Kann Stief-Oma Umgangsrecht durchsetzen?

6 Antworten

Was heißt "mit Recht"?

Wenn die Eltern beweisen können, dass es dem Kindeswohl abträglich ist, wird auch die leibliche Oma auf ihren Umgang verzichten müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bei der Stief-Oma kein gesetzliches Umgangsrecht gibt, insbesondere, wenn noch sich noch kein Umgang etabliert hat. Heißt: Wenn die Stief-Oma seit fünf Jahren regelmäßigen Umgang hat und dieser dem Kind guttut und das Kind diesen auch einfordert, wird es schwierig, ihn plötzlich zu unterbinden. Wenn sich noch kein fester Umgang etabliert hat, wird sie diesen kaum einklagen können, insbesondere, wenn die Eltern gute nach nachvollziehbare Gründe haben, diesen zu verweigern.

Theoretisch ja wenn Sie als enge Bezugsperson einzustufen ist: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html

Hacker48  10.07.2020, 22:01
Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Ist halt die Frage, ob das der Fall ist...

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Wenn es dem Kindeswohl dient, kann ihr definitiv ein Umgangsrecht zugesprochen werden.

Wenn sie eine Beziehung zum Kind hat und das Kind dies wünscht, dann könnte das u. U. funktionieren.

Sie darf aber auf keinen Fall gegen die Eltern schießen.