Ständeordnung im Mittelalter?

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Ständeordnung im Mittelalter? Die Ständeordnung war ja eine soziale Hierarchie, die die Gesellschaft in Klassen aufteilte.

Nein, die "Ständeordnung" teilte die Gesellschaft, die Menschen nicht in "Klassen", sondern eben in "Stände" ein.

Klassenzugehörigkeit definiert sich vornehmlich durch den Besitz der Klassenangehörigen, während Stände und ihre Mitglieder aufgrund rechtlicher Bestimmungen definiert sind. Das Ständerecht hat christlichen Ursprung und ergibt sich in erster Linie durch die Geburt.

Stände teilten sich auf in:

  • Adel (Wehrstand): dazu gehören Niederadelige (Ritter) ebenso wie Hochadelige (Grafen, Herzöge, Kurfürsten), aber auch der Monarch/König/Kaiser.
  • Klerus (Lehrstand): dazu gehörten die Pfarrer vor Ort ebenso wie Äbte, Bischöfe und Erzbischöfe.
  • Bauern/Bürger (Nährstand): sie wurden unterschiedslos zu einem Stand zusammengefasst; in den Städten gab es Kaufleute, Handwerker, Gesellen, auf dem Land Bauern und ebenfalls Handwerker.

Außerhalb der Ständeordnung und in prekärer Rechtsposition waren besitzlose Menschen, Bettler, Landstreicher, Kriminelle.

Innerhalb der Stände gab es bedeutende Unterschiede hinsichtlich Besitz und Einkünften. Ein kleiner, ärmerer Ritter beispielsweise war hinsichtlich des materiellen Besitzes nicht mit einem reichen Herzog vergleichbar, aber dennoch gehörten nach Ständeordnung beide dem Adel an.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.