Im Netz findet man immer wieder Aussagen wie bei Kinder mit Krankheiten und Behinderung sind Eltern lebenslang Unterhaltsverpflichtet unabhängig vom Kindesalter.
Dann liest man wieder ab Einkommen 100.000€ im Jahr.
Ich selbst kann meine Schwester zwar finanziell unterstützen, allerdings wäre es eine Katastrophe wenn die Eltern zahlen müssten. Aus persönlichen Gründen - nicht unbedingt finanziell.
Wie schaut das denn aus? Gehen die Deutsche Rentenversicherung oder das Sozialamt noch im Alter von 27 an die Eltern bei chronischer Krankheit und Arbeitsunfähigkeit?
4 Antworten
Wenn das Sozialamt für ein volljähriges Kind eine Eingliederungshilfe oder Hilfe zum Lebensunterhalt erbringt, dann müssen die Eltern derzeit für beide Leistungen unabhängig vom Einkommen max.um die 60 € pro Monat zahlen.
Das wären bei Eingliederungshilfe derzeit noch 34,44 € und bei Hilfe für den Lebensunterhalt 26,49 €, gesamt für beide Leistungen derzeit max.60,93 € pro Monat.
Ab 01.01.2020 fallen dann zumindest diese 34,44 € komplett weg, dann wären max.evtl.noch diese 26,49 € zu zahlen, oder wenn das jährliche Bruttoeinkommen dann über 100.000 € liegen würde.
Es könnte also auch sein das diese 26,49 € dann auch entfallen und nur dann Unterhalt zu leisten wäre, wenn sie mehr als 100.000 € Brutto pro Jahr verdienen würden.
Wenn die Behinderung des Kindes vor der Vollendung des 25 Lebensjahrs eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht bestreiten kann, dann steht den Eltern zeitlich nicht begrenzt Kindergeld für dieses Kind zu.
Die Eltern sollten das Kindergeld dann aber nicht ans Kind weiterleiten bzw.überweisen, denn dann wäre es anrechenbares Einkommen des Kindes und es würde dementsprechend weniger Leistungen bekommen.
Das Sozialamt könnte dann bei der Familienkasse versuchen das Kindergeld durch Abzweigung an sich auszahlen zu lassen, weil sie ja Leistungen fürs Kind erbringen, wenn die Eltern aber wegen dem Kind Aufwendungen haben, z.B. Fahrkosten um es zu besuchen oder es zu Terminen zum Arzt zu begleiten bzw.Pflegemittel die von der KK - nicht getragen werden kaufen müssten oder mit dem Kind Unternehmungen machen, dann sollten sie im Fall der Fälle auf jeden Fall schriftlich einen Widerspruch einlegen und diesen ausführlich begründen.
Denn dann dürfte das Kindergeld nicht ans Sozialamt abgezweigt werden.
Schau mal mier. Vielleicht hilft Dir das weiter.
Grundsicherung geht vor Unterhalt. Dazu kommt das Kindergeld und schon sind die Eltern raus aus der Unterhaltspflicht.
Zahlen die Eltern allerdings freiwillig Unterhalt, dann wird der Unterhalt auf die Grundsicherung angerechnet.
Bei einem behinderten Kind, welches bereits vor dem 25.ten Lebensjahr eine Behinderung hatte wird lebenslang Kindergeld gezahlt.
Um einen langfristigen, sich über das 25. Lebensjahr erstreckenden Anspruch auf Kindergeld zu haben, genügt es jedoch nicht, dass das Kind als behindert eingestuft wurde: Das Kind muss nach den Gesamtumständen des Einzelfalls aufgrund der Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten. Objektiv muss es dem Kind also unmöglich sein, seinen gesamten notwendigen Lebensbedarf durch eigene Mittel zu decken.
Oh vielen Dank für die Info.. das war uns gar nicht bekannt.
Sie soll einen Antrag auf Grundsicherung stellen und die Eltern einen Antrag auf Kindergeld. Gleich alle relevanten Unterlagen beifügen... Wenn die eltern nicht mehr als 100000 Euro Einkommen haben, dann sind sie aus der Unterhaltspflicht raus.
Weitere Voraussetzung für die Gewährung von Grundsicherung ist auch, dass keiner der beiden Elternteile Einkommen über 100.000 EUR jährlich erzielt.
Laut einschlägiger Rechtsprechung des Bundessozialgericht (BSG 24.03.2015, AZ:B 8 SO 9/14 R)
haben volljährige behinderte Kinder, auch wenn sie mit ihren Eltern zusammenleben, Anspruch auf den vollen Regelbedarf nach dem SGB XII. Dabei beträgt die Regelbedarfsstufe 1 100 % Grundsicherung.
Wird Grundsicherung geleistet, sind die Sozialversicherungsträger grundsätzlich gehalten, abzuklären, welche eigenen Mittel der Hilfeberechtigte ggf. einsetzen kann und ob mögliche Unterhaltsansprüche des Hilfeberechtigten bestehen, die er gegen unterhaltsverpflichtete Personen, also gegen die Eltern, geltend machen könnte.
Je nach Vermögen und Einkommen sind die nächsten Verwandten unterstützungspflichtig.
Auch wenn das Kind oder die Person 27 ist? Könnte ich theoretisch mich auch freiwillig melden, sie zu unterstützen um dann zu verhindern dass sie an die Eltern gehen?
In jedem Alter gibt es die Verpflichtung zur Verwandtenunterstützung. Natürlich kannst du bezahlen, dem Amt ist es völlig egal woher das Geld kommt.
Warte jetzt erst einmal ab, ob deine Eltern genügend Einkommen und Vermögen haben um unterstützungspflichtig zu werden.
Kindergeld? - geht das denn noch in ihrem Alter?