Pfändung per Unterhaltstitel?

3 Antworten

Den Unterhalt trotz Titel einzustellen ist keine gute Idee.

Je nach Titel geht er ab 18 auf das Kind über oder muss auf das Kind umgeschrieben werden.

Natürlich ist ab 18 eine Neuberechnung nötig und ggf. auch eine entsprechende Abänderungsklage, wenn das volljährige Kind sich gegen die Neuberechnung sperrt.

Und der Titel ist dann noch relevant, wenn er nicht bis zum 18.ten Lebensjahr befristet ist.

Du solltest also jetzt ausschließlich mit dem Kind kommunizieren, da der Kindsvater ab nun genauso zum Barunterhalt verpflichtet ist.

Fordere das Kind auf dir seine Bedürftigkeit nachzuweisen, dir die Einkommensbelege des Vaters zuzusenden, dir seine Bankdaten zukommen zu lassen. Mit dem Vater musst du dich nun nicht mehr "absabbeln". Wenn der Titel auf das Kind ausgestellt ist, kann er daraus eh nicht mehr pfänden.

Aber du solltest dich unverzüglich mit dem Kind in Verbindung setzen und sie darauf hinweisen, dass der Unterhalt nun neu berechnet werden muss. Sie kann sich diesbezüglich an das Jugendamt wenden. Und betone, dass du selbstverständlich bereit bist den errechneten Haftungsanteil zu zahlen, der allerdings anhand der Unterlagen beider Elternteile erst berechnet werden muss. Wenn sie sich nicht vom Vater aufhetzen lässt, dann wird sie sich darauf einlassen und nicht gleich versuchen zu pfänden. Tut sie dies allerdings doch, dann musst du eine Vollstreckungsgegenklage einreichen (wenn der Titel dies hergibt).

Es kommt hier natürlich auch am Ende auf das Verhältnis zum Kind an, ob man abschätzen kann, ob das Kind sich nun wirklich selbst kümmert.

Schreibe ihr, dass du natürlich ihre Bankdaten benötigst, da der Unterhalt ab sofort auf ihr Konto geht.

Du kannst auch weiterzahlen und ihr die Darlehenslösung anbieten. Wenn du einen Rechtsbeistand hast, dann wird er dir das genau erklären.

Was man allerdings nie machen sollte: den Unterhalt zahlen mit einem Wortlaut wie "unter Vorbehalt". Das hat keinen Bestand und der Unterhalt, einmal bezahlt, gilt als verbraucht.

Handelt es sich um eine Jugendamtsurkunde oder um einen Gerichtstitel / Vergleich?

Stellt sich heraus, dass du nach Berechnung weniger zahlen musst (was schon alleine wegen der Anrechnung des vollen Kindergeldes anzunehmen ist), dann kann das Kind auch einen Teilverzicht unterschreiben. Das ist jedenfalls günstiger bzw. kostenlos und man benötigt keine teure Abänderungsklage. Stellt ich das Kind allerdings quer, dann bleibt eben nur der Weg der Abänderung. Aber die für dich entstehenden Kosten würde ich mir in dem Fall auch durch einen Zivilprozess per Titel gegen das Kind zurückholen. Auch hier klärt dich dein Rechtsbeistand auf...


Diana323241 
Fragesteller
 12.02.2023, 20:58

Hallo

Es handelt sich um eine Jugendamturkunde und bei Kindesentfremdung ist es schwer mit meine Tochter... leider:( Die Kommunikation läuft nur über den Kindvater und bis jetzt per E-Mail. Darum weiß ich noch nicht einmal ob sie das Geld auch bekommen hat. Das Jugendamt stellt sich laut Aussage,,nicht Auskunftspflichtig,,da sie 18 ist quer.Kann ich die Berechnung beim Familiengericht veranlassen?

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Kessie1  13.02.2023, 10:09
@Diana323241

Das Jugendamt unterstützt junge Erwachsene zwischen 18 und 21. Allerdings rechnen die nicht für die Eltern!

Die Jugendamtsurkunde ist definitiv nicht befristet bis zum 18.ten Lebensjahr?

Wenn die Tochter sich quer stellt, dann bleibt dir nur der Weg zum Gericht. Aber vorab fordere sie nochmals nachweislich und schriftlich auf mit dem Hinweis, dass du ansonsten eine Abänderungsklage anstreben musst, deren Kosten sie zu tragen hat, da sie mutwillig den Prozess herbei führt.

Und stelle den Kontakt zum Kindsvater ein!!!! Der hat gar nichts mehr zu melden und ist ebenfalls auskunftspflichtig!

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Diana323241 
Fragesteller
 13.02.2023, 17:14
@Kessie1

Ich habe mir heute einen Anwaltstermin geholt .Es tut mir in der Seele weh diesen Schritt zu machen,da ich weiss das er das meiner Tochter auf Brot schmiert .Und dadurch werde ich noch mehr ins schlechte Licht gerückt :(....Ich traue mich nicht,ihn nicht,zu Antworten...Er droht mir bis morgen Abend das fehlende Geld in voller Summe an ihn zu überweisen.Dieses würde er dann auf das Konto meiner Tochter transferieren...meine Gehaltsabrechnungen inklusive.. zwecks der Neuberechnung von seinen Wirtschaftsprüfer...!? Seine Anwälte stehen schon in den Startlöchern und ja er ist Selbstständig und ich gehe für meine Tochter putzen damit ich das Geld zusammen bekomme (2-job)mach e ich auch gerne für sie,nur wie gesagt weiss ich nicht ob sie das Geld bekommt...?Ich würde auch einen dritten Job annehmen damit sie,so wie es vor hat, Studieren kann ... Quelle mein Ex...der gerade die BAföG -formulare ausfühlt und mich in keinster Weise Informiert hat ...Nur die Forderung zu zahlen ....und ihm meine Gehaltsabrechnungen zu schicken.... wie soll ich mich jetzt verhalten bis zum Anwaltstermin....das Geld überweisen und ihm glauben das er eine Vollmacht von meiner Tochter Besitz und sie alle E-Mails mitgelesen hat ....ich fühle mich hilflos und möchte doch nur mein Kind in meinen Armen halten können ohne Streit....:( MfG und danke ....

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Du hast ein Fehler gemacht, weil du die Zahlungen eingestellt hast. Du hättest dich davor entweder bei einem Anwalt oder Jugendamt informieren müssen. Ja, dein Mann oder Ex Mann kann gegen dich beim Familiengericht klagen und konnte auch Erfolg haben.


Roland Sperling  13.02.2023, 00:12

Nein, kann er nicht, da das Kind 18 ist und sich jetzt selber um alles kümmern muss.

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Wende dich an das zuständige Jugendamt mit der Bitte um Neuberechnung. Einstellen ist immer fatal und kann zum Gericht führen. Du solltest einen geringen Betrag zahlen und im Gegenzug mit Fristsetzung die Unterlagen für eine Neuberechnung fordern.

Kommen sie nicht bis Fristende bleibt dir nur der Weg zum Anwalt. Würde ich dem Kindsvater auch mitteilen.

Deine Tochter solltest du dazu auffordern, ihr Vermögen offen zu legen, ggf. hat sie ja von irgendwem etwas geeerbt und wäre gar nicht bedürftig, weil genug eigenes Vermögen.

Und ja, der Titel hat noch Gültigkeit, er kann nur vom Jugendamt abgeändert werden. Frag dort an, was du tun kannst, wenn er nicht liefert.


Diana323241 
Fragesteller
 12.02.2023, 19:43

Danke für deine Antwort...

Das Amt hatte ich schon gefragt und da kam nur die Antwort das meine Tochter 18 ist und sie mir gegenüber nicht Auskunftspflichtig sind ...

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sassenach4u  12.02.2023, 19:44
@Diana323241

Doch es gibt auch für deine Tochter die Auslkunftspflicht gem. § 1605 BGB. Da hat beim JA aber jemand mal keine Ahnung- oder war zu faul...

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sassenach4u  12.02.2023, 19:57
@Diana323241

Mach das, sein konsequent, droh beiden an, einen Anwalt einzuschalten und du auch den Weg über das Familiengericht nicht scheuen würdest, um die notwendige Auskunft zu erlangen. Schreib, sonst würdest du eine Unterhaltsabänderungsklage anstreben. Alles Gute, haben wir auch durch.

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