Wenn deine Studieneinrichtung staatlich anerkannt ist, kannst du wieder in die kostenfreie Familienversicherung bei deinen gesetzlich versicherten Eltern, soweit dein monatliches Einkommen unter 505,-- Euro liegt.

Sonst zahlst du den Studententarif.

...zur Antwort

Die Polizei kommt nicht, geh hin, nimm das Fahrzeug mit, zeige den Schaden, erstatte Anzeige und benenne die Anwesenden als Zeugen.

...zur Antwort

Nein, darfst du nicht. Wenn du arbeitest, musst du es der Krankenkasse melden und ggf. wird dann dein Krankengeld gekürzt. Man sollte immer so viel Rücklagen bilden, dass man die Zeit bis zur Krankengeldzahlung überbrücken kann.

Wenn du arbeitest, bist du nicht weiter krank. Solange du noch nicht im Krankengeld bist, musst du wissen, was du tust.

...zur Antwort
Antidepressiva?

Mein Freund sind seit 15 Jahren zusammen und haben 3 Kinder. Er hatte vor 3 Jahren einen Arbeitsunfall und hat seinen Fussteh verloren. Er fasst ihn vorne nicht an und läuft auf der Außenhandel. Die Unfallkasse möchte es jetzt korrigieren, damit sie nicht zahlen müssen und geben ihm Antidepressiva. Jetzt kam er raus und zog in unser neues Haus und meinte er hätte keine Gefühle mehr, er will diese Beziehung nicht mehr. Ich bin gleich hingefahren und er sagte er will das nicht und hat jemand dort gefunden mit der er Reden kann und schauen möchte was draus wird. Als ich dann gesagt habe warum machst du alles kaputt und geweint habe, sagte er er überlegt es sich aber er brauch Zeit und die Frau wäre zu jung und hat ein zerquetschtes Bein. Ich sollte gehen, weil ich alles nur noch schlimmer mache. Ich bin gegangen und weiß nicht mehr was ich machen soll.

Er hat nach 4 Tagen angerufen, er will gleich vorbeikommen die Kinder sehen. Ich habe gesagt ich bin erst in einer Stunde wieder da und er sagt er kommt dann nicht. Ich meinte ich komme vorbei bei ihm und er fing an laut zu werden nein dass soll ich nicht. Dann meinte er er kommt in einer Stunde. Als ich zu Hause war rief er an er ist zu müde er kommt nicht ich soll morgen kommen. Später so um 20 Uhr ruft er an um den Kindern gute Nacht zu sagen und ich sagte Morgen un 16 Uhr bin ich dann mit den Kindern bei dir und er meinte wir schauen mal worauf ich sagte nein ich koche jetzt dein Lieblingsgericht und bin Morgen da. Da hat er gesagt ja gute Nacht. Wue soll ich mich bloß verhalten, er hat sich getrennt und ich liebe ihn überall. Soll ich ihm es zeigen oder Abstand halten? Und meinte er es ernst dass er keine Gefühle mehr für mich hat?

...zur Frage

Der erste Absatz ist etwas verwirrend. Was ist ein Fussteh?

Und er wohnt jetzt in eurem Haus, ihr aber nicht?

Aber zum 2. Wenn er durch den Unfall seine Situation neu bewertet und jemanden anderes kennengelernt hat, wirst du nicht viel bewirken können.

Zeig ihm, dass er dir nicht egal ist, aber rechne mit Abweisung.

...zur Antwort

Ganz entspannt, das letzte Mal, dass du sie sehen musst. Freu dich auf die Tatsache, dass du dann geschieden bist. Musste ich auch durch nach 1,5 Jahren einem Alkoholiker wieder gegenüberzustehen und er aushalten zu müssen. Aber ich habe durchgeatmet, mich auf den Richter konzentriert und damit war alles o.k.

Alles Gute! Du schaffst das!

...zur Antwort

Lass "Laura" sich im Urlaub erproben, da kennt euch keiner, und keiner weiß, dass sie ein er ist.

Und ja, wenn es so ist, dann solltest du dich daran gewöhnen, das mag schwer sein, aber er/sie ist vlt. wirklich im falschen Geschlecht, dann solltest du alles tun, ihn/sie zu unterstützen.

Den Termin beim Psychologen auf jeden Fall machen und gemeinsam sehen, wie er ihm/ihr am besten helfen könnt.

...zur Antwort

Es gibt bei Lebensgefährten diese 30-Tage Frist, bis dahin muss die Person ausziehen. Nimm diese Zeit, teile es den Erben mit. Danach forderst du eine Entschädigung in Höhe einer ortsüblichen Miete.

...zur Antwort

Warum will er hier gemeldet bleiben? Er meldet sich ab, zieht in sein Wunschland, meldet das allen Behörden und bekommt seine Post dann dorthin und seine Rente auf ein Auslandskonto überwiesen.

Ich würde das Risiko nicht eingehen. Was sollst du mit seiner Post machen? Ihm nachsenden? Was, wenn ein wichtiges Schreiben verloren geht?

Da ist Ärger vorprogrammiert lass es.

...zur Antwort

Hat dein Arbeitgeber schon die Gefährdungsbeurteilung gemacht? Die muss er nämlich zwingend mach, sobald du ihn von der Schwangerschaft unterrichtest. Dir steht eine Kopie zu, eine bekommt der Betriebsrat und das Gewerbeaufsichtsamt (je nach Bundesland).

Darin findest du, was du noch darfst. Ggf. muss der Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot aussprechen, über die Umlage bei der Krankenkasse bekommt er den Großteil zurück.

...zur Antwort

Das gibt das deutsche Namensrecht nicht her. Ab 2025 soll es zwar verändert werden, aber sich einen komplett neuen Namen auszuwählen, wird dann auch nicht gehen. Lies es nach auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz

...zur Antwort

Bei diesem Mietvertrag sind die Nebenkosten in der Miete enthalten, d.h. es ist eine Inklusivmiete. Die Nebenkosten müssen abgerechnet werde.

Lass dir vom Vermieter alle Unterlagen vorlegen, prüfe sorgfältig. Die NK- Abrechnung wird für die ganze Wohnung sein, nicht nur für dich.

...zur Antwort

Ist das dein Efeu? Dann darf er es nur, wenn es auf sein Grundstück wächst und du es auf Aufforderung nicht beseitigst.

Rübergehen, stell du dich vor und sag, dass du das nicht noch einmal hinnehmen wirst.

...zur Antwort

Nein, die Kosten für ein Doppelbett werden nicht übernommen. Wenn ihr dieses haben wollt, müsst ihr es selbst zahlen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung, auch das Pflegebett, stehen nur dem Pflegebedürftigen zu.

Fragt beim Sanitätshaus, ob es euch eines besorgen kann und den Kassenanteil/ die Miete dann entsprechend verrechnen kann.

Wenn das nicht möglich ist, dann müsst ihr es selbst anschaffen. Gibt es nicht die Möglichkeit, dein Bett zu erhöhen, damit ihr dort Sex haben könnt? Sockel drunter o.ä.

...zur Antwort

Du musst rückwirkend ab 01.01.2024 dann den studentischen Beitrag entrichten.

...zur Antwort

Seid ihr beide als Eigentümer im Grundbuch eingetragen, seid ihr auch beide Vermieter, damit kann deine dann Ex nicht allein als Vermieterin auftreten. Eine Kündigung kann auch nur von euch beiden ausgesprochen werden, egal, ob nur sie den Mietvertrag unterschrieben hat oder nicht. Also könnt ihr euch beide entspannen, deine Mutter und du.

...zur Antwort
Renten Geld?

Hallo:)

Ich bin w/16 und mein Vater ist vor 9-10 jahren gestorben und meine Mutter ist jetzt alleinerziehend.Vor ungefähr einem halben jahr hat sie sich eine neue Bank Karte machen lassen und ich sollte ihr die Karte bei der App einstellen oder sowas.Da wurden mir auch ihre letzten Konto ein und aus-zahlungen oder überweisungen angezeigt (weiß nicht ganz wie das heißt) Da stande aufjedenfall dann das für mich also da stand dann mein vor und nachname Rentgeld geld überwiesen wurde.Genauen betrag will ich hier nicht nennen.Aufjedenfall habe ich sie drauf angesprochen und sie meinte das Renten geld wäre meins aber das sie es mir nicht geben würde da sie es für essen etc braucht.Ich habe sie dann gefragt ob dafür nicht das Kindergeld ist und sie meinte das es auch vom Kindergeld ist.Heute habe ich nochmal nachgedacht und mir ist klar geworden das ich das Geld nicht mehr bekommen würde sobald ich 18 werde also hab ich sie nochmal drauf angesprochen und sie weigert sich es mir zu geben.Ehrlich denkt nicht ich bin nicht dankbar dafür was sie mir schon gibt aber seit mehreren jahren koche ich schon für mich selbst da meine mutter nur das kocht was ich nicht esse also für sich selbst und meine kleine schwester, deshalb bezahle ich viele lebensmittel auch von meinem eigenen Taschengeld und ich bekomme im monat 40€.Das ist nicht wenig aber es reicht nunmal auch nicht wirklich für mein alter da ich auch meine klamotten selber bezahle.Ich bat sie darum es mir zu geben da es so oder so meins ist.Sie war nicht mit meinem Vater verheiratet deswegen ist das Rentengeld für mich.Sie sagte dann das wir zum Jungendamt gehen können und das sie mir sagen würden das ich nur 20€ von dem Geld bekommen würde.Deswegen wollte ich euch fragen ob jemand weiß wie das ist und ob das Geld mir zusteht.

...zur Frage

Das ist Halbwaisenrente, die bekommt deine Mutter, weil dein Vater keinen Unterhalt mehr zahlen kann, da tot. Den Unterhalt würdest du auch nicht bekommen, denn der dient, wie das Kindergeld dafür, dir ein Dach über dem Kopf zu bieten, dir eine warme Wohnung, dich einzukleiden etc.

Wenn du volljährig bist, kannst du die Rente an dich überweisen lassen, dazu schreibst du die RV dann an, die dann übrigens auch den Nachweis haben will, dass du noch in Ausbildung, denn nur dann bekommst du weiter Halbwaisenrente.

...zur Antwort

Zunächst zahlt nicht die Krankenkasse sondern das Bundesland. Soviel vorweg, die Krankenkassen rechnen nämlich mit den jeweiligen Sozialministerien ab.

Und die Krankenkasse stellt bei Bedürftigkeit den Schein so oft aus, wie eine Frau ihn benötigt. Wenn eine meint, nie verhüten zu müssen, häufig GV hat und dann empfängt, dann bekommt sie den Schein.

6x war bei uns der häufigste Fall/ eine Dame in einem Jahr.

...zur Antwort

Arbeitslos kann man sich auch online melden. Wenn dann ein persönlicher Termin erforderlich ist, dann wird der gemacht. DAS ist definitiv kein Hindernis, KEIN Geld zu bekommen.

Kleinanzeigen, Cartitas, Sozialkaufhaus.

Und der Kindsvater ist ab 6 Wochen vor der Geburt für den Unterhalt für sie und ab Geburt für das Kind zuständig.

...zur Antwort

Was genau machen sie denn nachts in ihrer Wohnung? Wenn es Lärmbelästigung ist, ruf die Polizei, die wird denen das dann untersagen.

Lärmprotokoll führen und Mietminderung androhen, wenn der Vermieter nichts unternimmt. Was sagen denn die anderen Mieter im Haus dazu?

...zur Antwort