Egal, ob du deine Bilder über OnlyFans, auf Inst oder sonstwo anbietest.... Wenn du das wiederholt machen willst, musst du das erst einmal als Gewerbe anmelden.

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Der Laufbahnwechsel zum allgemeinen nicht-technischen Dient wird problematisch sein. Als Verwaltungsangestellten wird man dich wegen deiner Ausbildung aber gerne nehmen.

Klär doch mal ab, ob dein Abschluss ausreicht, um damit das Studium für den gehobenen Dienst zu machen.

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Da die Weibchen von Pantherchamäleon nur 2-3 Jahre alt werden, sollte dein Tier schon geschlechtsreif sein und Eier legen können. Ohne Männchen können diese Eier legen, müssen aber nicht.

Sorge einfach dafür, dass es die Möglichkeit hat, die Eier zu vergraben.

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Merkst du nicht, dass der dich abzocken will? Der bietet dir ja noch nicht einmal den Mindestlohn von 12 nochwas... Er will deine Dienstleistung, die er als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen kann und von dir Gewährleistung. Für die Pimperlinge? Absurd.

Und sorry, aber die Dienstleistung des Videoschneidens ist keine freiberufliche Tätigkeit.

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Ein Betreuer, der solche Dinge von dir verlangt, disqualifiziert sich dadurch für die Aufgabe eines Betreuers. Schildere das dem Betreuungsgericht und beantrage einen neuen kompetenten Betreuer.

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Wenn deine Eltern (einzeln oder als GbR) ein Gewerbe anmelden, dann können sie dich oder jeden anderen als Mitarbeiter dabei mitarbeiten lassen.

ABER: Deine Eltern tragen dann die Verantwortung für das Handeln ihrer Erfüllungsgehilfen. Ich halte das für extrem leichtsinnig, denn das kann zu einem finanziellen Desaster führen.

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Man kann kein Kleingewerbe anmelden, weil es das weder im Gewerbe- noch im Steuerrecht gibt.

Du musst - unabhängig von deiner Umsatzhöhe - ein Gewerbe anmelden (§ 14 GewO). Freibeträge kennt das Gewerberecht nciht.

Wie du das online machen kannst, siehst du auf Gewerbe anmelden - Serviceportal Baden-Württemberg (service-bw.de)

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Um als Elektriker selbständig arbeiten zu dürfen, brauchst du eine Zulassung von der Handwerkskammer. Und die bekommst du nur als Meister, Ingenieur oder Altgeselle.

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Schreibe doch einfach "Vertrieb von Bildern und Videoproduktionen". Das Gewerbeamt muss wissen, WAS WER WO macht. Auf welcher Plattform du deine Dienste anbietest, ist egal.

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Bei der Gewerbeanmeldung wird gar nicht gefragt, in welchem zeitlichen Rahmen du dein Gewerbe betreiben willst. Daher kennt die Gewerbeordnung kein Nebengewerbe.

Bei der Anmeldung wird nur aus rein statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe von Anfang an zu deinem Haupt- oder Nebenerwerb dienen soll? Das Antwort-Kreuzchen hat aber keine rechtliche Bedeutung.

Wenn du also nur auf einen kleinen Nebenverdienst hoffst und dann doch schnell Millionär wirst, musst du nichts ummelden. Und andersherum auch nicht.

Und Einzelunternehmer wärst du in jedem Fall, denn das ist die Rechtsform und die ändert sich nicht, wenn du mehr oder weniger arbeitest oder verdienst.

Fazit: Natürlich kannst du dir einen anderen Job suchen, ohne etwas ummelden zu müssen.

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Man kann keinen Gewerbeschein beantragen, weil die GewO so etwas nicht kennt. Man kann nur ein Gewerbe anzeigen und als Eingangsbestätigung bekommt man eine abgestempelte Kopie. Das nennt man umgangssprachlich "Gewerbeschein". Das Teil berechtigt aber zu gar nichts. Es ist nur der Nachweis, dass man der Anzeigepflicht nachgekommen ist.

Wenn du das Gewerbe alleine ausübst, dann ist die Rechtsform das Einzelunternehmen.

Wenn du das Gewerbe nur in geringfügigem Umfang ausübst, kannst du in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben.

Der Steuerfreibetrag von 24.500 € betrifft nur die Gewerbesteuer. Einkommensteuer musst du natürlich auf den gesamten Gewinn des Gewerbes zahlen, weil dein EkSt-Freibetrag ja schon bei deinem Hauptjob verrechnet ist.

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Wenn du auf Flohmärkten verkaufen willst, dann brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), denn du bietest deine Waren außerhalb einer festen Betriebsstätte an. Eine normale Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (stehendes Gewerbe) ist also für dich völlig unpassend.

Wenn du bei einer Kontrolle auf dem Flohmarkt erwischt wirst, hilft es dir nicht, dass du unter irgendeiner Adresse ein stehendes Gewerbe angemeldet hast. Du bekommst eine Anzeige wegen fehlender Reisegewerbekarte.

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Solange du nicht volljährig bist oder dich das Familiengericht für voll geschäftsfähig erklärt hat, kannst du doch gar keine wirksamen geschäftlichen Verträge schließen. Und natürlich geht keine Gewerbeanmeldung rückwirkend in eine Zeit, in der du nur beschränkt geschäftsfähig warst.

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Du hast ein Gewerbe angemeldet, weder ein Groß- noch ein Kleingewerbe....

Eine Ummeldung bzw. Erweiterung ist nicht erforderlich, weil der Handel mit Uhren bei Juwelieren/Schmuckhändlern üblich ist (vgl. § 14 Abs. 1 Nr. 2 GewO).

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