Neue Stelle ab Mitte des Monats: Jobcenter will Rückzahlung für vollen Monat?

7 Antworten

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"Zuflussprinzip:

Grundsätzlich gilt Einkommen dann als bezogen, wenn es tatsächlich zufließt. Erhält der Arbeitnehmer eine Zahlung, weist die Bank ein Wertstellungsdatum aus. Dies - nicht das Datum des Kontoauszugs - ist das entscheidende Datum. An diesem Tag ist dem Arbeitnehmern das Geld zugeflossen.

Beispiel: Neumann ist im Hartz IV Bezug, zum 1. April 2018 hat er endlich eine neue Stelle. Der Lohn ist nach dem Arbeitsvertrag zum Monatsende fällig. Der Lohn ist auch so hoch, dass ihm dann keine Hartz IV Leistungen mehr zustehen.

Arbeitslosengeld II wird jeweils zu Anfang des Monats für den laufenden Monat gezahlt. Das heißt: Anfang April bekommt er die Leistung für den Monat April. Geld vom Arbeitgeber bekommt er frühestens Ende April. Deshalb muss das Jobcenter auch für April noch Leistungen gewähren."


Alexkborn 
Fragesteller
 01.10.2019, 19:24

Demnach ist die Forderung ja unberechtigt. Dann reich in denen die Kontoauszüge nach und dann sollte sich das erledigt haben. Danke!

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wenn das Gehalt tatsächlich erst im April eingegangen ist auf dem Konto, dann war die März Zahlung noch okay und muss nicht zurück gezahlt werden.

Aber woher bitte soll das Amt denn wissen, wann das Geld eingegangen ist, wenn du alle Schreiben ignorierst und deinen Kontoauszug und Gehaltsnachweis nicht vorlegst.

Daher muss das Amt zu Recht annehmen, dass du was zu verbergen hast und schon im März Geld erhalten hast. Dann muss es zurück gezahlt werden. Zuflussprinzip.

wie wäre es denn, wenn du es jetzt mal mit Konversation versuchst anstatt alles einfach zu ignorieren, das erspart viel Ärger. Ruf an und versuch das zu klären und lasse denen so schnell es geht, die Unterlagen zukommen.

Ohne die Rückforderung scheinst du ja nicht zu reagieren.

Für die Zukunft: Nicht denken "das werden die schon merken, dass für mich alles in Ordnung ist", sondern anrufen und die Sache gleich abklären. Smartphones kann man auch zum Telefonieren nutzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Meines Wissens wird ein Lohn üblicherweise nachträglich gezahlt, Leistungen des Jobcenters üblicherweise im Voraus.

Es ist dementsprechend egal, wann die Zahlung fließt. Was zählt ist der Zeitraum, auf den sich die Zahlung bezieht. Wenn das Jobcenter für den ganzen Monat vorgestreckt hat, du aber tatsächlich nur den halben Monat dafür berechtigt bist, können sie meines Wissens das zu viel gezahlte zurückfordern.


Alexkborn 
Fragesteller
 01.10.2019, 19:20

Danke für deine Antwort, aber das wusste ich bereits :) War eher als rhetorische Frage gemeint. Das mit der "Vorauszahlung für den April" war eher so gemeint, dass der Lohn zwar rückwirkend ausgezahlt wurde, ich aber laut Jobcenter damit März und April hätte überbrücken müssen

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verreisterNutzer  12.12.2019, 17:49

Nein, es ist gerade umgekehrt. Es ist völlig gleich, für wann die Zahlung sein soll. Es kommt nur drauf an, WANN diese letztlich beim Leistungsbezieher eingegangen ist.

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Dann belege dem Jobcenter das du im März ( Kontoauszüge ) kein Einkommen aus deiner Beschäftigung aufs Konto bekommen hast, dann muss für den März ( Zuflussprinzip ) auch nichts zurückgezahlt werden und für den Monat April stünde dir dann dementsprechend noch eine Aufstockung zu.


Alexkborn 
Fragesteller
 02.10.2019, 15:32

Mein Antrag lief auch zeitgleich mit Ende März aus. Ich hab auch keinen neuen beantragt. In dem Fall würde es keine Aufstockung geben, auch wenn ich mich dafür qualifizieren würde ?

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isomatte  02.10.2019, 17:15
@Alexkborn

Das ist korrekt, wenn ab April kein Anspruch mehr bestand, weil kein WBA - Antrag gestellt wurde, dann steht dir auch keine Aufstockung rückwirkend zu, da es beim ALG - 2 max.ab dem 1.des Antragsmonats rückwirkend etwas geben würde.

Aber du könntest dann gegen die Rückforderung für März fristgerecht schriftlich einen Widerspruch einlegen oder nach § 44 SGB - X einen schriftlichen Überprüfungsantrag stellen, sollte die Frist für den Widerspruch abgelaufen sein.

Da belegst du dann das im März kein Geldzufluss auf deinem Konto erfolgt ist, damit sollte dann zumindest die Rückforderung für März erledigt sein, denn das steht dir nach dem Zuflussprinzip für März ja zu, dein ALG - 2 Bewilligungsbescheid war ja bis 31.03.2019 gültig.

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Hm...

Wenn Du Ende März nochmal ALG II bekommen hast (kann ich nicht genau herauslesen), war das für April - und somit hättest Du 2x Einkommen gehabt.

Lege Deineen Kontoauszug vor, aus dem Dein Aprilohn ersichtlich ist. Dann wird das ausgerechnet.


Alexkborn 
Fragesteller
 01.10.2019, 19:21

Also ALG2 gabs das letzte Mal Ende Februar für den kommenden März. Ende März hab ich nichts mehr von denen bekommen. Anfang April gabs dann den Lohn für die 14 Tage.

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beangato  01.10.2019, 19:27
@Alexkborn

Ok.

Dann würde ich persönlich im JC mit den Kontoauszügen hingehen und das beweisen.

Manchmal läuft schon was schief im JC.

Ich hatte mich persönlich abgemeldet aus dem Bezug und wurde noch 3x aufgefordert, einen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

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