Kann ich noch Geld nachfordern?

4 Antworten

Du hast 10,49 € angeboten, der Käufer hat dem zugestimmt.

Der Käufer kann nichts dafür, dass du dein Angebot nicht sorgfältiger erstellt hast. Hast also Pech gehabt.

Es gibt zwar sowas wie den Erklärungsirrtum, z. B. wertvolles eigentlich um die 1000 € gehandelt es Fahrrad versehentlich für 1€ Sofortkauf statt für 1€ Auktion erstellt. Damit kann der Kaufvertrag vom Verkäufer angefochten werden. Es bedarf aber dafür Umstände, bei denen der Käufer (oder spätestens ein Gericht) schon ahnen könnte, dass das Angebot so vom Verkäufer nicht gewollt war.

Das ist in deinem Fall denke ich nicht gegeben. Somit bleibt es bei Pech gehabt

Der Kunde hat zum angegebenen Preis gekauft. Der Preis gilt.

Kann ich das nachfordern oder ist das meine selbstverschuldete Doofheit?

Letzteres.

Ipaendern  17.01.2024, 10:40

Schon mal was von Erklärungsirrtum gehört, Herr Jurafuchs?

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Jurafuchs  17.01.2024, 10:41
@Ipaendern

Durchaus. Das hat aber nichts mit einem Erklärungsirrtum zutun.

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Waldmorti 
Fragesteller
 17.01.2024, 10:44

ich habe 89 Schallplatten verkauft für 172,55€. Manche Platten haben jetzt einen Knick. Was wäre ein fairer Preisnachlass für eine einzelne Platte? Ich summiere das dann mit allen Beschädigten.

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