Unter welchen Umständen sieht man denn **deutsch** aus?

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In dem Fall sind das Standardfragen. Die meisten Daten dazu liegen der KV sowieso schon vor, es wird lediglich abgeglichen.

Du möchtest Geld von der Versicherung, demzufolge ist die berechtigt deinen Anspruch darauf konsequent zu prüfen.

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Danke.. und seid bitte lieb zu mir, ist einfach gar nicht meine Fachrichtung! ;)

Dann ist es deine Pflicht dich vor Ort entsprechend professionell weiterzubilden.

Du arbeitest auf einer Dialyse- Station und behauptest ohne Weiterbildung und Einarbeitung auf Patienten losgelassen zu werden? Das kann und will ich nicht glauben.

GF ist ein Laien - Forum, niemand hier ist berechtigt dich anonym über die Ferne weiterzubilden, falsche Informationen können für die Patienten zu einer ernsthaften Gefahr werden.

Wende dich also an den verantwortlichen Chefarzt, der soll sich gefälligst um deine Fortbildung/ Qualifikation kümmern. Alles andere ist verantwortungslos und grob fahrlässig. Erfahren die Krankenversicherungen von solchen Zuständen kann das für die Klinik ernsthafte Konsequenzen haben.

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Warte doch einfach ab.
Wer mit dem Feuer spielt verbrennt sich halt ab und an die Finger.

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Tatsächliche sexuelle Begierde ist bei Aufdringlichkeit nur sehr selten der Fall. Warum auch, der Trieb ist schnell befriedigt.

Aufdringliche Menschen sind in der Regel mitteilungsbedürftig, einsam oder haben Angst vor irgendetwas.

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Die günstige Versicherung zahlt ganz sicher nur bei ungeplanten Klinikaufenthalten.
Möchtest du mehr dann nur mit Gesundheitsfragen, unter den gegebenen Umständen würde man dich bei der Versicherung nicht aufnehmen.

Grundsätzlich kann ich deinen Wunsch nachvollziehen, ich habe einen solchen Tarif in meiner privaten Versicherung und möchte den keinesfalls missen. Die Versicherungsbedingungen bei der Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte sind um einiges härter und die Versicherungen lehnen die Kostenübernahmen nicht selten ab.

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Körperverletzung mit Todesfolge/schwere Körperverletzung mit Todesfolge, je nachdem ob der Pathologe bereits Verletzungen durch die Ohrfeige feststellt. Gerne platzt dabei das Trommelfell.

Nur eine Ohrfeige -man kann durchaus davon ausgehen dass dein Leben nicht unmittelbar in Gefahr war. Notwehr kann und darf also bezweifelt werden.
Selbstverständlich hätte das für dich juristische Konsequenzen. Welche entscheidet der Richter.

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Ernsthaft, du erwartest ohne Untersuchung eine zuverlässige Diagnose? Was beim einen harmlose Erhebung sind kann kann beim anderen eine ernsthafte Erkrankung sein.

Ferndiagnosen = Schätzungen = Glaskugel sind zwar möglich, aber absolut unsinnig. Vereinbare einen Termin bei deinem Hausarzt und lass dich vor Ort professionell untersuchen.

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Bezüglich Arztbesuche während der Arbeitszeit gibt es einiges zu beachten:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/arztbesuche-waehrend-der-arbeitszeit-was-arbeitnehmer-wissen-sollten-222831.html

Die Gründe für den Arztbesuch gehe den Arbeitgeber schlicht und ergreifend nichts an.

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krank feiern würde. 

Hierfür einen willigen Arzt zu finden wird kompliziert, weil solche Fälle prüfen die Krankenkassen konsequent - das bedeutet für die niedergelassenen Ärzte unter Umständen eine Menge Bürokratie und bei Unschlüssigkeiten eine Menge Ärger.

Ansonsten gilt:

Konkret heißt das: Wenn Sie 6 Wochen für eine Krankheit krankgeschrieben sind und dann nach einem Tag Arbeit erneut erkranken, erhalten Sie eine Lohnfortzahlung – aber nur so lange es sich bei der zweiten Erkrankung um eine ganz neue Krankheit handelt.
Sind Sie 6 Wochen krank, arbeiten einen Tag und lassen sich dann für die gleiche Krankheit oder eine Folgeerkrankung erneut krankschreiben, werden Sie keine Lohnfortzahlung erhalten. Im Zweifelsfall liegt es an Ihnen, zu belegen, dass die erste und die zweite Krankheit unabhängig voneinander sind und die Ersterkrankung ganz auskuriert ist.
Das war nicht immer so: Die Verschiebung der Beweislast auf Arbeitnehmer:innen kam durch ein Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) zustande (Ur­t. v. 11.12.2019, Az. 5 AZR 505/18).
Bei Folgeerkrankungen, die sich möglicherweise aus der ersten Erkrankung ergeben, bedarf es in jedem Fall einer genaueren Prüfung. Hier lässt sich demzufolge nicht pauschal sagen, ob Sie bei der zweiten Krankschreibung eine Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhalten.
https://www.gansel-rechtsanwaelte.de/schlagzeile/6-wochen-krank-machen-1-tag-arbeiten-gehen-und-dann-wieder-krank-machen-geht-das
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Ich erinnere mich als wär es gestern gewesen, leider gibt es den kleinen Laden für Babybekleidung nicht mehr.
Ich habe direkt an dem Tag als der erste Schwangerschaftstest meiner Frau positiv war dort einen Big -Strampler gekauft, über die komplette Vorderseite zog sich schräg eine Giraffe.
Den Strampler hat auch unser 2. Kind getragen, aktuell hängt er auf dem originalen Kids Bügel in meinem Büro und ich hoffe dass das irgendwann unsere Enkel nach und nach darin schlummern.
Ich habe sogar den Preis noch im Kopf - für erste Stück Babykleidung zahlte ich in dem kleinen Laden 1996 exakt 89 D- Mark, auch dem per Hand ausgefüllten Rechnungsbeleg habe ich noch an meiner Pinnwand im Büro.

Den Rest haben wir nach und nach gekauft, immer wenn wir unterwegs waren und es hat uns etwas gefallen wurde es gekauft. Der erste Kinderwagen (Teutonia) war bei meiner Frau Liebe auf den ersten Blick, das war (meine ich mich zu erinnern) im 5. Monat.

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Selbstverständlich kannst du bis zur Operation arbeiten gehen. Kein Arzt wird dir eine Arbeitsunfähigkeit attestieren.

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Du musst dich kümmern - wie alle anderen auch.

Mit einer nur befristeten Erwerbsminderungsrente bist du erstmal kein „Wunschmieter“, wird deine Rente nicht verlängert und du kannst deine Miete dann nicht mehr zahlen kann das für den Vermieter anstrengend werden.

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Bietest du deinem Körper nicht ausreichend Energie dann hat er eben keinen Bock aktiv zu sein.
Ganz einfach und auch logisch.

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Anzeige gegen unbekannt - Erfolgschancen praktisch gleich null.

Eine weitere Möglichkeit wäre beim Vermieter nachzufragen, wenn es keine Einbruchspuren gibt muss noch jemand anderes einen Zugang zu dem Keller haben.

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