Selbstständig als Zeitungszusteller - Gewerbe?

6 Antworten

Das ist eine klassische Arbeitnehmertätigkeit. Schon meine Kinder haben das gemacht, jedoch mit korrekten Abrechnungen. Dein Auftraggeber scheint ein Betrüger zu sein, der nicht den Mindestlohn und Sozialversicherung zahlen will.

Dann hättest du ein Gewerbe anmelden müssen beim Finanzamt und beim gewerbeamt, mit der Folge eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung abgeben zu müssen.

Aber offensichtlich handelt es sich hier um eine Scheinselbständigkeit, das heisst rechtlich gesehen bist du Arbeitnehmer, mit der Folge, dass der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für Dich abführen müsste,wozu er offensichtlich keine Lust hat.

Hallo,

du wirst es kaum glauben, aber der Beruf heist wirklich so.

Denn bis in die 1960er-Jahre hinein waren das festangestellte Mitarbeiter der Zeitungen oder eines sogennannetn Pressevertriebes.

Mittlerweile ist ihre Zahl auf knappe 160.000 Leute in der ganzen BRD gesunken und angefangen bei "Scheinselbsständigen" bis hin zu recht dubiosen Arbeitsverträgen mit Tochterunternehmen von Zeitungen findet man die Ausbeuterklasse der Marktwirtschaft dort versammelt

Und Selbstständig bist du mit Sicherheit nicht, denn dazu bedürfte es mindestens eines zweiten Auftraggebers.....aber das schließt dein "Arbeitsvertrag" ja explizit aus.

Auch ich habe jahrelang Zeitungen ausgetragen (Tageszeitung). Allerdings hatte ich einen Arbeitgeber, nämlich den Zeitungsverlag. Warum solltest Du denn selbständig sein? Du hast einen Auftraggeber/Arbeitgeber, der Dich ja bezahlt. Bekommst Du denn eine monatliche Abrechnung?

Die Frage wäre, ob Zeitungszusteller überhaupt eine selbständige Tätigkeit ist. Das klingt eher nach einer Scheinselbständigkeit. Oder kannst du verschiedene Publikationen austragen und dir deine Arbeitszeit TATSÄCHLICH selbst einteilen.

Normalerweise wird dir doch genau vorgeschrieben, bis wann die Zeitungen beim Kunden sein müssen. Das ist eher ein Kriterium für eine weisungsgebundene Arbeitnehmertätigkeit.


ombiombi 
Fragesteller
 02.09.2019, 14:59

Ja die Zeitungen müssen immer Sonntags bis zu einer bestimmten Uhrzeit ausgeliefert werden. Könnte also eine Scheinselbstständigkeit sein ?

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DerHans  03.09.2019, 09:47
@ombiombi

Also weisungsgebunden. Dann muss der Verlag auch Sozialbeiträge leisten und dich bei der Minijob-Zentrale anmelden.

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