muss ich bei Kleinanzeigen Ware zurückgeben, wenn der Käufer sich bei einem vertan hat?

3 Antworten

Nein, das ist sein Fehler. Du brauchst ihm nichts erstatten.

"Habe in der Beschreibung ebenfalls angegeben, dass eine Rückerstattung definitiv ausgeschlossen ist."

Anfechten kann er seine Willenserklärung dennoch. Ob das in dem konkreten Fall Erfolg hat, müsste man genauer prüfen.

Da alles korrekt angegeben war, musst du garnichts machen.