Schenkung zurückfordern?

6 Antworten

Eine Schenkung kann man nur zurückfordern, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“.

Aber so wie Du das erzählt hast, war es doch keine Schenkung. Es war doch beabsichtigt, dass Du das Geld zurückbekommen sollst - also ein Darlehen. Dafür ist keine Schriftform vorgeschrieben, man kann auch mündlich oder durch Handeln einen Darlehensvertrag schließen. Im Streitfall ist es aber ohne schriftliche Vereinbarung schwierig, das Darlehen nachzuweisen, zumal Du ja selber von „Schenkung“ sprichst. Was stand denn als Verwendungszweck in der Überweisung?

Aber gehen wir mal davon aus, dass Dein Vater im Grunde nach das Darlehen anerkennt. Da über eine Rückzahlung nichts vereinbart wurde, musst Du jetzt den Vertrag kündigen. In diesem Fall solltest Du das schriftlich (per Post - Einschreiben Rückschein) machen und einen konkreten Termin für die Rückzahlung setzen (Datum, nicht „innerhalb von zwei Wochen“). Verstreicht das Datum ohne Zahlung, kannst Du ein gerichtliches Mahnverfahren (Online-Mahnantrag) beantragen. Wenn alles glatt läuft, hast Du am Ende einen vollstreckbaren Mahnbescheid mit dem Du z. B. eine Gehaltspfändung veranlassen kannst. Da Dein Vater die Solaranlage ja wohl auf sein Haus gesetzt hat, dürfte er ja pfändbares Eigentum haben.

Legt Dein Vater allerdings Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, solltest Du überlegen, ob Du im Gerichtsverfahren das Darlehen glaubhaft machen kannst - also keine Schenkung.

Übrigens wirst Du wohl keinen Anwalt für eine kostenlose Erstberatung finden.


tinalisatina  26.05.2022, 16:17

Bis auf das

per Post - Einschreiben Rückschein)

bin ich bei Dir.

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Sterrnschnuppe 
Fragesteller
 26.05.2022, 18:27
@tinalisatina

"per Post - Einschreiben Rückschein) " d.h. tina... damit bist du nicht einverstanden, als was sollte ich es dann einschicken?

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Dein Vater bestreitet ja offenbar nicht, dass er das Geld als Darlehen von dir bekommen hat und nicht als Schenkung. Dann würde er ja wohl auch die Rückzahlungspflöcht nicht dem Grunde nach bestreiten, sondern nur argumentieren, dass er erst später zurückzahlen könne. Das solltest du ausnützen und ihn bitten, dir schriftlich einfach mitzuteilen, wann er meint, rückzahlungsfähig zu sein. Wenn er das brieflich (oder notfalls auch mündlich unter Zeugen) bestätigt, hättest du eine Grundlage und ein Beweismittel, um ihn notfalls verklagen zu kölnnen. Aber so schnell wirds wohl nicht gehen, dass du dir schnell ein Auto kaufen kannst.


Sterrnschnuppe 
Fragesteller
 26.05.2022, 18:21

ok danke für deine Hilfe

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Eine Schenkung kann man nicht zurückfordern.

Ein Darlehen schon, dazu ist auch kein schriftlicher Vertrag notwendig.

Wenn du aber keine Zeugen hast, nichts schriftliches, dass es keine Schenkung war, dann nützt auch der Anwalt nichts!

deinen Klarnamen musst (und sollst eigtl.) hier nicht nennen.

nachhaken wirst müssen und das geht schriftlich am Besten.
wenn es die ganzen 9k waren: ohje, solche Summen und auch schon weniger gibt man nie ohne Vertrag aus der Hand.


Sterrnschnuppe 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:44

ubs. Tia, er hat mich drei mal gefragt, aber bei den eigenen Eltern, die kann man ja vertrauen, naja war schon immer zu gutgläubig.

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 Ich möchte auf jeden Fall mein Geld zurückfordern,

Ja, das ist klar. Unklar ist, warum Du ihm das Geld gegeben hast, denn

 immerhin kann man die Schenkung zurückfordern,

Nein, wenn es eine Schenkung wäre, dann geht das nicht so einfach.

 selbst wenn man kein Vertrag, sondern nur ein Kontoüberweisung als Beweis hat.

Das kommt jetzt (auch) darauf an, was in der Überweisung stand als Betreff. Und ob es vielleicht noch andere Zeugen gibt, die von einem Darlehen wissen und das bezeugen.

 " Zuerst kommt deine Oma dran mit Schulden abbezahlen und danach bist du dran.

Wenn Du das schriftlich hättest, dann wäre das gut.

 was darf/muss/kann ich tun?

Setzt ihm erst einmal ein Zahlungsziel. Denn das gibt es wohl bisher noch gar nicht. Bei der Summe denke ich, vier Wochen. Und: Ich würde trotzdem vorher mit ihm reden. Denn einfach so aus heiterem Himmel kommt so ein Schrieb nicht gut. Apropos: Das machst Du als Einwurfeinschreiben.

 Ich habe dazu keine Versicherung

Brauchst Du erstmal auch nicht. Der Freund redet Unsinn. 


Sterrnschnuppe 
Fragesteller
 26.05.2022, 13:53

Also es gibt keine andere Zeugen , außer er und ich. Als betreff hieß es als interne umbuchung für seine anlage als sepa überweisung. Ich schaue dass ich es schiftlich bekomme, dass zuerst meine oma dran ist plus zahlungsziel. gut dass man keine versicherung brauch

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Lurch123532  26.05.2022, 15:01

Eine Versicherung brauchst du dann, wenn du zum Anwalt gehen willst. Ansonsten kann es sein, dass du den Anwalt auch noch bezahlen musst.

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