Müssen Rettungsautos mit Blaulicht blinken?
Ich denke Mal schon, denn sonst sind ihre Fahrmanöver ja geistesgestört.
Hatte heute einen Beinaheunfall mit einem Krankenwagen, der einfach ohne zu Blinken über die Sperlinie gefahren ist.
Er hätte auch auf der Abbiegespur überholen können, entschied sich allerdings dazu OHNE ZU BLINKEN IN DEN GEGENVERKEHR ZU FAHREN!
PS: Es ist schon geklärt, das dieser Krankenwagen gegen seine Vorschriften gehandelt hat! Ohne Blaulicht+Hirn hat er sich AN ALLLE REGELN ZU HALTEN.
Blaulicht alleine reicht nicht für eine Geisterfahrt ohne zu Blinken, obwohl da eine freie Spur war.
PS: Er musste durch sein Verhalten 2x die Spur wechseln und erst recht die Abbiegespur nehmen!
6 Antworten
Wenn Dir ein Retttungsfahrzeug mit Blinklicht - also im Einsatz - entgegen kommt, hast Du Platz zu machen und dem RTW die freie Fahrt zu ermöglichen. Basta.
Man erkennt in der Regel schon rechtzeitig, wenn einem ein solches Fahrzeug entgegen kommt und kann sich darauf einstellen, auch darauf, dass der Fahrer sich nicht an die üblichen Verkehrsregeln hält.
Mache Deine Mucke im Auto aus oder mindestens leiser, schaue nicht aufs Handy sondern achte auf den Straßenverkehr, dann kommst Du auch nicht in solche Situationen und muss Dich hier endlos und sinnfrei beschweren.
Du gehörst wahrscheinlich auch zu denjenigen, die noch nie etwas von einer Rettungsgasse gehört haben, wenn es auf der Autobahn gekracht hat. Das kann man daraus schließen, wie Du hier argumentierst und glaubst, dass Du die Vorfahrt gepachtet hast.
Glaubst Du ernsthaft, Du bist der Einzige, dem mal ein Rettungswagen begegnet ist?
In dem Moment regiert man so, dass man den Weg frei macht und nicht erst irgendwelche Paragrafen befragt. Es kann sich dabei schließlich darum handeln, dass ein Menschenleben in Gefahr ist. Und Du kannst froh sein, dass Du nicht die betroffene Person bist, die vielleicht im Rettungswagen liegt und vielleicht in Lebensgefahr ist.
Schraube Dein Ego mal zurück auf Normalmaß und benehme Dich auch so. Dann gibt es auch weniger Probleme mit Deiner Umwelt und die Rettungswagen können sich ihrer Aufgabe widmen und die heißt Menschenleben helfen bzw. retten.
Junge Junge Junge... Ich hab zum 1. Mal einen Rettungswagen in Action erlebt (Fahranfänger) auf den Gehsteig könnte ich nicht (10-15cmhoch) also war den sein Fahrmanöver einfach nur Sinnbefreit.
Abgesehen davon daß es illegal war, weil das Horn gefehlt hat,...
Schraub Mal dein verschiedenes Ego zurück,.. Du musst hier digital niemanden beweisen was für ein kleiner Wurm du in echt bist!
Wie kommst du darauf das die Fahrt illegal war? Es gibt Stille anfahrten, wie etwa wenn jemand Suizid begehen will, oder der Patient die Ruhe erfordert. Das gleiche gilt auch wenn Rettungswagen nur ca. 30 Km/h fahren, das machen die um den Patienten zu schonen, weil die Erkrankung dies erfordert.
Schraub Mal dein verschiedenes Ego zurück,
Bei dem Spruch muss ich doch glatt bei dir lachen. Du beschwerst dich über einen Rettungswagen der deine Spur nutzte um den Stau zu umgehen und schneller beim Patienten/im Krankenhaus zu sein.
Wie war doch noch Paragraf 1 STVO?
Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
Wer im Glas Haus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Dem kann ich nur zustimmen. Meine Antwort auf den Stuss des FS wäre ähnlich gewesen.
Wenn ich dieses Mimimi gegen Rettungskräfte höre bekomme ich das Kotzen.
Ich hoffe du beschwerst dich dann auch, wenn es um dein Leben geht, wenn die kurz auf die Gegenfahrbahn fahren, um die Ampel zu umgehen und schneller beim Patienten zu sein. Erst Recht in einer Zeit in der der Verkehr vor Egoismus strotzt. In einer Zeit wo nur gespart wird und die nächsten Krankenhäuser oder Rettungswagen Stunden zu dir unterwegs sind. In einer Grossstadt mag das vielleicht noch gehen, aber wie sieht das auf dem Dorf aus?
Nur weil du ein KFZ führst, bedeutet es nicht das du das Denken einstellen darfst.
Wie gesagt, ich hoffe das du nicht in die Lage kommst einen RTW zu brauchen, und falls dich, du genauso reagierst wie jetzt.
Man kann nur Platz machen wenn man weiß, wo sie hin wollen, weil man sonst ggf. genau das falsche annimmt und dann an der falschen Stelle steht, weil man dachte sie wollten den anderen Weg nehmen!
notting
Das ist Quatsch. Man macht grundsätzlich Platz, indem man so weit nach rechts zieht, wie möglich. Ich bin auch schon mal in eine Einfahrt gefahren um dem Einsatzwagen auszuweichen. Es war sonst kein Platz vorhanden.
Man macht dementsprechend die Fahrbahn frei, so gut es möglich ist. Da gibt es keine Auswahlmöglichkeiten.
Davon ab, dass Kreuzungen freizuhalten sind wenn sich Einsatzfahrzeuge nähern, hat man auch eine Rettungsgasse zu bilden. Dabei ist es egal ob Stau oder Ampel. Wie genau soll man da eine falsche Annahme machen?
Das Rettungskräfte auf eine Gegenfahrbahn ausweichen, ist dem Verkehr geschuldet, denn den gilt es zu umfahren statt sich zwischen diesen durch zu zwängen. Im übrigen wird die Gegenfahrbahn nur genutzt wenn diese auch frei ist und niemand gefährdet wird.
Hatte auch schon Rettungsgasse gebildet als ich der 1. an der Ampel war, haben die aber nicht genutzt, sondern ich musste über die rote Ampel fahren. Zumal da noch eine Rechtsabbiegerspur rechts neben mir war (durch Insel getrennt), man 1000%ig hin fährt, wenn man in das von dort nächste Krankenhaus will, wenn man aus der Richtung wie das damals war kommt.
Ein andermal wurde ich von einem RTW geschnitten, weil 1 Spur/Fahrtrichtung und baul. Trennung, wo sie nicht überfahren konnten. Lange Schlange, ich weiter vorne, die weiter hinten. Wenn ich vorwärts fahre damit die soweit vor kommen, wo dann 2 Spuren in dieser Richtung sind, muss ich eben aufpassen meinem Vordermann nicht reinzufahren. Bzw. ich wollte die Kreuzung wo ich schon drinstand bis die überhaupt an der Schlange durchkamen räumen und dabei haben sie mich geschnitten... Der Weg ins Krankenhaus wäre hier übrigens weiter geradeaus gewesen bzw. dann eher auf der linken Seite. Bei uns starten die RTW normalerweise neben dem Krankenhaus, daher war das Rechtsabbiege-Manöver auch unerwartet.
notting
§ 35 StVO befreit Fahrzeuge des Rettungsdienstes bei dringenden Einsätzen effektiv von allen Verkehrsregeln. Und § 38 StVO weist andere Verkehrsteilnehmer ohne jede Einschränkung an, freie Bahn zu schaffen.
Also muss ein Rettungsdienstfahrzeug bei Spurwechseln, Abbiegungen o.ä. nicht blinken. Es zwar durchaus sinnvoll, aber es gibt keine Verpflichtung.
Und dass freie Bahn zu schaffen ist, betrifft auch den Gegenverkehr.
Völlig unbeschadet des Umstandes, dass es tatsächlich Kollegen gibt, die fahren wie der letzte Henker und im Grunde alle 5 m einen Unfall provozieren.
Kleine Anmerkung dazu.
Die müssen nicht Blinken, wenn dies dringend erforderlich ist um die hoheitliche Aufgabe zu erfüllen.
Rein theoretisch sollte es in vielen Situationen möglich sein, blinken zu können ohne die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe zu erschweren oder unmöglich zu machen.
Also sollten sie blinken, insofern es möglich ist, fahren aber einfach nur gerne wie der letzte Hirni? ^^
Nicht nur insofern es möglich ist. Nicht blinken ist theoretisch nur gerechtfertig, wenn dieser Verstoß dringend geboten ist um die hoheitliche Aufgabe zu erfüllen.
Vorsicht: Rettungsdienst erfüllt keine hoheitlichen Aufgaben! Ist keine staatliche Einrichtung wie z.B. die Polizei, die Bundeswehr oder die Feuerwehr. Sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen, das im Auftrag und nach entsprechenden Vorschriften agiert. Als Grauzone gibts da nur die paar Berufsfeuerwehren, die gleichzeitig auch Rettungsdienst betreiben.
Aber ja, ich bin ganz bei dir: In der Regel hat man auf Einsatzfahrt die Möglichkeit, den Blinker zu nutzen. Man sollte sowieso nicht harakiri am Rande des Kontrollverlustes fahren und beide Hände am Lenkrad haben, also ist der Blinkerhebel jederzeit in Reichweite. Es kann die Einsatzfahrt sogar beschleunigen, wenn Verkehrsteilnehmer sehen "oh, der will hier rein biegen, also kann ich mich nicht in diese Einmündung stellen..."
Stimmt! Da muss ich dir Recht geben, hab die StVO grade nicht vorliegen, müsste aber §35(5a) sein mein ich?
Richtig, Abs. 5a betrifft den Rettungsdienst, während andere Dienste in Abs. 1 stehen.
Übrigens auch mit dem kleinen, aber durchaus entscheidenden Unterschied, dass es beim Rettungsdienst explizit Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind und bei den anderen nur "die Feuerwehr" oder "die Polizei"... sprich, eben nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden. Auch eine nicht uniformierte Person in einem zivilen PKW kann "die Polizei" sein.
Nice, danke! Hatte dennoch nicht gerechnet damit das er in den Gegenverkehr fährt, denn es war ja eine Abbiegespur in seine Richtung da, die hätte es auch zum Überholen getan.
Dann werde ich wohl in Zukunft beinhart stehen bleiben, wenn die sich an keinerlei Regeln halten müssen.
Beinhart stehen bleiben könnte dir auch zum Verhängis werden wenn du dadurch die Kräfte behinderst.
Und die müssen sich sehr wohl an Regeln halten, die Verstöße dagegen sind nur gerechtfertigt insofern diese Verhältnismäßig sind.
Also wenn eine freie Spur in seine Richtung ist, darf er nicht in den Gegenverkehr und schon gar nicht ohne zu Blinken.
Doch.
Insofern diese/r Verstoß/e dringend geboten ist/sind um bspw. Menschenleben zu retten.
denn es war ja eine Abbiegespur in seine Richtung da, die hätte es auch zum Überholen getan.
Das obliegt nicht deiner Beurteilung. Du hast Platz zu machen und fertig.
Ich nutze Linksabbiegerspuren auch eher ungern und fahre lieber nochmal etwas weiter links, einfach weil die Erfahrung sagt dass aus der überholten Autoschlange dann doch ganz gerne mal einer plötzlich nach links zieht.
Dann werde ich wohl in Zukunft beinhart stehen bleiben, wenn die sich an keinerlei Regeln halten müssen.
Oh, an eine Regel muss man sich halten: Man darf durch die Einsatzfahrt nicht die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Das heißt zum Beispiel, man darf sich nicht einfach in den Gegenverkehr drücken und hoffen, dass der sich schon rechtzeitig in Luft auflösen wird. Oder mit Vollgas über eine rote Ampel fahren, der Querverkehr wird schon anhalten...
Wie gesagt: Es gibt auch diverse schwarze Schafe unter den Kollegen, bei denen das Gehirn aufhört zu arbeiten, sobald sie das Blaulicht einschalten. Ist scheiße, aber es ist eben Realität.
Aber ja, es ist durchaus sinnvoll, auch im Gegenverkehr rechts ran zu fahren und ggf. anzuhalten.
Stur einfach z.B. in einer Engstelle stehen zu bleiben, verstößt aber gegen das "freie Bahn schaffen" ;)
Er kommt deswegen ja nicht schneller an, er gefährdet nur mehr Leute und das sollte er ja laut der StVO nicht,..
Also wird verlangt seine nächsten Manöver zu riechen? XD
Es wird verlangt, dass du den großen, blinkenden und lärmenden Rettungswagen nicht erst dann bemerkst, wenn er vor deiner Nase steht. Sondern einige Zeit vorher und dann einfach so viel Straße wie möglich frei machst, unabhängig davon ob er diesen Platz nun braucht oder nicht.
Wenn es schon zu spät ist oder wenn du einfach keinen Platz hast, kannst du das nicht ändern, dann muss der Blaulichtfahrer damit klarkommen.
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist
Also nix da Rettung,...
Wäre sowieso interessant wie das im österreichischen Recht aussieht. Da regelt §35 StVO die Anbringung von Tools im Straßenbereich,.. xD
5a sagt für mich allerdings in seiner Schreibweise aus das : 1. Es Notwendig sein muss und 2. keine Gefährdung stattfinden darf, denn sonst setzt sich dieser Text selbst außer Kraft?!
Also nix da Rettung,...
Kleiner Tip: So ein Paragraph besteht nicht nur aus seinem ersten Absatz. Guckst du § 35 (5a) StVO:
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
Und guckst du weiter § 38 StVO:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
„Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“.
Und was das angeht:
5a sagt für mich allerdings in seiner Schreibweise aus das : 1. Es Notwendig sein muss und 2. keine Gefährdung stattfinden darf, denn sonst setzt sich dieser Text selbst außer Kraft?!
Zu 1. hast du vollkommen recht.
Das 2. steht in einem anderen Absatz, nämlich Abs. 8. Und ja, das heißt genau das, was ich weiter oben schon geschrieben habe: Man darf als Blaulichtfahrer nicht einfach drauflos fahren und das Beste hoffen. Sondern muss erstmal schauen, ob die anderen auch wirklich so Platz machen, wie sie es müssen. Was leider von diversen Heißdüsen ignoriert wird.
Du scheinst nur den entscheidenden Punkt zu vergessen: Es ist nicht deine Aufgabe, in dem Moment zu hinterfragen ob da jetzt wirklich höchste Eile geboten ist oder ob der Blaulichtfahrer gerade jemanden gefährdet. Das würde in dem Moment überhaupt nichts an deinen Pflichten ändern, wenn dann könntest du es im Nachhinein anfechten. Was i.d.R. heißt: Wenn es einen Unfall gegeben hat.
Er hatte das Horn allerdings nicht an, sondern nur das Licht und ihr redet von deutschem Recht und ich bin Österreicher.
Also fuhr er wie er wollte ohne dessen Notwendigkeit,.. Gut zu wissen,..
und ihr redet von deutschem Recht und ich bin Österreicher.
Ah, und wann wolltest du das erwähnen?
Soll man das riechen, obwohl bei 84 mio. Deutschen und 9 mio. Österreichern die Wahrscheinlichkeiten sehr deutlich dagegen sprechen?
Also fuhr er wie er wollte ohne dessen Notwendigkeit,.. Gut zu wissen,..
Das lässt sich weder aus meinen Ausführungen herauslesen, noch aus dem Umstand dass du in einem anderen Land mit anderen Vorschriften lebst.
Wenn du dir einfach nur irgendwas ausdenkst und dann darauf bestehst, dass es zwingend genau so sein müsse, warum fragst du dann andere ob es stimmt?
Nein. Müssen nicht, aber natürlich trägt das dazu bei, dass klar gestellt wird wohin die fahren wollen, Unfälle können also besser vermieden werden.
Gibt's das auch irgendwie in einem Gesetzestext? Oder einfach ungeschriebene Regel?
Sinn und Zweck des Überholmanövers war nicht, noch schneller die verstopfte Ampelkreuzung zu erreichen, sondern die Verstopfung zu umfahren. Deswegen durchfahren NAWs und RTWs mit Sonderrechten IMMER bei rot und viel Verkehr die Kreuzung auf der falschen Seite, das weiß man doch, wenn man nicht im Muspott lebt.
Wenn es rot gewesen wäre,.. Ja ist okay, ich habe mich nicht richtig verhalten, aber der Rettungswagenfahrer genau so wenig. ;)
Meine Fresse was ihr alle so passiv aggressiv seit ohne die ganze Lage zu verstehen,..