Rechnung als Eigentumsnachweis?

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Ja klar, als Eigentumsnachweis für den Vorbesitzer. Deshalb sollte man einen Eigentümerwechsel auch immer schriftlich festhalten (Kaufvertrag). Sonst könnte der Verkäufer irgendwann vor der Türe stehen und behaupten, das Du das Fahrrad geklaut hast, und will es wieder zurück haben.

Man macht IMMER einen Kaufvertrag! Vordrucke gibt es im Internet zum herunter laden und ausdrucken.

Zur Not kann man es auch handschriftlich machen.

Aber immer einen schriftlichen Vertrag machen damit man etwas in den Händen hat.

Und sollte das Rad keine Rahmennummer oder dergleichen haben → FINGER weg!

Wenn dir das Fahrrad gestohlen wird, kannst du es schon alleine aufgrund deines Besitzrechts zurückfordern, selbst wenn du aus irgendeinem Grund kein Eigentum an dem Fahrrad erworben haben solltest.

Außerdem wird vermutet, dass du als Besitzer auch Eigentümer bist. Nicht du musst dein Eigentum beweisen, sondern derjenige, der es dir bestreitet.

Der Fall, dass dir das Fahrrad geklaut wird, ist also juristisch problemlos.

Warum kein Kaufvertrag? Die Rechnung bedeutet nicht viel. Allerdings, wenn auf der Rechnung Deine Name steht.....