Kindergeld Behinderung?

10 Antworten

Ein neuer Antrag wäre hier die Lösung...

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/KG1a-BKGG_ba013093.pdf

Evtl. sind weitere Anlagen erforderlich - einfach mal bei der Familienkasse nachfragen - dafür sind die doch da ;-)

https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Erklaerung-KG4e_ba013413.pdf

usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Schnittfurz 
Fragesteller
 30.09.2019, 10:50

Danke, wir hatten der Familienkasse nur mitgeteilt, dass die Zahlungen nun auf das Konto von ihm selbst gehen sollen und daraufhin hatten sie das Kindergeld gestrichen. Werde dann heute mal den Antrag ausfüllen und mit der Familienkasse reden.

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siola55  30.09.2019, 10:57
@Schnittfurz

Bitte beachten: Kindergeld wird nur noch für max. 6 Monate rückwirkend bezahlt ab der Antragstellung! War füher mal 4 Jahre und ist wg. vermehrtem Mißbrauch rigoros reduziert worden :-((

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Schnittfurz 
Fragesteller
 30.09.2019, 12:20
@siola55

Laut Familienkasse haben wir keinen Anspruch auf Kindergeld, weil beide Elternteile tod sind und mit dem Antrag für Vollwaisen wird es schwierig, weil mein Onkel seine eigene Wohnung hat mit seiner Pflegeassistenz..

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Möglicherweise muss er das jetzt selbst für sich beantragen. Erkundigt Euch doch mal bei der Kindergeldstelle.

Und wenn er niemanden mehr hat, müsste er Vollwaisenrente bekommen.


Schnittfurz 
Fragesteller
 30.09.2019, 10:49

Rente bezieht mein Onkel sowieso schon.

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Korrekt !

Wenn der Vater der Antragsteller war, endet mit dem Tod der Anspruch, dann muss die Mutter den Antrag stellen, sollte diese auch schon verstorben sein, dann muss das Kind als Vollwaise den Antrag selber stellen.

Seit 01.01.2018 gibt es Kindergeld rückwirkend aber nur noch für max.6 Monate gezahlt.


Schnittfurz 
Fragesteller
 30.09.2019, 10:50

Danke, dann werde ich heute mal bei der Familienkasse anrufen und das abklären.

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isomatte  30.09.2019, 15:44
@Schnittfurz

Bitteschön

Wenn der Antrag im Oktober bei der Familienkasse eingehen würde, wäre eine rückwirkende Zahlung bis April 2019 möglich.

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mit dem Tod des Vaters wurde die Zahlung eingestellt, weil an Tote keine Zahlungen rausgehen dürfen.

nun ist der Onkel ja behindert, d. h. es müsste einen anderen Angehörigen geben oder einen Betreuer. Dieser muss für die Weiterzahlung der Familienkasse mitteilen wohin das Geld überwiesen werden muss. Automatisch geht das nicht.


Das ist falsch. Kindergeld soll die ELTERN zum Teil entlasten, von den Kosten, die Kinder verursachen.

Der Behinderte selbst hat Anspruch, auf die Grundsicherung für "dauernd erwerbsunfähige Personen"


Akka2323  01.10.2019, 12:46

Und auf das Kindergeld. Behinderte bekommen es lebenslang und wenn sie allein wohnen, bekommen sie es selbst.

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