Plötzlich Alleinerziehend und so viele Fragen...?

Lurch123532  02.02.2023, 14:09

Wie hoch ist denn der Unterhalt für dein Kind, was du von ihm bekommst?

Strong2023 
Fragesteller
 02.02.2023, 15:34

Eigentlich 481 Euro aber er hat dann seinen Anteil vom Kindergeld abgezogen dann sind es 356 Euro

2 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Für Wohngeld brauchst Du ein zuschussfähiges Mindesteinkommen, im Internet findest Du kostenlose Rechner.

Ja, solltest Du machen, also beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen und den Unterhalt berechnen lassen.

Beim Wohngeld zählt der Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt als anrechenbares Einkommen.

Solltest dir auch einen kostenlosen Rechner für den Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit aus dem Internet suchen und das Merkblatt für Kinderzuschlag, da findest Du Beispiele und alles gut erklärt.

Sollte da kein Anspruch bestehen, dann suche dir einen kostenlosen Rechner für Bürgergeld aus dem Internet vom Jobcenter.

Wenn Du finanzielle Unterstützung für die Kita brauchst, dann bekommst Du diese im Regelfall auch vom Jugendamt.

Nein, es steht ihm nicht das habe Kindergeld zu, dass bekommt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist.

Er kann dann bei Zahlung des Unterhalts das hälftige Kindergeld von 125 Euro vom Wert aus der Düsseldorfer Tabelle abziehen, dass würde dann den Zahlbetrag an dich ergeben, aber das rechnet dir das Jugendamt dann schon anhand seines bereinigten Nettoeinkommens aus.

Strong2023 
Fragesteller
 02.02.2023, 18:05

Also egal wie gut man sich versteht bzw auseinander gegangen ist sollte ich eine Beistandschaft vom Jugendamt machen?

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Strong2023 
Fragesteller
 02.02.2023, 18:06
@Strong2023

Anstatt es alleine bzw untereinander ohne jugendzmt & Anwalt zu klären

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isomatte  02.02.2023, 18:09
@Strong2023

Würde ich zumindest machen, denn Du selber kannst nicht berechnen was dir anhand des bereinigten Nettoeinkommens an Unterhalt für das Kind zusteht.

Darauf wird dann die Beistandschaft ein Auge haben.

Könntet ihr theoretisch auch unter euch regeln, solange Du auf keine Sozialleistungen wie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, Wohngeld von der Wohngeldbehörde, Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit, oder Bürgergeld vom Jobcenter angewiesen bist.

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isomatte  02.02.2023, 18:20
@isomatte

Denn für die Berechnung des Unterhaltsanspruchs ist nicht nur sein monatliches Nettoeinkommen relevant.

Auch z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und eine Steuerrückerstattung kämen da noch zu 1/12 dazu.

Solltest auch einmal meine obige Nachfrage lesen und beantworten, da kann man dann schon sagen ob Wohngeld und Kinderzuschlag überhaupt in Betracht kommen würde.

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wohngeld kannst du online berechnen über wohngeldrechner. unterhalt fürs kind kannst du berechnen lassen beim jugendamt. bei geringem einkommen kannst du kinderzuschlag berechnen lassen oder bürgergeld

Strong2023 
Fragesteller
 03.02.2023, 07:08

Danke für die ganzen Antworten, ich hoffe die wohngeldrechner stimmen so ungefähr 🙈 damit ich weiß ob ich unsere "alte" Wohnung halten kann oder und verkleinern müssen.... Nach meiner Rechnung haben wir 300-400 Euro für spaß, Ausflüge, dazwischen mal was holen und Kleidung für uns beide... Alles andere habe ich vorher abgezogen.

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